
Fachbegriffe aus der Versicherungsbranche
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Portabilität | Portabilität bezeichnet im Versicherungswesen die Möglichkeit, bestimmte erworbene Ansprüche oder angesparte Werte bei einem Wechsel des Arbeitgebers, Tarifs oder Versicherungsunternehmens mitzunehmen. Dabei wird nicht zwangsläufig der bisherige Vertrag unverändert übertragen. Besonders bedeutsam ist die Portabilität in der betrieblichen Altersversorgung und in der privaten Krankenversicherung. Was bedeutet Portabilität in der betrieblichen Altersversorgung?In der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bezeichnet Portabilität die Möglichkeit, unverfallbare Versorgungsanwartschaften bei einem Arbeitgeberwechsel zu übertragen. § 4 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) unterscheidet zwischen einer einvernehmlichen Übertragung und einem gesetzlichen Übertragungsanspruch. Nach § 4 Abs. 2 BetrAVG können der bisherige Arbeitgeber, der neue Arbeitgeber und der Arbeitnehmer vereinbaren, dass der neue Arbeitgeber die bisherige Versorgungszusage übernimmt oder den Übertragungswert gegen eine wertgleiche neue Zusage erhält. Diese einvernehmliche Möglichkeit ist grundsätzlich nicht auf bestimmte Durchführungswege beschränkt. Nach § 4 Abs. 3 BetrAVG besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzlicher Übertragungsanspruch. Dafür muss die bisherige Versorgung über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds durchgeführt worden sein. Außerdem darf der Übertragungswert die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen. Der Anspruch muss innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden. Er gilt gemäß § 30b BetrAVG für Versorgungszusagen, die nach dem 31. Dezember 2004 erteilt wurden. Der neue Arbeitgeber muss grundsätzlich eine dem Übertragungswert wertgleiche Zusage erteilen und die Versorgung über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds durchführen. Ist er zur Durchführung über eine Versorgungseinrichtung nach § 22 BetrAVG bereit, gelten hierfür besondere Regelungen. In bestimmten Fällen richtet sich der Übertragungsanspruch unmittelbar gegen den bisherigen Versorgungsträger. Die neue Versorgung muss nicht sämtliche bisherigen Vertragsbedingungen unverändert übernehmen. Eine Übertragung ist nicht bei jedem Arbeitgeberwechsel erforderlich. Unverfallbare Anwartschaften können grundsätzlich auch beim bisherigen Arbeitgeber bestehen bleiben. Vor einer Entscheidung sollten deshalb die bisherigen Garantien, die künftigen Leistungen und die Bedingungen der neuen Versorgung verglichen werden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Fachseite zur betrieblichen Altersversorgung. Was bedeutet Portabilität in der privaten Krankenversicherung?In der privaten Krankenversicherung (PKV) betrifft Portabilität die Anrechnung oder Übertragung von Alterungsrückstellungen. Dabei ist zwischen einem Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherungsunternehmens und dem Wechsel zu einem anderen privaten Krankenversicherer zu unterscheiden. Bei einem internen Tarifwechsel in einen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz werden nach § 204 VVG die erworbenen Rechte und die Alterungsrückstellung angerechnet. Für zusätzliche oder höhere Leistungen kann der Versicherer unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen Leistungsausschluss, einen angemessenen Risikozuschlag oder eine Wartezeit vorsehen. Beim Wechsel zu einem anderen privaten Krankenversicherer kann unter den Voraussetzungen des § 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VVG ein gesetzlich begrenzter Teil der Alterungsrückstellung übertragen werden. Voraussetzung ist die Kündigung der bisherigen Krankheitskostenversicherung und der gleichzeitige Abschluss einer neuen Versicherung, die ganz oder teilweise den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz ersetzen kann. Für Verträge, die nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden, umfasst der Übertragungsanspruch den Anteil der kalkulierten Alterungsrückstellung, der den Leistungen des Basistarifs entspricht. Für ältere Verträge bestand eine inzwischen abgelaufene Übergangsregelung. Soweit der bisherige Versicherungsschutz über die Leistungen des Basistarifs hinausgeht, kann der Versicherungsnehmer unter den gesetzlichen Voraussetzungen verlangen, dass die darüber hinausgehende Alterungsrückstellung beim bisherigen Versicherer in einem Zusatztarif berücksichtigt wird. Damit ist nicht automatisch die gesamte Alterungsrückstellung auf den neuen Versicherer übertragbar. Für die private Pflege-Pflichtversicherung sieht § 204 Abs. 3 VVG beim Versichererwechsel einen eigenständigen Anspruch auf Übertragung der kalkulierten Alterungsrückstellung vor. Dieser ist von der begrenzten Mitnahme bei der Krankheitskostenvollversicherung zu unterscheiden. Ein Wechsel des privaten Krankenversicherers kann trotz Übertragung von Alterungsrückstellungen finanzielle Nachteile haben. Beiträge, Leistungsumfang und die Risikoprüfung des neuen Versicherers können sich unterscheiden. Ausführlichere Informationen finden Sie auf unserer Fachseite zum PKV-Tarifwechsel. |
