Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
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Begriff | Definition |
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Jahresabschluss | Bei einem Jahresabschluss handelt es sich um den kaufmännischen und rechnerischen Abschluss des Geschäftsjahres eines Unternehmens. Durch den Jahresabschluss wird der Erfolg oder aber der Verlust eines Unternehmens und dessen finanzielle Lage festgestellt. Mit dem Jahresabschluss werden die laufenden Buchhaltungsarbeiten für das Jahr abgeschlossen, Abrechnungs-Dokumente zusammengestellt, Prüfungen vollzogen, Angaben bestätigt und je nach Unternehmensgröße auch veröffentlicht. Nach §§ 242, 264 HGB (Handelsgesetzbuch) gehören zum Jahresabschluss Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Anhänge und Lageberichte. Nicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet sind Freiberufler und kleine Gewerbetreibende, die dafür eine Einnahme-Überschuss-Rechnung zu erstellen haben. Ein Jahresabschluss soll über die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens informieren und dient gleichzeitig als Bemessungsgrundlage für die Ergebnisverteilung und Besteuerung. Der Abschluss wird für Planungen und künftige Unternehmensentscheidungen herangezogen. Des Weiteren kann der Jahresabschluss ein wichtiges Kriterium für die Vergabe von Krediten und Darlehen darstellen. Kommt es zu einem Rechtsstreit, kann der Abschluss auch als Beweismittel genutzt werden. In steuerlicher Hinsicht ist der Jahresabschluss die Grundlage für die Besteuerung und Ermittlung von Dividenden oder Beteiligungen. Auch dokumentiert der Abschluss, dass das Unternehmen eine ordnungsgemäße Buchführung durchgeführt hat. In Deutschland muss jedes gewerbliche Unternehmen Bücher führen und einen Jahresabschluss erstellen. Alle Kaufleute mit Ausnahme von Einzelkaufleuten mit bestimmten Umsatzerlösen bzw. Jahresüberschüssen sind demnach verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Der Jahresabschluss muss je nach Unternehmensgröße innerhalb der ersten drei bis ersten sechs Monate des neuen Jahres erstellt werden. Durch den Abschluss selbst wird das Ergebnis der vorbereitenden Buchführung überprüft und bei Bedarf korrigiert. Zu den Vorarbeiten gehört je nach Unternehmen eine Inventur, um tatsächliche Vermögens- oder Schulden-Bestände festzustellen. Des Weiteren müssen Abschreibungen, Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Forderungen, Bonitäten, Ausfälle, Rückstellungen, Rücklagen und Rechnungen überprüft und ggf. korrigiert werden. Erstellt wird ein Jahresabschluss mit Merkmalen wie Kontenabschluss, Abschlussübersicht, Feststellungen, Rechnungslegungsdokumente, Prüfungs- und Publizitätskriterien, Verteilung von Gewinn und Verlust, Auswertung und Abschlussergebnis. |
Jagdunfallversicherung | Bei der Jagdunfallversicherung handelt es sich um eine private Unfallversicherung. Vom Versicherungsschutz umfasst sind Unfälle während der Ausübung von jagdlichen Tätigkeiten. Hierzu gehört beispielsweise die Teilnahme an Übungs- oder Preisschießen, das Führen, Ausbilden und Abrichten von Jagdhunden und alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Pflege des Jagdreviers stehen. Hierzu gehören u.a. Bauarbeiten und Reparaturen an Hochsitzen, Pirschgänge, die Errichtung oder Reparatur von Futterstellen oder Wildschutzzäunen. Je nach Gesellschaft und Tarif kann auch die Teilnahme an Jagdhundeprüfungen, Fahrten von und zum Revier, zu Veranstaltungen sowie zu anderen jagdlich geprägten Prüfungen abgesichert werden. Die Jagdunfallversicherung kann wahlweise für eine bestimmte Person – also den Jäger – oder aber als Gruppenversicherung für ganze Hegeringe sowie Jägerschaften abgeschlossen werden. Ein weltweit gültiger Versicherungsschutz ist möglich. Bei einigen Gesellschaften kann die Jagdunfallversicherung nur als Ergänzung zur gesetzlich vorgeschrieben Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. |
Jagdhaftpflichtversicherung | Bei der Jagdhaftpflichtversicherung handelt es sich um eine gesetzlich für alle Jäger vorgeschriebene Versicherung, mit der die Jagdrisiken versichert werden können. Die Jagdhaftpflichtversicherung ist gleichzeitig auch Voraussetzung für den Erhalt des Jagdscheins. Soll ein Jagdschein gelöst oder verlängert werden, wird dies von einem Nachweis abhängig gemacht, dass eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht. Die Jagdhaftpflichtversicherung bietet Jägern einen Schutz, wenn sie für Schäden in Anspruch genommen werden, die während der Jagd anderen zugefügt worden sind. Dies gilt beispielsweise dann, wenn sich aus der Jagdwaffe versehentlich ein Schuss löst und jemand dadurch verletzt wird. Je nach Tarif und Gesellschaft können auch Jagdhunde mitversichert werden. Unterschieden wird dabei häufig in ungeprüfte und geprüfte Jagdhunde. Von der Deckung einer Jagdhaftpflichtversicherung umfasst sind auch Schäden an geliehenen, gepachteten oder gemieteten beweglichen Sachen. Ein Versicherungsschutz besteht auf der Jagd und außerhalb der Jagd, wenn zum Beispiel Übungen durchgeführt werden oder bei der Gewehrreinigung Schäden entstehen. Ein weltweiter Versicherungsschutz besteht, wenn Jäger ihren Wohnsitz in Deutschland haben und über einen gültigen Jagdschein in Deutschland verfügen. Zusätzlich zur Jagdhaftpflichtversicherung bieten viele Gesellschaften auch Jagdunfallversicherungen an. Als private Unfallversicherung für Jäger werden Schäden bei Jagdunfällen abgesichert. Auch Jagdhundeunfallversicherungen werden von einigen Versicherungen bereitgehalten. Diese decken Jagdunfälle ab, bei denen Jagdhunde zu Schaden kommen. |
Jagd- und Sportwaffenversicherung | Eine Jagd- und Sportwaffenversicherung empfiehlt sich für Jäger, Sportschützen, Jagdvereine und Schützenvereine. Jagd- und Sportwaffenversicherungen übernehmen die Kosten für Waffen und Ausrüstungsgegenständen bei Diebstahl oder bei Beschädigungen durch Unfälle. Der Sport- und Jagdwaffenversicherung liegen spezielle Sicherheitskonzepte zugrunde, die je nach Gesellschaft und Tarif variieren können. Versichert werden können Jagdwaffen, Sportwaffen sowie Zubehör wie etwa Ferngläser, Munition und Zielfernrohre. Zu den versicherten Gefahren und Schäden gehören Verlust, Beschädigung oder Zerstörung, sofern die versicherten Gegenstände ordnungsgemäß in der Wohnung aufbewahrt oder zum und vom Revier oder Schießstand hin und her transportiert werden. Der Versicherungsschutz gilt auch bei der eigentlichen Jagd, auf Reisen oder wenn die versicherten Gegenstände verschickt werden müssen. Sofern es waffenrechtlich zulässig ist, gilt der Versicherungsschutz der Sport- und Jagdwaffenversicherung auch dann, wenn sich die versicherten Gegenstände separat in einem verschlossenen Kofferraum befinden oder beim Büchsenmacher zur Reparatur sind. Der ordnungsgemäße Transport, die Aufbewahrung oder das Führen durch beauftragte und berechtigte Dritte kann ebenfalls versichert werden. Eine Sport- und Jagdwaffenversicherung kann Risiken wie Unfall des Versicherungsnehmers oder des Transportmittels, Ungeschicklichkeiten wie beispielsweise Fallenlassen, Brand, Explosion, Blitz, Diebstahl, Raub, Einbruchdiebstahl, Wasserschäden, Selbstentzündung, Selbstentladung und Elementarereignisse absichern. Nicht versicherbar sind in der Regel Schäden durch Abnutzung, Verschleiß, Konstruktionsfehler, Herstellungsmängel, Rost, Funktionsstörungen, Witterungseinflüsse, Schrammen, Kratzer, natürliche Beschaffenheit, Hängenlassen, Stehenlassen, Liegenlassen und Schäden aus der Verwendung ungeeigneter Munition. Je nach gewähltem Tarif kann eine Schadensregulierung zum Neuwert oder zum Zeitwert erfolgen. Sind dafür Schätzungen erforderlich, werden Händler oder Büchsenmacher mit der Schätzung beauftragt. |
IT-Haftpflichtversicherung | Bei einer IT-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine berufsspezifische Absicherung für diverse IT-Berufe. Alle Unternehmen und Freiberufler, die sich beruflich mit Informations- und Kommunikationstechniken sowie Netzwerken beschäftigen, können potenzielle Schäden durch diese individuelle Form der Haftpflichtversicherung absichern. Hierzu gehören beispielsweise Programmierer, Software-Entwickler, Systemadministratoren, Fachinformatiker, Berater und Dienstleister. Ebenfalls profitieren Unternehmen wie Internetagenturen oder Webhoster von einer IT-Haftpflichtversicherung. Unabhängig davon, ob eine haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit im IT-Bereich ausgeübt wird, besteht immer das Risiko, durch die Tätigkeit selbst einen Vermögens- oder Sachschaden (beim Kunden) zu verursachen. In dieser Branche wird viel mit Geheimhaltungsverpflichtungen, Datenschutzvorgaben und Haftungsklauseln in Projektverträgen gearbeitet, weshalb schon kleinste Ungenauigkeiten zu einem immensen Schaden führen können. Verantwortliche im IT-Bereich haften für eine Vielzahl von Schäden, gegen die eine IT-Haftpflichtversicherung absichern kann. Je nach Vertrag und Tarif kann eine IT-Haftpflichtversicherung Bußgelder bei Vertragsstrafen, Schadensersatzforderungen, Schäden wegen leichter und/oder grober Fahrlässigkeit sowie Verdienstausfälle beim Kunden erstatten. Auch ein zusätzlicher Baustein mit Rechtsschutz in Straf-, Vergütungs- und Insolvenzanfechtungs-Sachen kann bei einer IT-Haftpflichtversicherung integriert werden. Grundsätzlich abgedeckt werden durch die IT-Haftpflichtversicherung die beim Kunden entstandenen Schäden wie beispielsweise bei Datenverlusten oder Programmierungsfehlern sowie Eigenschäden. Über einzelne Bausteine können dann zusätzlich Schäden wegen Rücktritt, außerordentliche Kündigung oder Ausfall von wichtigen Mitarbeitern abgesichert werden. IT-Haftpflichtversicherungen lassen sich demnach individuell den tatsächlichen Gegebenheiten anpassen und reduzieren demnach das unternehmerische Risiko. |