| Positivliste | Eine Positivliste ist eine Aufstellung, in der bestimmte Leistungen, Arzneimittel oder Produkte ausdrücklich als zulässig, verordnungsfähig oder erstattungsfähig aufgeführt werden. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es keine einheitliche Positivliste, die sämtliche Leistungen umfasst. Stattdessen ergeben sich Leistungsansprüche aus gesetzlichen Vorschriften und ergänzenden Regelungen. Gibt es eine Positivliste in der gesetzlichen Krankenversicherung?Der Leistungsumfang der GKV wird insbesondere durch das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) sowie durch Richtlinien und Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bestimmt. Welche Behandlungen, Arzneimittel oder anderen Leistungen übernommen werden, hängt von den jeweiligen gesetzlichen und medizinischen Voraussetzungen ab. Eine einzige Positivliste für den gesamten GKV-Leistungskatalog existiert daher nicht. Welche Bedeutung hat § 92 SGB V?§ 92 SGB V regelt die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses. Sie konkretisieren unter anderem die ärztliche und zahnärztliche Versorgung sowie die Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann der G-BA bestimmte Leistungen oder Verordnungen einschränken oder ausschließen, etwa wenn deren diagnostischer oder therapeutischer Nutzen, medizinische Notwendigkeit oder Wirtschaftlichkeit nicht ausreichend nachgewiesen sind. Wo gibt es konkrete Positivlisten?Ein Beispiel ist die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie. Dort sind bestimmte Medizinprodukte aufgeführt, die in medizinisch notwendigen Fällen ausnahmsweise wie Arzneimittel zulasten der GKV verordnet werden dürfen. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Spül- und Inhalationslösungen. Die Liste und die jeweiligen Voraussetzungen veröffentlicht der Gemeinsame Bundesausschuss. Nicht alle verordnungsfähigen Medizinprodukte oder Verbandmittel müssen allerdings in dieser Anlage aufgeführt sein. Ein weiteres Beispiel ist die OTC-Übersicht in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie. Sie legt fest, welche nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel bei bestimmten schwerwiegenden Erkrankungen als Therapiestandard ausnahmsweise zulasten der GKV verordnet werden können. Die Verordnungsfähigkeit hängt dabei von den genannten Wirkstoffen, Erkrankungen und weiteren Voraussetzungen ab. Was unterscheidet Positivliste, Leistungskatalog und Negativliste?Der GKV-Leistungskatalog umfasst die gesetzlich vorgesehenen Leistungen und ist deshalb nicht mit einer einzelnen Positivliste gleichzusetzen. Eine Positivliste benennt bestimmte zulässige oder erstattungsfähige Leistungen beziehungsweise Produkte. Eine Negativliste führt dagegen ausdrücklich ausgeschlossene Leistungen oder Produkte auf. Auch eine einheitliche Negativliste für sämtliche GKV-Leistungen gibt es nicht. Für Versicherte ist entscheidend, ob die gewünschte Leistung nach den jeweils geltenden Vorschriften und Richtlinien übernommen werden kann. Die Aufnahme eines Produkts in ein Verzeichnis allein begründet nicht in jedem Fall einen Anspruch auf Kostenübernahme. Grundlegende Informationen finden Sie auf unserer Fachseite zur gesetzlichen Krankenversicherung. |
| Possible Maximum Loss | Der Possible Maximum Loss (PML) bezeichnet in der Versicherungswirtschaft den unter festgelegten Annahmen größtmöglichen Schaden, der durch ein einzelnes Schadenereignis entstehen kann. Dabei wird ein besonders ungünstiger Schadenverlauf betrachtet, bei dem beispielsweise wesentliche aktive Schutzmaßnahmen versagen. Der Begriff wird vor allem in der industriellen Sachversicherung und der Rückversicherung verwendet. Eine eng verwandte Bezeichnung ist Maximum Possible Loss (MPL). Was unterscheidet Possible Maximum Loss, Probable Maximum Loss und EML?Der Possible Maximum Loss beschreibt den größten Schaden, der unter den festgelegten Szenariobedingungen möglich ist. Der Probable Maximum Loss bezeichnet dagegen den unter bestimmten Annahmen wahrscheinlich größten Schaden. Beim Estimated Maximum Loss (EML) wird ebenfalls ein möglicher Großschaden geschätzt, wobei je nach Berechnungsmethode besonders außergewöhnliche und wenig wahrscheinliche Umstände oder deren Verkettung ausgeschlossen werden können. Die Fachbegriffe und Abkürzungen werden international nicht einheitlich verwendet. Insbesondere kann PML sowohl für Possible Maximum Loss als auch für Probable Maximum Loss stehen. Auch MPL und EML können je nach Versicherer oder Rückversicherer unterschiedlich definiert sein. Deshalb muss bei jeder Schadenkennzahl bekannt sein, welche Annahmen und Berechnungsmethoden zugrunde liegen. Wie wird der Possible Maximum Loss ermittelt?Grundlage ist eine Analyse des versicherten Risikos und möglicher Großschadenszenarien. Bei einem Industriebetrieb werden beispielsweise die Bauweise und Nutzung der Gebäude, die vorhandenen Sachwerte, Brand- und Explosionsgefahren sowie die mögliche Ausbreitung eines Schadens untersucht. Für ein besonders ungünstiges Brandszenario kann angenommen werden, dass automatische Löschanlagen und die aktive Brandbekämpfung wirkungslos bleiben. Ausreichende räumliche Abstände, wirksame bauliche Trennungen oder fehlende brennbare Stoffe können die Schadenausbreitung dennoch begrenzen. Betriebsunterbrechungsschäden können berücksichtigt werden, sofern sie Bestandteil der jeweiligen Risikoanalyse sind. Beispiel: Großbrand in einem IndustriebetriebIn einem Produktionsbetrieb bricht ein Feuer aus. Für die Ermittlung des Possible Maximum Loss wird angenommen, dass die automatische Brandbekämpfung versagt und sich das Feuer unter besonders ungünstigen Bedingungen ausbreitet. Mehrere Produktionsbereiche werden zerstört. Erst eine ausreichende räumliche Trennung oder das Fehlen weiterer brennbarer Materialien verhindert eine zusätzliche Ausbreitung. Aus den geschätzten Sachschäden und gegebenenfalls den Folgen einer Betriebsunterbrechung ergibt sich der mögliche Höchstschaden für dieses Szenario. Der tatsächliche Schaden kann davon abweichen. Welche Bedeutung hat der Possible Maximum Loss für Versicherungsunternehmen?Versicherer und Rückversicherer nutzen solche Großschadenschätzungen, um die mögliche finanzielle Belastung aus einzelnen Risiken und Schadenhäufungen zu beurteilen. Die Ergebnisse können Einfluss auf die Übernahme eines Risikos, die Zeichnungskapazität, die Vertragsgestaltung und den erforderlichen Rückversicherungsschutz haben. Auch bei der Prämienkalkulation und im Risikomanagement können sie berücksichtigt werden. Der Versicherungsbeitrag ergibt sich jedoch nicht allein aus dem Possible Maximum Loss. Welche Bedeutung hat der Possible Maximum Loss für Versicherungsnehmer?Für Unternehmen mit größeren Sachrisiken kann eine solche Analyse helfen, schwerwiegende Schadenfolgen zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu planen. Dazu gehören beispielsweise wirksame Brandabschnitte, ausreichende Abstände zwischen gefährdeten Anlagen, vorbeugender Brandschutz und Maßnahmen zur Begrenzung von Betriebsunterbrechungen. Der Possible Maximum Loss ist eine Größe der Risikobewertung. Er legt weder automatisch die Versicherungssumme noch die Entschädigung im Schadenfall fest. Maßgeblich für die Versicherungsleistung bleiben der vereinbarte Versicherungsschutz, die Vertragsbedingungen und mögliche Leistungsgrenzen. |
| Prädiktive Gesundheitsinformationen | Prädiktive Gesundheitsinformationen sind Angaben über gesundheitliche Merkmale und Risikofaktoren, aus denen sich Rückschlüsse auf mögliche zukünftige Erkrankungen oder gesundheitliche Entwicklungen ziehen lassen. Sie können auf genetischen Untersuchungen, medizinischen Befunden, der familiären Krankengeschichte oder bestimmten Lebensstilfaktoren beruhen. Solche Informationen können helfen, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Vorsorgemaßnahmen zu planen. Eine Risikoprognose ist jedoch keine sichere Vorhersage einer späteren Erkrankung. Welche Daten können für Gesundheitsprognosen verwendet werden?Zu den möglichen Grundlagen gehören genetische Untersuchungsergebnisse, Blutwerte, andere medizinische Befunde sowie Angaben zu bestehenden Erkrankungen, Lebensgewohnheiten und familiären Risiken. Auch Messwerte von Wearables, beispielsweise zur Herzfrequenz oder körperlichen Aktivität, können unter bestimmten Voraussetzungen in eine Risikobewertung einfließen. Solche Messwerte sind allerdings nicht automatisch medizinisch aussagekräftig. Statistische Modelle und Verfahren der künstlichen Intelligenz können eingesetzt werden, um Zusammenhänge zwischen verschiedenen Gesundheitsmerkmalen und späteren Erkrankungen zu untersuchen. Die Zuverlässigkeit der Ergebnisse hängt unter anderem von der Datenqualität, dem verwendeten Modell und dessen wissenschaftlicher Überprüfung ab. Welche Chancen und Risiken bestehen in der Medizin?Prädiktive Gesundheitsinformationen können helfen, Personen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko zu erkennen und geeignete Früherkennungs- oder Präventionsmaßnahmen anzubieten. Bei bestimmten erblichen Krebsrisiken können beispielsweise zusätzliche Untersuchungen medizinisch sinnvoll sein. Auch Vorsorgeempfehlungen lassen sich unter Umständen besser an individuelle Risikofaktoren anpassen. Gleichzeitig können ungenaue Prognosen oder falsch-positive Befunde unnötige Untersuchungen und psychische Belastungen auslösen. Ein statistisch erhöhtes Risiko bedeutet nicht, dass eine Krankheit tatsächlich auftreten wird. Deshalb müssen Nutzen, Aussagekraft und mögliche Folgen