IP-Versicherung | Bei der IP-Versicherung handelt es sich um eine Abkürzung von „intellectual property“, was mit geistigem Eigentum übersetzt werden kann. Die IP-Versicherung wird deshalb auch Patenthaftpflichtversicherung, geistige Eigentumsversicherung, Schutzrechtsverletzungspolice oder kurz Patenthaftpflicht genannt. Letztendlich ist die IP-Versicherung eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die Ansprüche gegen einen Versicherungsnehmer absichert, die aus Schutzrechtsverletzungen entstehen können. Die Folgen von Schutzrechtsverletzungen werden von vielen Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen, Produkthaftpflichtversicherungen, Betriebshaftpflichtversicherungen und Rechtsschutzversicherungen ausgeschlossen. Zu den infrage kommenden Schutzrechten gehören Patente, Designs, Lizenzen, Marken und Gebrauchsmuster, die als ausschließliche Nutzungsrechte eine große Bedeutung für die Wirtschaft haben können. Hat beispielsweise ein junges Start-up-Unternehmen die Recherche über potenziell bestehende Patente versäumt, kann es wegen der Verletzung von Schutzrechten in Haftung genommen werden. Gleiches gilt, wenn gefundene Schutzrechte falsch eingeschätzt, interpretiert oder beurteilt worden sind. Folgen von Schutzrechtsverletzungen können Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche sein, die auf dem daraus entstandenen Vermögensschaden beruhen. Besonders häufig kommt es bei Marken zu Verletzungen von Schutzrechten. Die Marken- und Produktpiraterie trifft nahezu jedes zehnte Unternehmen in Deutschland. Der Schutz von eigenen Schutzrechten fällt ebenfalls in den Bereich der IP-Versicherung, die einen aktiven Rechtsschutz beinhaltet. Der ebenfalls in der IP-Versicherung integrierte passive Rechtsschutz übernimmt die Kosten für die Abwehr von Schäden. Übernommen werden von der IP-Versicherung die Kosten für die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen inklusive Nichtigkeitsklagen, Schadensersatz, Vertragsstrafen, Lizenzgebühren nach Vergleich, Rückrufkosten, Rücknahmekosten sowie aus Enthaftungserklärungen resultierende Kosten. Die Prämie einer Patenthaftpflichtversicherung ist abhängig von der Größe des Unternehmens, der Anzahl der eigenen Schutzrechte, der individuellen Branche und der allgemeinen Situation auf dem Markt. |
Invitatiomodell | Es gibt zwei Möglichkeiten, einen Versicherungsvertrag abzuschließen; entweder nach dem klassischen Antragsmodell oder aber nach dem Invitatiomodell. Beide Varianten ersetzen seit dem Jahr 2008 das bis dahin genutzte Policenmodell. Nach dem Policenmodell stellte ein Versicherungsnehmer einen schriftlichen Antrag als rechtliches Angebot, das durch die Versicherungsgesellschaft durch die Zusendung der Police und weiterer Unterlagen angenommen wurde. Das Policenmodell wurde in der Vergangenheit häufig kritisiert, weil Versicherungsnehmer von den jeweiligen Versicherungsbedingungen regelmäßig erst nach Vertragsschluss Kenntnis erlangt haben. Das AntragsmodellBeim Antragsmodell erklärt der Versicherungsnehmer gegenüber der Versicherungsgesellschaft, einen Vertrag zu bestimmten Bedingungen abschließen zu wollen. Nimmt die Versicherungsgesellschaft dieses Angebot an, kommt der Versicherungsvertrag zustande. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Versicherungsgesellschaft dem Versicherungsnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung alle erforderlichen Informationen erteilt hat. Diese Rechtzeitigkeit ist mitunter abhängig vom Einzelfall, da es keine starren Fristen gibt. Versicherungsnehmer sollen auf jeden Fall die Möglichkeit haben, die ihnen zur Verfügung gestellten Informationen und Bedingungen zu lesen und zu verstehen. Das InvitatiomodellDieses leitet sich vom lateinischen Wort „invitatio“ ab, was mit „Einladung“ übersetzt werden kann. Beim Invitatiomodell stellt der Versicherungsnehmer unverbindlich eine Anfrage an eine Versicherungsgesellschaft und bittet um Unterbreitung eines Angebotes, das seinen Vorgaben entspricht. Die für den Versicherungsvertrag erforderlichen Angaben gibt der Versicherungsnehmer zu diesem Zweck in einem Erfassungs- oder Erhebungsbogen ein. Auf dieser Grundlage erstellt die Versicherungsgesellschaft einen als Angebot zu wertenden Vertragsvorschlag und fügt alle notwendigen Informationen und Bedingungen bei, damit sich der Versicherungsnehmer entweder für oder gegen den Vertragsschluss entscheiden kann. Beim Invitatiomodell gibt der Versicherungsnehmer dann eine Annahmeerklärung ab, sofern er diesem Angebot zustimmt. Die Annahme kann auch dadurch erfolgen, dass der Versicherungsnehmer stillschweigend die erste Beitragszahlung vornimmt. Da beim Invitatiomodell der Versicherungsvertrag erst durch Angebot und Zustimmung zustande kommt, kann die beim Antragsmodell geltende Problematik mit der rechtzeitigen Informationserteilung ausgeschlossen werden. |
Inventarversicherung | Bei der auch Inhaltsversicherung genannten Inventarversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die der privaten Hausratversicherung ähnelt, aber das betriebliche Inventar unter Schutz stellt. Die Inventarversicherung sichert zum Beispiel Büros, Lager, Läden und Warenbestände ab. Häufig ist ein Großteil des Inventars in einem Unternehmen fremdfinanziert, weshalb ein Inventarschaden eine enorme finanzielle Belastung für den Betrieb darstellen kann. Im Schadensfall kommen Ausfälle, Aufräumarbeiten, Warenersatz und andere kostenintensive Aufgaben auf das Unternehmen zu, die von einer Inventarversicherung übernommen werden können. Die Absicherung eines Unternehmens durch eine Inventarversicherung kann demnach auch den Bestand und die Existenz sichern. Bei einer Inventarversicherung werden regelmäßig Schäden durch Sturm, Raub, Leitungswasser, Feuer und Einbruchdiebstahl versichert. Je nach Vertrag und Tarif kann die Betriebsinhaltsversicherung auch Vermögensschäden absichern, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem versicherten Risiko entstehen. Bei einem kompletten Ausfall der Geschäftstätigkeit kann die Inventarversicherung unter Umständen auch laufende Kosten oder entgangene Gewinne ausgleichen. Möglich ist auch, die Inventarversicherung mit einer Glasversicherung zu kombinieren. Versichert wird mit einer Inventarversicherung das gesamte Betriebsinventar zum Neuwert. Bei einem Schaden werden auch Ausgaben für die Wiederherstellung von Daten oder Aufräumkosten erstattet. Wichtig ist, dass die Höhe der Versicherungssumme auch dem aktuellen Wert des Inventars entspricht, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Bei einer Unterversicherung würde eine Inventarversicherung die Schadensregulierung in dem Verhältnis kürzen, in dem die Versicherungssumme vom tatsächlichen Wert abweicht. |
Inventarschaden | Bei einem Inventarschaden handelt es sich um einen Schaden an einer technischen oder kaufmännischen Einrichtung; beispielsweise an einem Möbelstück oder einem Computer in einem Unternehmen. Auch Lager mit Waren und Vorräten fallen unter das betriebliche Inventar. Inventarschäden können durch eine Geschäftsinhaltsversicherung gegen Beschädigungen, Verluste oder Zerstörungen abgesichert werden. Die Inventarversicherung versichert Inventarschäden durch Feuer, Hagel, Sturm, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und andere Gefahren. Inhaltsversicherungen ähneln in ihrem Aufbau der privaten Hausratversicherung. Das gesamte Inventar, das zu einem Betrieb gehört, kann durch eine Inhalts- oder Inventarversicherung abgesichert werden. In Unternehmen werden immer mehr moderne Techniken genutzt, die einen enormen Wert darstellen. Umso wertvoller eine Betriebseinrichtung mit technischer Ausrüstung ausfällt, desto höher ist auch das Schadensrisiko. Ein nicht versicherter Inventarschaden kann sich auch nachteilig auf den Wettbewerb auswirken, da in der Regel schnell Ersatz für den Erhalt der Produktionskraft beschafft werden muss, was einen großen finanziellen Spielraum erfordern kann. Fällt ein Inventarschaden so umfangreich aus, dass ein Unternehmen aus diesem Grund seinen Betrieb vorübergehend einstellen muss, kann der Schaden über die Geschäftsinhaltsversicherung nur dann ausgeglichen werden, wenn eine Erweiterung um eine Betriebsunterbrechungsversicherung vorgenommen worden ist. Um ein Unternehmen adäquat gegen Inventarschäden abzusichern, muss die Versicherungssumme den aktuellen Wert des Inventars abdecken. |