solcher Informationen sorgfältig abgewogen werden. Welche Bedeutung haben prädiktive Gesundheitsinformationen für Versicherungen?Bei privaten Personenversicherungen können Gesundheitsangaben für die Risikoprüfung vor Vertragsabschluss relevant sein. Das betrifft beispielsweise die private Krankenversicherung, die Lebensversicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung. Versicherer dürfen Gesundheitsinformationen jedoch nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erheben und verwenden. Für genetische Untersuchungsergebnisse gelten besonders strenge Grenzen. In der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt dagegen grundsätzlich keine individuelle Gesundheitsprüfung bei der Aufnahme. Ein erhöhtes persönliches Erkrankungsrisiko führt dort nicht zu einem individuellen Risikozuschlag. Dürfen Versicherer Ergebnisse genetischer Untersuchungen verlangen?Nach § 18 Gendiagnostikgesetz (GenDG) dürfen Versicherer grundsätzlich weder die Durchführung genetischer Untersuchungen verlangen noch Ergebnisse oder Daten bereits vorgenommener genetischer Untersuchungen anfordern, entgegennehmen oder verwenden. Eine gesetzliche Ausnahme gilt für Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Erwerbsunfähigkeitsversicherungen und Pflegerentenversicherungen, wenn eine Versicherungsleistung von mehr als 300.000 Euro oder eine Jahresrente von mehr als 30.000 Euro vereinbart wird. In diesen Fällen entfällt das gesetzliche Verbot hinsichtlich der Ergebnisse bereits durchgeführter genetischer Untersuchungen. Einen neuen Gentest darf der Versicherer auch dann nicht verlangen. Für die private Krankenvollversicherung besteht diese Ausnahme nicht. Davon zu unterscheiden sind Angaben über bestehende oder frühere Erkrankungen. Nach § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) müssen Versicherungsnehmer die ihnen bekannten, gefahrerheblichen Umstände angeben, nach denen der Versicherer vor Vertragsabschluss in Textform gefragt hat. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Fachseite zur privaten Krankenversicherung. Was bedeutet das Recht auf Nichtwissen?Bei genetischen Untersuchungen schützt das Gendiagnostikgesetz auch das Recht auf Nichtwissen. Betroffene können im Rahmen ihrer Einwilligung nach § 8 GenDG entscheiden, ob und in welchem Umfang ihnen Untersuchungsergebnisse mitgeteilt oder diese vernichtet werden sollen. Über dieses Recht muss die verantwortliche ärztliche Person vor der Untersuchung nach § 9 GenDG aufklären. Die Aufbewahrung und Vernichtung der Ergebnisse regelt ergänzend § 12 GenDG. Welche Datenschutz- und Diskriminierungsrisiken bestehen?Gesundheitsdaten und genetische Daten gehören nach Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung zu den besonders geschützten Kategorien personenbezogener Daten. Ihre Verarbeitung ist nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Werden Gesundheitsdaten durch Versicherer bei Ärzten, Krankenhäusern oder anderen gesetzlich genannten Stellen erhoben, gelten zusätzlich die Anforderungen des § 213 VVG. Problematisch wäre insbesondere, wenn unsichere Risikoprognosen als feststehende Erkrankungen behandelt oder sensible Daten unzulässig für Entscheidungen über Versicherungsschutz oder Beschäftigung verwendet würden. Prädiktive Gesundheitsinformationen können somit einen wichtigen Beitrag zur medizinischen Vorsorge leisten. Entscheidend bleiben ihre zuverlässige Interpretation und der Schutz vor einer unzulässigen Verwendung. |
| Prämie für eigene Rechnung | Die Prämie für eigene Rechnung (Prämie f. e. R.) bezeichnet in der Versicherungswirtschaft den Teil der Versicherungsbeiträge, der einem Versicherungsunternehmen nach Abzug der an Rückversicherer abgegebenen Beiträge verbleibt. Der Begriff wird insbesondere in der Rechnungslegung verwendet und beschreibt das Beitragsvolumen nach Berücksichtigung der abgegebenen Rückversicherung. Im Zusammenhang mit der passiven Rückversicherung wird dafür auch die Bezeichnung Nettoprämie verwendet. Wie wird die Prämie für eigene Rechnung berechnet?Die gebuchten Beiträge für eigene Rechnung ergeben sich aus den gebuchten Bruttobeiträgen abzüglich der abgegebenen Rückversicherungsbeiträge. Die Bruttobeiträge können sowohl aus selbst abgeschlossenen Versicherungsverträgen als auch aus übernommener Rückversicherung stammen. Beispiel: Ein Versicherungsunternehmen weist gebuchte Bruttobeiträge von 10 Millionen Euro aus. Davon entfallen 3 Millionen Euro auf abgegebene Rückversicherungsbeiträge. Die gebuchten Beiträge für eigene Rechnung betragen somit 7 Millionen Euro. Was sind verdiente Prämien für eigene Rechnung?Gebuchte Beiträge werden nach den Rechnungslegungsvorschriften erfasst, auch wenn sie sich teilweise auf einen späteren Versicherungszeitraum beziehen. Bei den verdienten Beiträgen wird dagegen berücksichtigt, welcher Anteil wirtschaftlich auf das betreffende Geschäftsjahr entfällt. Zur Ermittlung der verdienten Beiträge für eigene Rechnung werden deshalb neben den gebuchten Beiträgen und den abgegebenen Rückversicherungsbeiträgen auch die Veränderungen der Bruttobeitragsüberträge und der entsprechenden Rückversichereranteile berücksichtigt. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung (RechVersV). Welche Rolle spielt die passive Rückversicherung?Bei der passiven Rückversicherung überträgt ein Versicherungsunternehmen vertraglich vereinbarte Risiken oder Risikoanteile auf einen Rückversicherer. Dafür gibt es einen Teil seiner Beiträge ab. Diese abgegebenen Rückversicherungsbeiträge vermindern das Beitragsvolumen für eigene Rechnung. Der Rückversicherer übernimmt im Gegenzug die vereinbarte Beteiligung an den versicherten Risiken. Warum ist die Prämie für eigene Rechnung wichtig?Die Kennzahl zeigt, welcher Teil des Beitragsvolumens einem Versicherungsunternehmen nach Berücksichtigung der abgegebenen Rückversicherung zuzurechnen ist. Sie hilft bei der Analyse von Geschäftsberichten und der Beurteilung des Versicherungsgeschäfts. Aus ihrer Höhe allein lässt sich jedoch weder der Gewinn noch die finanzielle Sicherheit eines Versicherers ableiten. |
| Prämien- und Reserverisiko | Das Prämien- und Reserverisiko bezeichnet in der Versicherungswirtschaft die Unsicherheit, ob die kalkulierten Versicherungsbeiträge und die gebildeten Schadenrückstellungen ausreichen, um die tatsächlichen Schadenaufwendungen und damit verbundenen Kosten zu decken. Es gehört zu den versicherungstechnischen Risiken, insbesondere in der Schaden- und Unfallversicherung sowie in bestimmten Bereichen der Krankenversicherung. Dabei werden zwei Risikoarten unterschieden: das Prämienrisiko und das Reserverisiko. Was bedeutet Prämienrisiko?Das Prämienrisiko beschreibt die Gefahr, dass die für das laufende oder künftige Versicherungsgeschäft kalkulierten Beiträge nicht ausreichen, um die tatsächlich entstehenden Schäden und Kosten zu decken. Ursachen können eine unzutreffende Risikokalkulation, eine unerwartete Häufung von Schäden oder steigende Schadenkosten sein. Beispielsweise können höhere Reparaturpreise oder steigende Handwerkerkosten dazu führen, dass die Schadenbelastung größer ausfällt als ursprünglich angenommen. Was versteht man unter Reserverisiko?Das Reserverisiko betrifft die Unsicherheit über die endgültige Höhe und Abwicklung bereits eingetretener Versicherungsfälle. Versicherungsunternehmen bilden für noch nicht oder nicht vollständig regulierte Schäden entsprechende Rückstellungen. Reichen diese nicht aus, weil sich Schäden teurer entwickeln als erwartet, entstehen zusätzliche finanzielle Belastungen. Das kann beispielsweise bei langwierigen Schadenregulierungen, steigenden Behandlungskosten oder später erkennbaren Folgen eines Personenschadens der Fall sein. Auch bereits eingetretene, aber noch nicht gemeldete Schäden sind bei der Bewertung der Verpflichtungen zu berücksichtigen. Welche Bedeutung hat das Prämien- und Reserverisiko unter Solvency II?Unter Solvency II wird das Prämien- und Reserverisiko im Rahmen der versicherungstechnischen Risiken berücksichtigt. In der Nichtlebensversicherung bildet es ein eigenes Risikountermodul. Ein entsprechendes Untermodul besteht auch für Krankenversicherungsverpflichtungen, die nach Art der Nichtlebensversicherung bewertet werden (NSLT Health). Die Risiken fließen in die Berechnung der Solvenzkapitalanforderung (Solvency Capital Requirement, SCR) ein. Bei Anwendung der Standardformel werden dafür unter anderem Beitrags- und Rückstellungsvolumen sowie vorgegebene Risikofaktoren berücksichtigt. Die Berechnung ist in der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35, Artikel 115 bis 117, geregelt. Für die Krankenversicherung nach Art der Nichtlebensversicherung gelten insbesondere die Artikel 145 bis 148 derselben Verordnung. Die Solvenzkapitalanforderung berücksichtigt mögliche unerwartete Verluste über einen Zeitraum von einem Jahr. Dabei können auch Verpflichtungen einbezogen werden, deren Schadenabwicklung sich über mehrere Jahre erstreckt. Warum ist die Unterscheidung wichtig?Während das Prämienrisiko vor allem die Unsicherheit über die Schadenbelastung des laufenden und künftigen Versicherungsgeschäfts betrifft, bezieht sich das Reserverisiko auf die weitere Entwicklung bereits eingetretener Schäden. Beide Risiken können die wirtschaftliche Lage und den Kapitalbedarf eines Versicherungsunternehmens beeinflussen. Ihre Bewertung ist deshalb ein wichtiger Bestandteil des Risikomanagements und der Versicherungsaufsicht. |