Inventarblatt | Ein Inventarblatt wird bei einer Hausratversicherung oder Geschäftsversicherung genutzt, um die Versicherungssumme richtig einschätzen und bewerten zu können. Die Angaben aus dem Inventarblatt dienen demnach der Wertermittlung. Das Inventarblatt wird als auszufüllendes Formular ausgegeben. Um den Basishausrat zu berechnen, sollen beispielsweise Wertangaben zu Betten, Möbeln, Einrichtungsgegenständen, Vorhängen, Lampen, Teppichen, Haushaltsgeräten, Maschinen, Apparaten und Kleidungsgegenständen gemacht werden. Angegeben wird in der Regel der Wiederbeschaffungswert bzw. der aktuelle Neuwert eines jeden Gegenstandes, um die Beträge dann zu addieren und die Versicherungssumme daraus zu errechnen. Bei einer Hausratversicherung soll die Versicherungssumme immer so ausgewählt werden, dass bei einem Schaden das komplette Mobiliar und der gesamte Hausrat erstattet werden können. Das Inventarblatt dient vor Beginn des Versicherungsverhältnisses der Ermittlung des aktuellen Wertes und als Gedankenstütze, um später überprüfen zu können, ob die Versicherungssumme noch ausreicht. Nur wenn die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert des Hausrats entspricht, ist ein ausreichender Schutz vorhanden. Durch das Inventarblatt kann eine Unterversicherung ausgeschlossen werden. Wird nämlich eine Versicherungssumme zu niedrig gewählt, kann die Versicherungsgesellschaft aufgrund der Unterversicherungen die Leistungen kürzen. Inventarblätter werden insbesondere bei Hausratversicherungen in der Schweiz verwendet. Eine Alternative zum Inventarblatt ist ein Hausrat-Rechner, der von vielen Gesellschaften online angeboten wird. |
Invaliditätsversicherung | Eine Invaliditätsversicherung ist eine Versicherung, die im Falle einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit des Versicherten Leistungen erbringt. Sie dient somit als finanzieller Schutz vor den Folgen einer Invalidität, die durch Krankheit oder Unfall verursacht werden kann.
Die Zahlungsdauer der Invaliditätsversicherung hängt von der Art und dem Grad der Invalidität ab. In der Regel wird eine Rente bis zum Eintritt in das Rentenalter gezahlt, sofern die Invalidität bis dahin andauert. Bei einer teilweisen Invalidität wird die Rente entsprechend der Höhe der Beeinträchtigung gezahlt. In manchen Fällen kann die Versicherung auch eine Einmalzahlung leisten, wenn die Invalidität beispielsweise durch einen Unfall verursacht wurde. Die Invaliditätsversicherung stellt insgesamt eine umfassende Absicherung bei dauerhafter Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit dar und deckt eine breitere Palette an Ursachen und Folgen ab. Die genaue Leistungsdauer und -höhe hängt von der individuellen Vertragsgestaltung und dem Grad der Invalidität ab. Es ist daher ratsam, sich vor Abschluss einer Invaliditätsversicherung ausführlich zu informieren und verschiedene Angebote zu vergleichen, um die passende Absicherung für die persönlichen Bedürfnisse zu finden. |
Invaliditätsleistung | Die Invaliditätsleistung ist ein Begriff aus der privaten Unfallversicherung. Eine private Unfallversicherung soll vor finanziellen Verlusten schützen, die mit einer eingeschränkten geistigen und/oder körperlichen Leistungsfähigkeit als Folge eines Unfalls verbunden sind. Die Invaliditätsleistung ist die Summe, die einem Versicherungsnehmer zusteht, wenn aufgrund eines Unfalls dauerhafte körperliche und/oder psychische Schäden entstanden sind. Zur Berechnung der Invaliditätsleistung wird die Gliedertaxe der Unfallversicherungen herangezogen. Für spezielle Berufsgruppen werden nach der Gliedertaxe andere Bewertungskriterien zugrunde gelegt, um den Invaliditätsgrad und damit die Invaliditätsleistung zu errechnen. Zudem wird durch ein ärztliches Gutachten ein Invaliditätsgrad festgestellt. Der Invaliditätsgrad druckt den prozentualen Anteil der Invalidität aus, den der Verlust oder die Funktionseinschränkung eines Körperteils verursacht hat. Als Vollinvalidität gilt ein Satz von 100 %, wobei immer die individuellen Versicherungsbedingungen Gültigkeit haben. Je nach Vertragsbedingungen beträgt die Invaliditätsleistung beispielsweise nach Verlust eines Armes oder Beines durchschnittlich 70 %. Bei Verlust einer Hand, eines Unterschenkels oder eines Fußes gelten wiederum niedrigere Prozentsätze. Die Gliedertaxe sieht bei Verlust einer Zehe, eines Fingers oder des Geruchssinns lediglich 10 % Invaliditätsleistung vor. Aus diesem Grund sollte auch die private Unfallversicherung den individuellen Lebensgewohnheiten angepasst werden. Wer ein höheres Risiko wegen eines gefährlichen Hobbys hat, sollte die Invaliditätsleistung entsprechend auswählen. Versicherungsverträge mit Progression können dabei dafür sorgen, dass später höhere Invaliditätsleistungen ausgezahlt werden. Die Zahlung der Invaliditätsleistung erfolgt in der Regel als Einmalzahlung. |
Invaliditätsgrad | Der Invaliditätsgrad ist ein wichtiger Begriff aus der privaten Unfallversicherung. Er beschreibt den Umfang einer dauerhaften Beeinträchtigung von Körper und/oder Psyche nach einem Unfall. Der Invaliditätsgrad wird festgestellt, um die Invaliditätsleistung zu berechnen. Der Invaliditätsgrad orientiert sich an der prozentualen Funktionsminderung oder aber den vollständigen Verlust von Gliedern, Körperteilen sowie Sinnesorganen. Aus Invaliditätsgrad, Gliedertaxe, Progression und Versicherungsbestandteilen wird die Auszahlungssumme und damit die Invaliditätsleistung errechnet. In der Gliedertaxe ist für jeden Bereich des Körpers und für jedes Sinnesorgan ein Invaliditätsgrad vorgeschrieben. Stellt ein Arzt innerhalb der geltenden Frist nach dem Unfall einen andauernden Schaden fest, erhält der Versicherungsnehmer entsprechend seiner Beeinträchtigung eine Invaliditätsleistung von seiner privaten Unfallversicherung. Bestimmt wird der Invaliditätsgrad durch den Arzt. Sollte bei der ärztlichen Begutachtung festgestellt werden, dass ein Körperteil nur in Teilen in seiner Funktion beeinträchtigt ist, wird auch der Invaliditätsgrad nur anteilig bei den Berechnungen berücksichtigt. |
Invalidität | Der Begriff der Invalidität hat mehrere Bedeutungen. Zum einen wird eine andauernde Beeinträchtigung der geistigen und/oder körperlichen Leistungsfähigkeit aufgrund eines Gebrechens oder einer Krankheit Invalidität genannt, sofern diese zu einer andauernden Berufs- oder Dienstunfähigkeit geführt hat. Zum anderen wurden aus historischer Sicht auch Kriegsopfer als Invaliden bezeichnet. Nicht zuletzt bedeutet Invalidität zugleich auch das Gegenteil von Validität, also von Ungültigkeit in rechtlicher Hinsicht. Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung liegt eine Invalidität dann vor, wenn Arbeitnehmer wegen geistiger, seelischer oder körperlicher Gebrechen aller Voraussicht nach dauerhaft nicht mehr in der Lage sein werden, ihre vertragsgemäße Arbeitsleistung zu erbringen. Definiert werden die Voraussetzungen für Invalidität in der jeweiligen Versorgungsordnung. In der privaten Unfallversicherung tritt eine Invalidität ein, wenn die geistige und/oder körperliche Leistungsfähigkeit dauerhaft wegen eines Unfalls beeinträchtigt wurde. Von einer Dauerhaftigkeit bei der Beeinträchtigung wird ausgegangen, wenn diese voraussichtlich mehr als drei Jahre bestehen wird und auch keine Änderung dieses Zustands zu erwarten ist. Die Invalidität muss innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach dem Unfallereignis eingetreten, von einem Art festgestellt, schriftlich dokumentiert und bei der Versicherungsgesellschaft geltend gemacht worden sein. Die jeweiligen Fristen können den Versicherungsbedingungen entnommen werden. Die private Unfallversicherung lässt dann dem Versicherungsnehmer die Invaliditätsleistung zukommen. Diese wird in einem Betrag ausgezahlt, der sich nach dem Invaliditätsgrad, der Progression und der Gliedertaxe orientiert. Die Versicherungssumme als Grundsumme für die Invaliditätsleistung wird bei Abschluss des Vertrages festgelegt. |
Invalidenversicherung | Die Bezeichnung "Invalidenversicherung" wurde früher für das verwendet, was wir heute als Rentenversicherung für Beschäftigte kennen. Ihre Implementierung, initiiert von Bismarck, zielte hauptsächlich darauf ab, Schutz bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit zu bieten. Somit handelt es sich um eine staatliche Sozialversicherung, die Menschen absichert, die aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen dauerhaft in ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sind. Sie soll sicherstellen, dass diese Personen trotz ihrer Einschränkungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben und ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Der Versicherungsschutz umfasst verschiedene Leistungen, die je nach individueller Situation gewährt werden. Dazu gehören beispielsweise Renten, Hilfsmittel, medizinische Rehabilitation, berufliche Eingliederung und finanzielle Unterstützung für die Familie. Ziel ist es, den Betroffenen eine möglichst selbstständige Lebensführung zu ermöglichen und sie bei der Bewältigung ihres Alltags zu unterstützen.
Die Invalidenversicherung mittlerweile durch die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland ersetzt worden. Dies ist eine gesetzliche Sozialversicherung, die Arbeitnehmern im Falle von Alter, Invalidität oder Tod eine finanzielle Absicherung bietet. Sie wird über Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert und umfasst Leistungen wie Altersrente, Erwerbsminderungsrente und Witwen- bzw. Witwerrente. Die Höhe der Rente richtet sich nach den individuellen Beitragszahlungen und dem Versicherungsverlauf des Versicherten. |
Interim Management | Im Interim Management arbeiten Interim Manager für einen beschränkten Zeitraum von durchschnittlich 3 bis 18 Monaten mit voller unternehmerischer Verantwortung für und in einem Unternehmen. Das Interim Management wird deshalb auch Management auf Zeit genannt. Interim Manager übernehmen für die Dauer ihres Einsatzes eine Führungsposition und kümmern sich um verschiedene Aufgaben. Interim Management wird zur Überbrückung eingesetzt, wenn zum Beispiel eine Führungskraft ausfällt. Aber auch im Bereich des Projektmanagements, zur Sanierung sowie zur Restrukturierung wird häufig auf Interim Management zurückgegriffen. Selbst dann, wenn ein Unternehmen gegründet, übernommen oder veräußert wird, kann ein Interim Manager als entsprechende Fachkraft durch seine Kompetenz weiterhelfen. Vermittelt werden Interim Manager durch Netzwerke, Provider oder Anbieter, die Interim Management gewerbsmäßig vermitteln. Die befristete Wahrnehmung von Management-Aufgaben durch Spezialisten verleiht dem jeweiligen Unternehmen branchen- und fachspezifisches Know-how. Interim Manager agieren zielführend, objektiv und sind in der Lage, eingefahrene Strukturen im Unternehmen zu überprüfen und zu optimieren. |
Intellectual Property | Intellectual Property kann mit „geistiges Eigentum“ übersetzt werden und ist ein Begriff aus dem Bereich der Patenthaftpflichtversicherung, geistige Eigentumsversicherung, Schutzrechtsverletzungspolice oder Patentversicherung. Die auch kurz IP-Versicherung genannte Intellectual Property Versicherung gehört zu den Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen und sichert Ansprüche ab, die gegen Versicherungsnehmer wegen einer Schutzrechtsverletzung geltend gemacht werden könnten. Ein Großteil der Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen, Betriebshaftpflichtversicherungen, Produkthaftpflichtversicherungen und Rechtsschutzversicherungen schließen einen Versicherungsschutz für intellectual property Schäden aus. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass gewerbliche Schutzrechte wie etwa Gebrauchsmuster, Patente, Marken und Designs allesamt ausschließliche Nutzungsrechte beinhalten und heute eine enorme wirtschaftliche Bedeutung innehaben. Werden Nutzungsrechte verletzt, kommen Unterlassungsansprüche, Schadensersatzansprüche und Vermögensschäden in Betracht. Bekannt geworden sind derartige Schutzrechtsverletzungen durch Marken- und Produktpiraterie. Patenthaftpflichtversicherungen beinhalten deshalb einen aktiven Rechtsschutz zum Schutz des eigenen Schutzrechts. Des Weiteren wird das intellectual property durch eine Patenthaftpflichtversicherung durch passiven Rechtsschutz und eine Vermögensschadenhaftpflicht unter Schutz gestellt. Patenthaftpflichtversicherungen übernehmen die Kosten für die Anspruchsabwehr, für Nichtigkeitsklagen, Schadensersatz, Vertragsstrafen, vergleichsweise festgestellte Lizenzgebühren, Rückrufgebühren, Rücknahmekosten und Forderungen aus dem Bereich der Haftung. Die Prämien für Patenthaftpflichtversicherungen orientieren sich an der Unternehmensgröße und Branche, der jeweiligen Schutzrechte und der allgemeinen Marktsituation. |
Integritätsentschädigung | Die Integritätsentschädigung ist ein Begriff des UVG, also des Schweizerischen Unfallversicherungsgesetzes. Die Integritätsentschädigung ist eine nach einem versicherten Unfall an Versicherte ausgezahlte Kapitalleistung, sofern eine körperliche, psychische oder geistige Schädigung durch den Unfall vorliegt. Bei bleibenden Gesundheitsschäden leistet die Unfallversicherung die Integritätsentschädigung als einmalige Zahlung, was mit einem Schmerzensgeld verglichen werden kann. In die Berechnung der Integritätsentschädigung fließt der Jahresverdienst des Versicherten zum Unfallzeitpunkt ein. Dieser wird mit dem Integritätsschaden als Prozentsatz multipliziert, der nach einer Untersuchung durch den Arzt mit Hilfe von Skalen und Tabellen ermittelt wird. Die gesundheitlichen Schäden werden je nach Schwere und Umfang einem bestimmten Wert zugeordnet. Mehrere Schäden werden addiert oder eine Mischrechnung durchgeführt. Integritätsschäden werden dann ausgezahlt, wenn der Schaden zwischen 5 % und 100 % liegt. Die Höhe der Integritätsentschädigung ist also von der ärztlichen Einschätzung und dem normalen Verdienst abhängig. |
Insolvenzverschleppung | Eine Insolvenzverschleppung tritt ein, wenn ein Insolvenzantrag zu spät oder aber falsch gestellt wird. Wann und wie genau ein Insolvenzantrag gestellt werden muss, wird von der Insolvenzordnung (InsO) vorgeschrieben. Eine Insolvenzverschleppung ist in Deutschland strafbar. In anderen Ländern werden Insolvenzen u.a. anders geregelt. Nach der Insolvenzordnung gelten für bestimmte juristische Personen Zustände wie Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit zu den Gründen für die Verpflichtung, einen Insolvenzantrag zu stellen. Genauer definiert sind diese Gründe in §§ 17, 19 InsO. Eine Insolvenzverschleppung hat strafrechtliche und haftungsrechtliche Konsequenzen. Die Geschäftsführung oder das anderweitig verantwortliche Organ des Unternehmens macht sich durch eine Insolvenzverschleppung strafbar. Des Weiteren kann das jeweilige Organ für die Zahlungen des Unternehmens, die nach Eintritt der sogenannten Insolvenzreife vorgenommen wurden, persönlich in Haftung genommen werden. Die zivilrechtliche Haftung im Bereich der Insolvenzverschleppung ist komplex und immer wieder Bestandteil höchstrichterlicher Gerichtsverfahren. Im strafrechtlichen Bereich muss bei einer Insolvenzverschleppung mit einer Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren gerechnet werden. Neben der Insolvenzverschleppung sieht das Insolvenzstrafrecht auch weitere Delikte wie den Bankrott, Buchführungspflicht-Verletzungen, Gläubigerbegünstigungen oder das Vorenthalten von Arbeitsentgelten vor.