| Prämienanpassung | Eine Prämienanpassung, auch Beitragsanpassung genannt, bezeichnet die nachträgliche Änderung des Versicherungsbeitrags für einen bestehenden Versicherungsvertrag. Sie kann zu einer Erhöhung oder Senkung führen. Von einer Prämienerhöhung spricht man dagegen ausschließlich dann, wenn der Beitrag steigt. Ob eine Änderung zulässig ist und welche Rechte Versicherungsnehmer haben, hängt von der Versicherungsart, dem Anlass der Änderung und den vertraglichen Regelungen ab. Warum werden Versicherungsprämien angepasst?In der Sach- und Haftpflichtversicherung können insbesondere steigende Schadenaufwendungen, höhere Reparaturkosten, eine veränderte Schadenhäufigkeit oder gestiegene Lohn- und Materialkosten Anlass für Beitragsanpassungen sein. Voraussetzung für eine einseitige Änderung ist eine entsprechende gesetzliche oder wirksame vertragliche Grundlage. Davon zu unterscheiden sind vereinbarte Anpassungen von Versicherungsleistungen und Beiträgen. Bei der gleitenden Neuwertversicherung für Wohngebäude wird beispielsweise die Entschädigungsleistung an die Entwicklung der Baukosten angepasst. Damit kann auch der Versicherungsbeitrag steigen, ohne dass eine reine Prämienerhöhung bei unverändertem Versicherungsschutz vorliegt. Was ist der Unterschied zwischen Prämienanpassung und Prämienerhöhung?Prämienanpassung ist der übergeordnete Begriff für eine Beitragsänderung nach oben oder unten. Eine Prämienerhöhung bezeichnet ausschließlich eine Beitragssteigerung. Daneben können sich Beiträge aufgrund veränderter persönlicher Risikomerkmale, einer vereinbarten Erweiterung des Versicherungsschutzes oder gesetzlicher Abgaben ändern. Solche Veränderungen müssen rechtlich gesondert beurteilt werden. Wann ist eine Prämienanpassung zulässig?Ein Versicherer darf den Beitrag eines bestehenden Vertrags nicht ohne rechtliche oder vertragliche Grundlage einseitig ändern. In vielen Schadenversicherungen können wirksame Beitragsanpassungsklauseln eine Änderung ermöglichen. Erhöht der Versicherer aufgrund einer solchen Klausel die Prämie, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, besteht unter den Voraussetzungen des § 40 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ein besonderes Kündigungsrecht. Das gilt entsprechend, wenn der Versicherer aufgrund einer Anpassungsklausel den Versicherungsschutz vermindert, ohne die Prämie entsprechend herabzusetzen. Für die private Krankenversicherung gelten besondere Vorschriften. Beitragsanpassungen richten sich insbesondere nach § 203 VVG und den ergänzenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Bei der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung ist für Prämienänderungen die Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders erforderlich. Weitere Informationen enthält unsere Fachseite zur PKV-Beitragserhöhung. Welche Kündigungsrechte bestehen bei einer Prämienerhöhung?Erhöht der Versicherer die Prämie aufgrund einer Anpassungsklausel, ohne dass sich der Versicherungsschutz entsprechend erweitert, kann der Versicherungsnehmer nach § 40 VVG innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Die Kündigung kann mit sofortiger Wirkung erklärt werden, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung. Der Versicherer muss auf dieses Recht hinweisen. Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Erhöhung zugehen. In der privaten Krankenversicherung gilt eine besondere Regelung: Erhöht der Versicherer aufgrund einer Anpassungsklausel die Prämie oder vermindert er die Leistung, kann der Versicherungsnehmer nach § 205 Abs. 4 VVG innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung mit Wirkung zum Zeitpunkt der Änderung kündigen. Bei einer Krankenversicherung, die die Versicherungspflicht nach § 193 Abs. 3 Satz 1 VVG erfüllt, ist zusätzlich § 205 Abs. 6 VVG zu beachten. Die Kündigung setzt den Abschluss eines entsprechenden Vertrags bei einem anderen Versicherer voraus. Der Versicherungsnehmer muss grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigungserklärung nachweisen, dass die versicherte Person ohne Unterbrechung anderweitig versichert ist. Liegt der vorgesehene Kündigungstermin mehr als zwei Monate nach der Erklärung, muss der Nachweis spätestens zu diesem Termin erbracht werden. Besteht bei jeder Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht?Nein. Entscheidend ist der Anlass der Beitragsänderung. Steigt beispielsweise die Kfz-Versicherungsprämie aufgrund einer allgemeinen Neueinstufung der Regional- oder Typklasse, kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Beruht die Änderung dagegen auf einem persönlichen Wohnortwechsel, entsteht daraus grundsätzlich kein entsprechendes Kündigungsrecht. Auch eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet für sich genommen regelmäßig kein Sonderkündigungsrecht nach § 40 VVG. Bei der gleitenden Neuwertversicherung für Wohngebäude führt eine Anpassung des Beitrags an die Baukostenentwicklung grundsätzlich nicht zu einem Sonderkündigungsrecht, wenn sich der Versicherungsschutz entsprechend anpasst. Erhöht der Versicherer den Beitrag darüber hinaus aufgrund einer gesonderten Beitragsanpassung, kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen. Maßgeblich sind die konkrete Änderung und die Vertragsbedingungen. Was sollten Versicherungsnehmer prüfen?Bei einer Beitragsanpassung sollten Versicherungsnehmer den angegebenen Grund, den neuen Beitrag, mögliche Änderungen des Versicherungsschutzes und die geltenden Kündigungsfristen prüfen. Vor einem Versicherungswechsel empfiehlt es sich, auch die Leistungen und mögliche Nachteile eines neuen Vertrags zu vergleichen. Insbesondere in der privaten Krankenversicherung kann ein Tarifwechsel innerhalb des bestehenden Unternehmens sinnvoller sein als ein Anbieterwechsel. |