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Insolvenzanfechtungsversicherung | Eine Insolvenzanfechtungsversicherung schützt vor Rückforderungen im Rahmen einer Insolvenzanfechtung. Das Risiko einer Insolvenzanfechtung ist trotz der Reform des Insolvenzanfechtungsrechts für Unternehmen groß. Insolvenzverwalter können Zahlungen zurückverlangen, die von einem in der Insolvenz befindlichen Unternehmen geleistet wurden. Insolvenzverwaltern ist es auch möglich, Zahlungen zurückzufordern, die vor einem längeren Zeitraum - in Teilen sogar mehr als vier Jahre - getätigt wurden, um sie der Insolvenzmasse zuzuführen. Geregelt wird dies in §§ 129 ff. Insolvenzordnung, wonach ein Insolvenzverwalter Handlungen anfechten darf, die zu einer Benachteiligung der Gläubiger geführt haben. Nach dieser Regelung können Zahlungen zurückgefordert werden, die ein insolventes Unternehmen schon weit vor der Insolvenz getätigt hat. Unternehmen können schlecht einkalkulieren, ob und wann sie wegen einer Insolvenzanfechtung in Anspruch genommen werden könnten. Generell können nur Ansprüche gestellt werden, wenn die finanzielle Notlage des später insolventen Unternehmens bekannt war. Anfechtungsrisiko, Höhe des Anspruchs und Anspruchsberechtigung lassen sich daher kaum einschätzen. Durch eine Insolvenzanfechtungsversicherung lassen sich derartige Ansprüche absichern. Die Insolvenzanfechtungsversicherung prüft die Berechtigung der Ansprüche, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und leistet eine Entschädigung für den rückwirkenden Forderungsausfall. |
Innere Unruhen | Bei inneren Unruhen gerät ein zahlenmäßig nicht unerheblicher Anteil der Bevölkerung in Bewegung und stört durch Gewalt gegenüber Personen und/oder Sachen die öffentliche Ordnung und Ruhe. Ein extremes Beispiel für innere Unruhe ist ein Bürgerkrieg, wobei innere Unruhen strafrechtlich dem Landesfriedensbruch ähneln. Für Sach- und Personenschäden besteht im Fall von inneren Unruhen in der Regel kein Versicherungsschutz durch Sachversicherungen. Ausgenommen hiervon sind häufig Versicherungsverträge von Handelsunternehmen mit Filialen, die sich gegen böswillige Beschädigungen und Ausschreitungen im Rahmen von inneren Unruhen absichern. Innere Unruhen betreffen die innere Sicherheit. Kriege, Ausschreitungen, Demonstrationen oder andere Aktionen, die die öffentliche Ordnung stören, zählen ebenfalls zu inneren Unruhen. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass es sich dabei um Menschenansammlungen oder Menschenmassen handelt, die Schäden an Personen oder Sachen verursachen. Entstehen Schäden durch Versammlungen oder Ausschreitungen von überschaubaren Menschengruppen, fallen diese in der Regel unter Vandalismus. Bei Haftpflichtversicherungen werden Schäden, die durch innere Unruhen entstanden sind, grundsätzlich ausgeschlossen. Allerdings bieten einige Wohngebäudeversicherungen und Inhaltsversicherungen einen entsprechenden Schutz an. Auf innere Unruhen basierende Schäden können auch im Rahmen einer Extended-Coverage-Versicherung als politisches Risiko eingeschlossen werden. |
Innenverhältnis | Das Innenverhältnis ist aus versicherungstechnischer Sicht ein wichtiger Begriff im Bereich der D & O Versicherungen. D & O steht dabei als Abkürzung für Directors-and-Officers, was einer Organ- und Manager-Haftpflichtversicherung ähnelt. D & O-Versicherungen sind Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen, die Unternehmen für Manager, Organe und leitende Angestellte zugunsten Dritter abschließen. Versichert werden Manager und Organe, nicht aber das betreffende Unternehmen. Der Versicherungsschutz bezieht sich in der Regel auf Pflichtverletzungen. Führungskräfte können durch Fehlentscheidungen und Pflichtverletzungen nicht nur von Dritten haftbar gemacht werden (Außenhaftung), sondern auch im Innenverhältnis. Schadensersatzansprüche, die im Rahmen der D & O-Versicherung einem Innenverhältnis zugerechnet werden, werden vom Aufsichtsgremium, der Gesellschafterversammlung oder der Unternehmensführung des Unternehmens selbst geltend gemacht. Wird ein Unternehmen von mehreren Geschäftsführern geleitet, so kommt auch eine Gesamtschuldnerhaftung in Betracht. So kann es geschehen, dass die Anzahl der Schadensersatzforderungen an das Unternehmen an die jeweiligen Geschäftsführer oder anderweitig Verantwortlichen des Unternehmens im Innenverhältnis weitergeleitet werden. Eine D & O-Versicherung kann im Innenverhältnis von Schadensersatzansprüchen freistellen, die ein Unternehmen gegenüber einem seiner Organe aufgrund einer Pflichtverletzung geltend machen könnten. Durch die Absicherung im Innenverhältnis kann die Entscheidungs- und Handlungsfreiheit der Führungsebene abgesichert werden. Die Organe reduzieren das Risiko, durch die Haftung im Innenverhältnis auch mit ihrem Privatvermögen haften zu müssen. D & O-Versicherungen können im Innenverhältnis auch eine Rechtsschutzfunktion beinhalten, die alle Verfahrenskosten übernimmt. Des Weiteren können eine Rückwärtsdeckung, eine Absicherung von Fahrlässigkeit und ein Strafrechtsschutz auch für Schäden im Innenverhältnis vereinbart werden. |
Innenhaftung | Die Innenhaftung ist ein wichtiger Begriff im Bereich der D & O-Versicherungen. D & O-Versicherung steht als Abkürzung für Directors-and-Officers-Versicherung, was einer Organ- und Manager-Haftpflichtversicherung gleichkommt. Es handelt sich bei einer D & O-Versicherung um eine Art Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die Unternehmen für ihre leitenden Angestellten und Organe abschließen kann. D & O-Versicherungen werden zugunsten Dritter abgeschlossen und stellen Manager und Organe eines Unternehmens unter Schutz; nicht aber das Unternehmen selbst. Der Versicherungsschutz umfasst u.a. Pflichtverletzungen. Die Innenhaftung spielt eine Rolle, wenn es um die Haftung von Organen innerhalb eines Unternehmens geht. Zu den Organen gehören beispielsweise Unternehmensleiter, Geschäftsführer, Vorstände und Manager. Sofern ein Organ in seiner Funktion eine Pflicht bei der Ausübung seiner Tätigkeit verletzt, so kann unter Umständen das eigene Unternehmen Schadensersatzansprüche geltend machen. Innenhaftung bedeutet also, dass ein leitender Angestellter, der seine Pflichten verletzt hat, vom eigenen Unternehmen haftbar gemacht werden kann. Dies erfolgt aufgrund der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für Vermögensschäden. Mehr als zwei Drittel aller derartig gelagerter Fälle betreffen die Innenhaftung. Bei Schäden im Rahmen der Innenhaftung gilt das Prinzip der Beweislastumkehr. Ist eine Pflichtverletzung strittig und ungeklärt, so muss das jeweilige Organ nachweisen, dass keine Pflichten verletzt wurden und die Ausübung der Tätigkeit mit Sorgfalt geschehen ist. Grundsätzlich werden bei Pflichtverletzungen, die in einer Innenhaftung münden, in Organisations- , Auswahl- und Überwachungsverschulden unterteilt. |
Inhaltsversicherung | Eine Inhaltsversicherung oder Inventarversicherung sichert Schäden ab, die am Inhalt eines Gebäudes durch verschiedene Gefahren entstehen können. Abgesichert werden die finanziellen Folgen eines Schadens in Bezug auf Reparatur oder Wiederbeschaffung der zerstörten oder beschädigten Inhalte. Inhaltsversicherungen empfehlen sich insbesondere für Unternehmen und Betriebe, die im handwerklichen oder industriellen Bereich mit wertvollen Werkzeugen, Maschinen und Materialien arbeiten oder aber Handelsbetriebe mit einem umfangreichen Lagerbestand aus Vorräten und Waren. Je nach Versicherungsvertrag kann die Inhaltsversicherung die kaufmännische und technische Betriebseinrichtung inklusive aller Vorräte und Waren vor Einbruch, Feuer und Elementarschäden schützen. Bei Vereinbarung einer dynamischen Wertanpassung entspricht die jeweilige Entschädigungssumme dem Neuanschaffungspreis. Unter den Versicherungsschutz fallen alle beweglichen Sachen, sofern der Versicherungsnehmer deren Eigentümer ist, sowie diverse Gebrauchsgegenstände der Mitarbeiter. Auch Sachen von Kunden, die sich zur Reparatur oder Bearbeitung in der Obhut des Versicherungsnehmers befinden, können über die Inhaltsversicherung versichert werden. In den Leistungsumfang einer Inhaltsversicherung gehören je nach Vertrag und Tarif Risiken wie Feuer, Leitungswasser (Rohrbruch, Wasserschäden), Hagel, Sturm, Einbruchdiebstahl (inklusive Vandalismus), Elementarschäden durch Überschwemmungen oder Erdbeben usw., innere Unruhen, Aussperrung, Streik, Rauch, Fahrzeuganprall, Überschalldruckwellen und weitere Gefahren. Der Versicherungsschutz erstreckt sich über den Inhalt und das Inventar am Versicherungsort; also die im Versicherungsschein näher beschriebenen Geschäfts- und Lagerräume. Kostenfrei mitversichert werden können grob fahrlässig verursachte Schäden, Ausstellungswaren, Schilder, geliehene bzw. gemietete Sachen und Eigentum von Gästen in Betrieben mit Beherbergung. Für die jeweiligen Risiken gelten in der Inhaltsversicherung verschiedene Besonderheiten, weshalb die Versicherungsbedingungen vor Abschluss eines Vertrages detailliert geprüft werden sollten. Wichtig ist, dass die richtige Versicherungssumme bei der Inhaltsversicherung vereinbart wird. Die Versicherungssumme muss den kompletten Inhalt bzw. das Inventar abdecken. Anhand der Versicherungssumme wird auch der Beitrag ermittelt. |
Informationspflichten nach VVG | Versicherungsgesellschaften sind nach der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen, kurz VVG-InfoV, zur umfangreichen Information von Versicherungsnehmern verpflichtet. Versicherungen müssen sowohl Interessenten als auch Versicherungsnehmer nach den Informationspflichten beraten und informieren. Die Gesellschaft muss Versicherungsnehmer im Rahmen der Beratung nach individuellen Wünschen und Bedürfnissen fragen. Erteilte Ratschläge müssen begründet und dokumentiert werden, damit eine Übermittlung in Textform vor Abschluss eines Versicherungsvertrages erfolgen kann. Mündliche Abreden sind nur in Ausnahmefällen zulässig. Die Informationspflichten sind u.a. in § 7 VVG geregelt. Informiert werden muss der Versicherungsnehmer generell vor Abschluss eines Vertrages. Vorab müssen dem Versicherungsnehmer die Vertragsbestimmungen inklusive der AVBs (Allgemeine Versicherungsbedingungen) sowie die Auskünfte für alle Versicherungssparten und Versicherungszweige nach der Rechtsverordnung der VVG-Info übermittelt werden. Die Anforderungen sind in 20 Ziffern aufgeteilt und sehr umfangreich. Zusätzlich zu allen vorerwähnten Informationen muss dem Versicherungsnehmer ein Produktinformationsblatt vorgelegt werden. Die Einhaltung der Informationspflichten dient der detaillierten Aufklärung des Verbrauchers. Bezüglich der Informationspflichten gelten Sondervorschriften, falls ein Vertragsabschluss telefonisch oder über einen anderen Kommunikationskanal erfolgen soll. |
Inflation | Der Begriff der Inflation fällt häufig dann, wenn es um die Entwicklung von Preisen geht. Eigentlich sind Preisschwankungen nicht ungewöhnlich. Steigen aber die Preise für Dienstleistungen und Waren anhaltend an, wird von einer Inflation oder einer Teuerung gesprochen. Bei einer Inflation haben Verbraucher das Gefühl, dass sich der Wert des Geldes reduziert. Sie können für ihr Geld weniger kaufen als zuvor. Im Fachjargon ist dann von einer abnehmenden Kaufkraft oder einer Geldentwertung die Rede. Den anhaltenden Anstieg des allgemeinen Preisniveaus bei einer Inflation spüren Verbraucher dadurch, dass sie mehr Geld für Waren oder Dienstleistungen ausgeben müssen. Die Preise erscheinen teuer; geradezu aufgebläht. Der Begriff der Inflation stammt vom lateinischen Wort „inflare“, was mit aufgebläht übersetzt werden kann. Eine Inflation entsteht bei kontinuierlichem Anstieg der Verbraucherpreise. Unterschieden wird dabei zwischen einer Angebotsinflation und einer Nachfrageinflation. Eine Angebotsinflation wird durch Unternehmen durch Preiserhöhungen forciert. Die Erhöhung der Preise erfolgt zur Gewinnsteigerung oder zur Weitergabe gestiegener Eigenkosten an Endkunden bzw. Verbraucher. Die Nachfrageinflation entsteht durch das Kaufverhalten der Verbraucher. Es werden so viele Waren und Dienstleistungen erworben, dass das Angebotsportfolio nicht ausreicht. Diese Inflation wird also durch die Nachfrage angetrieben. Wird das Angebot knapp, können Anbieter schlicht mehr Geld und Lohn verlangen. Beeinflusst wird der Verlauf einer Inflation durch die Geldmenge. Je mehr Geld im Umlauf ist, desto weniger ist sein Wert und desto höher fallen die Preise aus. Steigt die Geldmenge, steigt demnach auch das Preisniveau. Die im Umlauf befindliche Geldmenge wird durch die Noten- und Zentralbanken kontrolliert. Im europäischen Raum obliegt diese Kontrolle der EZB, also der Europäischen Zentralbank. Die EZB verfügt über Mechanismen, die die Geldmenge steigen oder sinken lässt. Als Wächterin der Inflation soll die EZB für Geldstabilität und Wirtschaftswachstum Sorge tragen. Zu diesem Zweck sieht die EZB eine Inflationsrate von unter 2 % im Jahr vor. Wird dieser Wert dauerhaft überstiegen, verlieren Verbraucher das Vertrauen in den Euro als Währung, was wiederum der Volkswirtschaft schadet. Das Gegenteil einer Inflation ist eine Deflation. Bei einer Deflation sinken die Preise dauerhaft. Verbraucher und Unternehmen schieben Ausgaben und Investitionen auf, worunter Anbieter leiden, die ihre Waren und Dienstleistungen nicht mehr verkaufen können. Dies hat Entlassungen zur Folge. Arbeitslose Menschen kaufen wiederum weniger ein, da sie wegen Wegfall des Arbeitsentgeltes sparen müssen. Diese Abwärtsspirale wird volkswirtschaftlich noch kritischer betrachtet als eine Inflation. |
Individualvereinbarung | Der Begriff der Individualvereinbarung stammt aus dem deutschen AGB-Recht, also dem Recht über Allgemeine Geschäftsbedingungen. Individualvereinbarungen beinhalten Regelungen, die beide Vertragsparteien stillschweigend oder ausdrücklich ausgehandelt haben. Die Individualvereinbarung grenzt sich insofern von AGBs ab, da bei diesen nur eine Partei die Bedingungen vorgibt. Gesetzlich erwähnt werden Individualvereinbarungen in § 305 b BGB, wonach individuellen Vereinbarungen den AGBs gegenüber Vorrang eingeräumt wird. Individualvereinbarungen müssen und sollten in Schriftform getroffen werden, da sie „individuelle“ Regelungen enthalten, die von der Norm abweichen. Eine Individualvereinbarung wird häufig als Haftungsvereinbarung geschlossen. Durch die Individualvereinbarung kann eine Haftungsbegrenzung formuliert werden, um im Haftungsfall potenziell entstehende Schadensersatzansprüche zu beschränken. Auch lässt sich durch eine Individualvereinbarung die Haftungsbegrenzung ausdehnen, wenn es um fahrlässiges Verhalten geht. Individualvereinbarungen dieser Art werden oft von Rechtsanwälten, Steuerberatern und ähnlich beratenden Berufsgruppen mit einem hohen Berufsrisiko vereinbart. Sie dienen der Risikominimierung und der Begrenzung von Regressansprüchen. Eine besondere Bedeutung kommt der Individualvereinbarung daher auch im Versicherungswesen zu. Versicherungsverträge werden in Deutschland als privatrechtliche Verträge geschlossen. Wegen ihrer enormen volkswirtschaftlichen Bedeutung wurde im Jahr 1908 das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) eingeführt. Das VVG gilt als Spezialnorm mit Vorrang vor den Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Bestimmungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden nach wie vor im BGB geregelt. Über die gesetzlichen Regelungen hinaus haben die für den jeweiligen Versicherungsvertrag geltenden Versicherungsvertragsbestimmungen eine zentrale Bedeutung. Die Vertragsbestimmungen werden im Versicherungsschein dokumentiert. Bei diesen Versicherungsbedingungen können auch AGB oder eben Individualvereinbarungen von Bedeutung sein. Unterschieden wird zwischen dem Oberbegriff der Versicherungsbedingungen, AGBs als allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) sowie Individualvereinbarungen als besondere Versicherungsbedingungen (BVB). Unter die BVB fallen die im Vertrag geschlossenen Individualvereinbarungen. Zu beachten ist hierbei, dass aus rechtlicher Sicht die BVB den AVB vorgelagert sind. Die Individualvereinbarung halt also Vorrang vor den allgemeinen Versicherungsbedingungen. Ein Beispiel: Steht in den AVBs einer Unfallversicherung, dass alle Arten von Unfällen abgedeckt werden, obwohl die BVB jedoch die Individualvereinbarung enthält, dass auf Extremsport beruhende Unfälle von der Deckung ausgeschlossen werden, so hat diese Regelung Vorrang. |
Indexzertifikat | Indexzertifikate gehören zu den Anlageformen, die eine kostengünstige Alternative zu Fonds darstellen können. Die Wertentwicklung eines Aktienindex wird von Indexzertifikaten im Optimalfall 1:1 nachgebildet, woran Anleger teilhaben. In einem Index sind immer mehrere Einzeltitel enthalten. Kapitalanleger investieren über Indexzertifikate daher immer in mehrere Wertpapiere und Aktien. Dividenden werden jedoch nicht ausgezahlt. Da die Zusammensetzung des Index in der Regel bekannt ist, sind auch Chancen, Risiken und Preise des Indexzertifikats transparent und nachvollziehbar. In Indexzertifikate kann zur Umsetzung kurzfristiger Strategien und auch zur langfristigen Anlage investiert werden. Über Indexzertifikate erhalten Kapitalanleger Zugang zu inländischen und ausländischen Märkten, verschiedenen Anlagethemen und einzelnen Sektoren. Indexzertifikate auf große nationale oder internationale Indizes werden häufig ohne Verwaltungsentgelte angeboten. Die Entscheidung für die Anlage in ein Indexzertifikat fällt meist dann, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Kurs des jeweiligen Index ansteigt. Da das Indexzertifikat 1:1 am Basiswert partizipiert, kann in diesen Fällen auch mit einer Wertsteigerung gerechnet werden. Die Zertifikate werden häufig ohne Laufzeitbegrenzung ausgegeben, was das Investment flexibel gestaltet. Zu den weiteren Vorteilen von Indexzertifikaten gehört die einfache Markteinbindung. Mit nur einem Indexzertifikat können Kapitalanleger auf breit gestreute Indizes setzen und von deren Wertentwicklung profitieren. Ein Nachteil von Indexzertifikaten könnte sich dann entwickeln, wenn der Basiswert fällt. In einer schlechten Börsenphase bzw. Baisse machen sich Kurzverluste naturgemäß auch bei Indexzertifikaten bemerkbar. Gleiches gilt für die Wechselkursentwicklung bei Anlagen in ausländische Indizes. Soll das Risiko von Auf- und Abwertung zwischen Heimatwährung und Investitionswährung ausgeschlossen werden, kann auf währungsgesicherte Indexzertifikate zurückgegriffen werden, bei denen die Wechselkursrelation auf 1:1 fixiert wird. Hierfür wird jedoch häufig eine Gebühr auf den Zertifikatpreis aufgeschlagen. |