| Prämiendepot | Ein Prämiendepot, auch Beitragsdepot genannt, ist ein Guthabenkonto bei einem Versicherungsunternehmen, aus dem künftig fällige Beiträge für einen zugeordneten Versicherungsvertrag bezahlt werden. Versicherungsnehmer zahlen dafür Geld im Voraus ein. Je nach Vereinbarung sind einmalige oder weitere Einzahlungen möglich. Das Guthaben wird bei entsprechender Vereinbarung verzinst und dient dazu, die Versicherungsbeiträge zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen zu finanzieren. Wie funktioniert ein Prämiendepot?Das Prämiendepot dient der Vorfinanzierung laufender Versicherungsbeiträge. Bei Fälligkeit entnimmt der Versicherer den vereinbarten Beitrag aus dem Depot und ordnet ihn dem Versicherungsvertrag zu. Häufig wird zunächst ein größerer Betrag eingezahlt, der zusammen mit den erwarteten Zinsen für mehrere oder sämtliche künftigen Beitragszahlungen ausreichen soll. Das Depotguthaben ist vom eigentlichen Versicherungskapital und der Deckungsrückstellung einer Lebensversicherung zu unterscheiden. Welche Verfügungsrechte bestehen?Ob Versicherungsnehmer vorzeitig über das Depotguthaben verfügen können, richtet sich nach den vereinbarten Bedingungen. In der Schweiz wird beispielsweise zwischen widerruflichen und unwiderruflichen Prämiendepots unterschieden. Bei einem widerruflichen Depot kann das Guthaben nach den jeweiligen Bedingungen zurückgezogen werden. Bei einem unwiderruflichen Depot bleibt es grundsätzlich für die künftigen Beitragszahlungen gebunden. Diese Unterscheidung ist keine allgemein verbindliche gesetzliche Einteilung für deutsche Versicherungsverträge. Gibt es eine Obergrenze für das Depotguthaben?Ein Prämiendepot ist in der Regel für die Finanzierung der noch ausstehenden Versicherungsbeiträge vorgesehen und nicht als frei nutzbares Sparkonto ausgestaltet. Deshalb können Versicherer die Höhe des Guthabens begrenzen. Beispielsweise darf bei bestimmten Angeboten das Depotguthaben den abgezinsten Wert der künftig fälligen Beiträge nicht überschreiten. Eine einheitliche gesetzliche Obergrenze für alle Prämiendepots in Deutschland besteht jedoch nicht. Maßgeblich sind die jeweiligen Vertragsbedingungen. Warum wurden Prämiendepots bei Lebensversicherungen eingesetzt?In Deutschland wurden Beitragsdepots unter anderem im Zusammenhang mit Kapitallebensversicherungen eingesetzt. Sie ermöglichten es, einen größeren Geldbetrag bereitzustellen, während die Beiträge für die Lebensversicherung weiterhin zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen gezahlt wurden. Bei älteren Verträgen konnten außerdem frühere steuerliche Unterschiede zwischen laufenden Beitragszahlungen und bestimmten Einmalbeitragsverträgen eine Rolle spielen. Ob damit steuerliche Vorteile verbunden waren, hing von der konkreten Vertragsgestaltung und den damals geltenden Vorschriften ab. Wie werden die Zinsen aus einem Prämiendepot besteuert?Zinsen aus einem verzinslichen Beitragsdepot zählen in Deutschland grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetz (EStG). Sie sind steuerlich von möglichen Erträgen aus dem zugehörigen Versicherungsvertrag zu unterscheiden. Für nach dem 31. Dezember 2005 abgeschlossene Beitragsdepotverträge hat das Bundesfinanzministerium zudem die Verpflichtung zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer ausdrücklich geregelt. Ein Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung kann dabei berücksichtigt werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Was sollten Versicherungsnehmer beachten?Wichtig sind die vereinbarte Verzinsung, mögliche Einzahlungsgrenzen, die Verfügbarkeit des Guthabens und die Regelungen bei einer vorzeitigen Beendigung des Versicherungsvertrags. Insbesondere sollte geklärt sein, ob und wann ein verbleibendes Depotguthaben ausgezahlt wird. Auch mögliche Änderungen des Depotzinssatzes und die steuerliche Behandlung der Zinserträge sollten berücksichtigt werden. |