Implosion | Bei einer Implosion bricht ein Objekt plötzlich zusammen, weil der Außendruck den Innendruck übersteigt oder andere Kräfte in unausgeglichener Weise auf das Objekt einwirken. Die Implosion gilt als Gegensatz zur Explosion, bei der das Kräfteverhältnis umgekehrt ist. Eine Implosion kann zum Beispiel bei Bildröhren von Fernsehgeräten oder Bildschirmen von Computern auftreten. Aber auch Ventile, Rohrleitungen, Druckbehälter und andere Einrichtungen können durch eine Implosion betroffen und beschädigt werden. In diesen Fällen kommt es zur Implosion, weil das Objekt an Stabilität verliert und den Druck nicht mehr ausgleichen kann. Aus diesem Grund kommt es bei einer Implosion auch häufig zu einem lauten Knallgeräusch, was auf die damit verbundene rapide Änderung des Luftdrucks zurückzuführen ist. Eine Implosion kann sich auch ohne mechanische Einwirkungen ereignen. In Hausratversicherungen sind häufig nur Explosionsschäden versichert. Implosionsschäden sind nicht immer automatisch Bestandteil einer Hausratversicherung, sondern werden als Zusatzleistung angeboten. Implosionsschäden können auch im Bereich der Privathaftpflichtversicherung abgesichert werden. |
Immobilienfonds | Bei Immobilienfonds handelt es sich um Investmentfonds, die statt in Anleihen oder Aktien in Immobilien investieren. Bei Immobilienfonds wird von einer Vielzahl von Investoren Kapital gesammelt und in Objekte wie Einkaufszentren, Wohngebäude oder andere Immobilien angelegt. Jeder Kapitalanleger erhält ein Zertifikat, das den entsprechenden Anteil am Fonds repräsentiert. Anteile an offenen Immobilienfonds können bei Banken erworben werden. Die Anteilshöhe und Laufzeit ist bei offenen Immobilienfonds unbegrenzt. Erwerben viele Anleger Anteile, steigt auch das Fondsvermögen, wodurch weitere Immobilien erworben werden können. Die Verwaltung von Immobilienfonds erfolgt durch die Fondsgesellschaft. Erträge werden nach Abzug der Kosten an die Eigner in Form eines Gewinnes ausgeschüttet. Die Rendite von offenen Immobilienfonds orientiert sich an den Mieteinnahmen aus den betreffenden Immobilien und der Wertsteigerung. Bei offenen Immobilienfonds können Anleger in eine Vielzahl von Immobilien investieren, was eine breite Risikostreuung ergibt. Bei geschlossenen Immobilienfonds wird häufig nur in ein Objekt wie ein Hotel oder eine kleinere Anzahl von Immobilien investiert, sodass sich diese Fonds an eine begrenzte Anzahl von Anlegern richten. Wurden alle Anteile des Immobilienfonds veräußert, wird der Fonds geschlossen. Geschlossene Immobilienfonds sind oft zeitlich befristet, da die entsprechenden Immobilien nach einer Haltezeit mit Gewinn veräußert werden sollen, um die Anleger auszuzahlen. Geschlossene Immobilienfonds werden nicht an der Börse gehandelt, können während der langen Laufzeit nicht zurückgegeben werden und gelten daher als langfristiges Investment. Der Erwerb von geschlossenen Immobilienfonds ist mit Provisionen und Verwaltungskosten verbunden. Da auch der Wert von Immobilien schwanken kann, sind Investments in Immobilienfonds ebenfalls mit einem Risiko verbunden. Da bei geschlossenen Immobilienfonds keine laufenden Ein- und Auszahlungen mehr möglich sind und ein Verkauf der Anteile nur über den Zweitmarkt mit potenziellen Verlusten erfolgen könnte, wird diese Kapitalanlage nur spekulationsfreudigen und erfahrenen Anlegern empfohlen. |
Hybrid-Rentenversicherung | Eine Hybrid-Rentenversicherung ist eine Kombination aus einer klassischen Rentenversicherung und einer fondsgebundenen Rentenversicherung. Bei dieser Art von Versicherung werden sowohl die Vorteile der klassischen als auch der fondsgebundenen Rentenversicherung miteinander vereint.
Bei einer Hybrid-Rentenversicherung werden nun beide Varianten miteinander kombiniert. Das bedeutet, dass ein Teil der Beiträge in die klassische Rentenversicherung fließt und somit eine garantierte lebenslange Rente sichert. Der andere Teil wird in Investmentfonds angelegt, wodurch die Chance auf höhere Renditen besteht. Diese Kombination aus Sicherheit und Renditechancen macht die Hybrid-Rentenversicherung zu einer attraktiven Altersvorsorgemöglichkeit. Siehe auch: Hybrid-Modelle der privaten Rentenversicherung |
Hundehalterhaftpflichtversicherung | Eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung sichert Hundehalter vor Schäden ab, die der eigene Hund bei Dritten oder an fremdem Eigentum verursacht hat. Sofern Freunde, Bekannte oder Hüter einen versicherten Hund beaufsichtigen und betreuen, fallen auch sie unter den Versicherungsschutz. Für gewerbliche Hundehalter bzw. Züchter werden gesonderte Tarife angeboten. Eine private Haftpflichtversicherung ersetzt lediglich Schäden, die Kleintiere verursachen können. Von Hunden oder Pferden verursachte Schäden fallen nicht unter den Schutz der privaten Haftpflichtversicherung. In einigen Bundesländern ist der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung Pflicht. Je nach Bundesland kann sich diese Pflicht auch auf sogenannte „Listenhunde“, bestimmte Hunderassen oder Hunde ab einer gewissen Größe und Gewicht beschränken. Durch die Verpflichtung zur Hundehalter Haftpflichtversicherung schützt der Gesetzgeber Hundehalter vor einem finanziellen Ruin, der aus hohen Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen resultieren könnte. Bei der Hundehaltung kann es zu jeder Zeit zu einem unvorhersehbaren Schaden kommen, der von der Hundehalter Haftpflichtversicherung abgesichert wird. Übernommen werden Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden. Beim Abschluss eines Versicherungsvertrages sollte auf eine möglichst hohe Deckungssumme geachtet werden. Des Weiteren ist es auch möglich, unerwünschte Deckakte und die daraus resultierenden Welpen abzusichern. Eine Hundehalter Haftpflichtversicherung sichert auch gegen Mietsachschäden ab und gilt für Hunde- und Hundesportveranstaltungen im In- und Ausland. Nicht erstattet werden Schäden, die ein Hund dem Halter selbst oder seinem Eigentum zugefügt hat. Auch Vorsatz wird von Hundehalter Haftpflichtversicherungen ausgeschlossen. Die Kosten einer Hundehalter Haftpflichtversicherung sind abhängig von den gewählten Leistungen, der Deckungssumme, der Hunderasse, der Selbstbeteiligung sowie mitunter auch vom Alter des Hundes. |
Honorarberatung | Eine Honorarberatung ist eine Beratung im Bereich Finanzen und Versicherungen, bei der der Berater keine Provision der jeweiligen Finanzinstitute oder Versicherungsgesellschaften erhält, sondern sein Honorar dem Kunden unmittelbar in Rechnung stellt. Honorarberatungen gehören zu den derivativen Finanzdienstleistungen. Der Berater spricht im Beratungsgespräch eine Empfehlung aus, begründet oder erläutert seine Vorgehensweise und wird vom Kunden durch ein vereinbartes Honorar dafür entlohnt. Honorarberatungen werden häufig in Bezug auf Versicherungen, Investitionen, Darlehen und Fragen zur Finanzplanung durchgeführt. Mit inbegriffen ist bei einer Honorarberatung in der Regel auch die Vermittlung der ausgewählten Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte oder Versicherungen. Grundsätzlich ist ein Honorarberater unabhängiger Finanz- oder Versicherungsberater und wird nicht durch Interessen Dritter in seinem Wirken beeinträchtigt. Honorarberater handeln neutral. Das Honorar wird im Idealfall vor Beginn der Beratung vereinbart. Abgerechnet wird wahlweise Zeithonorar, Pauschalhonorar, Umsatzhonorar, Mengenhonorar, Erfolgshonorar, Einkommenshonorar oder Anteilshonorar. Eine Honorarberatung im Bereich Finanzen und Versicherungen kann sich aufgrund der komplexen Materie und der sich ständig im Wandel befindlichen Märkte für Laien rentieren. |
Höhere Gewalt | Unter den Begriff der höheren Gewalt fallen Ereignisse, die nicht vorhersehbar sind und auch nicht durch Sorgfalt verhindert oder abgewendet werden können. Zu den Ereignissen der höheren Gewalt gehören beispielsweise Naturkatastrophen und Sachbeschädigungen. Der Begriff der höheren Gewalt ist sowohl im Vertrags- als auch im Versicherungsrecht zu finden. Bei Versicherungen werden diesbezügliche Regelungen in den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) im Bereich der Vertragspflichten der Versicherungsgesellschaft aufgeführt. Diese beinhalten in der Regel Ereignisse in Form von