| Prämiendifferenzierung | Prämiendifferenzierung bezeichnet in der Versicherungswirtschaft die Abstufung von Versicherungsbeiträgen nach bestimmten Risikomerkmalen. Sie orientiert sich am versicherungstechnischen Äquivalenzprinzip, nach dem die Risikoprämie möglichst dem erwarteten Schadenaufwand des jeweiligen Risikos beziehungsweise der Risikogruppe entsprechen soll. Dabei wird zwischen primärer und sekundärer Prämiendifferenzierung unterschieden. Ziel ist eine möglichst risikogerechte Beitragskalkulation innerhalb der gesetzlichen Grenzen. Was ist primäre Prämiendifferenzierung?Bei der primären Prämiendifferenzierung werden bereits bei der ursprünglichen Beitragskalkulation bekannte Risikomerkmale berücksichtigt. Dazu gehören beispielsweise Fahrzeugtyp, Wohnort oder Alter. In bestimmten Personenversicherungen kann auch der Gesundheitszustand relevant sein. Anhand solcher Merkmale ordnet der Versicherer die versicherten Risiken unterschiedlichen Risikogruppen zu und kalkuliert entsprechende Beiträge. Was ist sekundäre Prämiendifferenzierung?Die sekundäre Prämiendifferenzierung berücksichtigt den beobachteten Schadenverlauf eines versicherten Risikos. Aus bisherigen Schadenerfahrungen werden Rückschlüsse auf die künftig zu erwartende Schadenbelastung gezogen. Diese Form wird auch als Erfahrungstarifierung bezeichnet. Dabei wird zwischen zwei Verfahren unterschieden: Bei der prospektiven Prämiendifferenzierung beeinflusst der bisherige Schadenverlauf die künftige Beitragshöhe, beispielsweise durch das Bonus-Malus-System in der Kfz-Versicherung. Bei der retrospektiven Prämiendifferenzierung erfolgt eine nachträgliche Berücksichtigung des Schadenverlaufs, etwa durch eine davon abhängige Beitragsrückerstattung. Warum ist Prämiendifferenzierung wichtig?Die Prämiendifferenzierung ermöglicht eine risikogerechtere Kalkulation der Versicherungsbeiträge. Versicherungsnehmer mit günstigeren Risikomerkmalen können dadurch niedrigere Beiträge erhalten, während höhere Risiken zu höheren Beiträgen führen können. Ohne eine ausreichende Differenzierung besteht die Gefahr, dass ein Versicherungstarif vor allem für Personen mit hohen Risiken attraktiv wird, während Personen mit geringeren Risiken auf den Abschluss verzichten oder andere Angebote wählen. Dieses Problem wird als adverse Selektion bezeichnet. Welche gesetzlichen Grenzen gelten?Nicht jedes statistisch erkennbare Risikomerkmal darf uneingeschränkt für die Beitragsberechnung verwendet werden. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet bestimmte Benachteiligungen bei privatrechtlichen Versicherungsverträgen. Nach § 20 Abs. 2 AGG kann eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zulässig sein, wenn sie auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation beruht, insbesondere auf einer versicherungsmathematisch ermittelten Risikobewertung unter Heranziehung statistischer Erhebungen. Für neue Versicherungsverträge gilt seit dem 21. Dezember 2012 die geschlechtsneutrale Beitrags- und Leistungsgestaltung. Allein das Geschlecht darf bei ansonsten gleichen Voraussetzungen nicht zu unterschiedlichen Prämien oder Leistungen führen. Vor diesem Zeitpunkt abgeschlossene Verträge können weiterhin auf früheren geschlechtsabhängigen Kalkulationsgrundlagen beruhen. Welche Risikomerkmale im Einzelnen berücksichtigt werden dürfen, hängt von der Versicherungsart und den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften ab. Eine statistisch begründete Risikodifferenzierung ist daher nicht automatisch rechtlich zulässig. |
| Prämieneinhebungsverfahren | Das Prämieneinhebungsverfahren beschreibt in der Versicherungswirtschaft, wie die vom Versicherer erhobenen Beiträge hinsichtlich ihrer Höhe und ihres Zahlungszeitpunkts mit den Kosten und Versicherungsleistungen zusammenhängen. Unterschieden wird insbesondere danach, welche Aufwendungen durch die Prämien gedeckt werden sollen und ob die Beiträge im Voraus oder nachträglich erhoben werden. Auszahlungsdeckungsprinzip und AufwandsdeckungsprinzipBei der Prämieneinhebung können zwei Bezugsgrößen unterschieden werden:
Vorschüssige und nachschüssige PrämieneinhebungNach dem Zeitpunkt der Beitragserhebung unterscheidet man zwei Verfahren:
Welche Bedeutung haben Spar- und Entspargeschäfte?Bei Versicherungsprodukten mit Sparvorgängen werden Beiträge verwendet, um Kapital für später fällige Leistungen aufzubauen. Beim Anwartschaftsdeckungsverfahren geschieht dies während der Ansparphase durch laufende Beiträge und Kapitalerträge. Bei Entspargeschäften, beispielsweise einer sofort beginnenden Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag, wird das zur Finanzierung der künftigen Rentenzahlungen erforderliche Kapital grundsätzlich zu Beginn bereitgestellt. Beide Gestaltungen gehören zu den kapitalgedeckten Finanzierungsverfahren. Warum ist das Prämieneinhebungsverfahren wichtig?Das gewählte Verfahren beeinflusst, wann einem Versicherungsunternehmen finanzielle Mittel zufließen und wie die Versicherungsleistungen finanziert werden. Es ist damit sowohl für die Beitragskalkulation als auch für die Liquiditätsplanung und die Bildung versicherungstechnischer Rückstellungen von Bedeutung. Für Versicherungsnehmer zeigt sich das Verfahren insbesondere daran, wann Beiträge fällig werden und ob vertraglich eine nachträgliche Beitragskorrektur vorgesehen ist. |