Höhere Gewalt wird versicherungstechnisch so ausgelegt, dass ein durch vorerwähnte Faktoren begründeter Schaden vorliegt, mit dem der Versicherungsnehmer nicht rechnen und die Entstehung des Schadens auch nicht verhindern konnte. Ansonsten trifft Versicherungsnehmer immer die Pflicht, einen Schaden möglichst zu vermeiden, zu verhindern oder abzuwenden. Handelt ein Versicherungsnehmer entgegen einem hohen Risiko, könnte der Versicherungsschutz aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Verletzung der Obliegenheitspflicht entfallen. Bei der Kfz-Versicherung muss der Fahrzeughalter nachweisen, dass ein Schaden aufgrund von höherer Gewalt entstanden ist. Kfz-Haftpflichtversicherungen übernehmen Schäden am Eigentum Dritter, die aufgrund von höherer Gewalt geschehen sind. Eigene Schäden am Fahrzeug sind davon nicht umfasst. Bei einer Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung können Schäden aufgrund von Naturkatastrophen mitversichert werden. Generell sollte bei der Absicherung von höherer Gewalt auf Ausschlusskriterien geachtet werden. Bei Sturmschäden setzen einige Versicherungsgesellschaften beispielsweise Windstärken von mindestens Stufe 8 voraus, bevor in die Leistung eingetreten wird. Die allgemeinen Vertragsbedingungen können zwischen den Gesellschaften und Tarifen stark variieren. In anderen Versicherungsbereichen wird eine Leistungspflicht bei Schäden aufgrund höherer Gewalt ausgeschlossen. Im Bereich der Gebäudeabsicherung können zum Beispiel Elementarschadenversicherungen einen Teil der Risiken abdecken. |
Hochzeitsversicherung | Eine Hochzeitsversicherung wird von einigen Versicherungsgesellschaften angeboten, um eine geplante und anstehende Hochzeit vor Risiken abzusichern. Je nach Versicherung und Tarif leistet die Hochzeitsversicherung bei einem Ausfall der Hochzeit oder auch bei Änderungen in der Durchführung der Feierlichkeiten. Zu den abgesicherten Risiken gehören häufig:
Es gibt sogar Versicherungsgesellschaften, die eine Hochzeitsversicherung inklusive Leistungen bei einer unerwarteten Schwangerschaft der Braut anbieten oder aber Schäden am Eigentum des künftigen Ehepaares ausgleichen. Der Geltungsbereich kann auch den Verlust oder die Nichtlieferung der Hochzeitsroben, der Trauringe und von anderen typischen Gegenständen umfassen. Eine Hochzeitsversicherung erstattet im Schadenfall in der Regel nicht die kompletten Hochzeitskosten, sondern nur die bereits ausgelegten Kosten und Stornokosten. Sinnvoll kann eine Hochzeitsversicherung also dann sein, wenn eine besonders teure Hochzeitsfeier geplant und daher hohe Fix- und Stornokosten sowie lange Kündigungsfristen mit Anbietern und Dienstleistern vereinbart worden sind. |
Höchstrechnungszins | Der Höchstrechnungszins wird auch Höchstbetrag für den Rechnungszins, Höchstzinssatz oder (fälschlicherweise) Garantiezins genannt. Der Höchstrechnungszins wird vom Bundesfinanzministerium festgelegt. Dabei handelt es sich um den Zinssatz, den Versicherungsgesellschaften bei der Kalkulation der Deckungsrückstellungen maximal verwenden dürfen. Der Höchstversicherungszins wird auch Garantiezins genannt, da er bei klassischen Lebensversicherungen und Rentenversicherungen, also nicht bei Fondspolicen angewendet wird. Der Höchstrechnungssitz stellt vor diesem Hintergrund den Zinssatz dar, den Versicherungsgesellschaften ihren Versicherungsnehmern maximal auf den im Beitrag enthaltenen Sparanteil zusagen dürfen. Lebensversicherungen garantieren ihren Versicherungsnehmern von Beginn des Versicherungsverhältnisses an eine gewisse Verzinsung des Sparanteils. Festgelegt wird der Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen nach der Deckungsrückstellungsverordnung und für Krankenversicherungen nach der Kalkulationsverordnung. Eine Entscheidung, ob und wann eine Absenkung des Höchstrechnungszinses erfolgt, trifft das BMF (Bundesministerium der Finanzen) durch eine Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung. Hierzu geben die DAV (Deutsche Aktuarvereinigung) und die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) unabhängig voneinander entsprechende Empfehlungen ab. Entgültiger Entscheidungsträger ist jedoch das BMF, das als Grundlage für die Ermittlung eines Höchstrechnungszinses die Renditen 10-jähriger europäischer Anleihen aus der öffentlichen Hand heranzieht. Der Höchstrechnungszins darf 60 % dieser Renditen nicht überschreiten. |
HIS | Beim kurz „HIS“ genannten Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft handelt es sich um ein im Interesse von Versicherungskunden geführtes Verzeichnis gegen Versicherungsbetrug und Versicherungsmissbrauch. Entwickelt wurde HIS erstmalig im Jahr 1993 und nach umfangreichen Änderungen von der informa HIS GmbH im Jahr 2011 in Betrieb genommen. Das Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft soll als Hilfsmittel eingesetzt werden, damit Versicherungsgesellschaften die in Versicherungsanträgen erklärten Angaben überprüfen können. Auch soll HIS helfen, Schadenfälle mit Verdacht der Manipulation aufzuklären und zu verhindern. Hinweisen aus dem HIS kann die Versicherungsgesellschaft bei der Risiko- oder Leistungsfallprüfung nachgehen. Dies geschieht auch vor dem Hintergrund, dass sich redliche Versicherungsnehmer dann auch darauf verlassen können, dass die von ihnen geleisteten Prämien wirklich der Absicherung von versicherten Risiken dienen und keine unnötigen Kosten enthalten, die der Gesellschaft durch Missbrauch entstehen. Eingetragen in das HIS werden die Daten von Versicherungsnehmern, versicherten Personen, Geschädigten, Zeugen, Gebäuden, Fahrzeugen und anderen Objekten. Die Eintragungen erfolgen zur Aufdeckung von Versicherungsbetrug und Missbrauch. Eintragungen werden in den Versicherungssparten Kfz-Versicherung, Unfallversicherung, Rechtsschutzversicherung, Sachversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Transportversicherung, Reiserücktrittversicherung, Reisegepäckversicherung und Haftpflichtversicherung vorgenommen. Einträge in der PKV (Private Krankenversicherung) sind nicht vorgesehen. Das HIS ähnelt im Konzept dem Flensburger Verkehrsregister. Auch hier werden Punkte verteilt, Eintragungen vorgenommen und zur Risikoprüfung herangezogen. Die Einträge im HIS werden nach fünf Jahren gelöscht, sofern keine neue Meldung erfolgt. Jeder Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, jährlich eine unentgeltliche Auskunft über die eigenen im Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft gespeicherten Daten anzufordern. |
Hinterbliebenenrente | Die Hinterbliebenenrente ist eine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie dient dazu, Hinterbliebene durch die Kompensation des wegfallenden Einkommens des verstorbenen Angehörigen finanziell abzusichern. Die Höhe der Hinterbliebenenrente wird im Einzelfall berechnet, da sie sich aus den gesetzlichen Rentenansprüchen des Verstorbenen ergibt. Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben Hinterbliebene, dessen verstorbener Partner mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt oder aber vorzeitig einen Rentenanspruch erworben hat. Des Weiteren kommt es auf das familiäre Verhältnis zwischen Verstorbenen und Antragstellern an. Dies, zumal es mehrere Arten von Hinterbliebenenrenten gibt:
Ein Antrag auf Hinterbliebenenrente sollte möglichst zeitnah nach dem Tod des Angehörigen gestellt werden. Unter Umständen; beispielsweise für den kurzfristigen Ausgleich von Beerdigungskosten, kann ein Vorschuss beantragt werden, der drei Monatsrenten als Einmalzahlung beinhaltet. Ehepartner haben die Möglichkeit, ein Rentensplitting zu vereinbaren. In diesen Fällen wird eine verbindliche Entscheidung darüber getroffen, ob jeder nur seine selbst erarbeitete Rente ausgezahlt bekommt oder aber die Rentenansprüche geteilt werden sollen. Die Entscheidung für ein Rentensplitting, nach dem die Rentenansprüche beider Partner addiert und später je zur Hälfte ausgezahlt werden, kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Die Entscheidung für ein Rentensplitting hebt die Ansprüche auf eine Hinterbliebenenrente auf. Auch nach dem Tod des Ehepartners wird dann keine zusätzliche Hinterbliebenenrente ausgezahlt. |
Heredität | Bei der Heredität handelt es sich um einen Fachbegriff aus der Medizin und Biologie, der sich mit der Vererbungslehre beschäftigt. Mit Heredität wird die Weitergabe von in den Genen befindlichen Erbanlagen von einer Generation an ihre Nachkommen beschrieben, wodurch ähnliche Merkmale und Eigenschaften begründet werden können. Als Grundlage der Erbanlagen wird die DNA als Erbsubstanz betrachtet. Die Heredität ist demnach ein Bestandteil der tierischen und menschlichen Vererbungslehre sowie der pflanzlichen Genforschung. Gene können starke Eigenschaften vorweisen, die sich auch bei folgenden Generationen durchsetzen. Das Erbgut des Menschen hat beispielsweise einen Einfluss auf Hautfarbe, Haarfarbe, Größe, Gesichtsform, Körperform und Augenfarbe. Des Weiteren können auch Gesichtszüge, Begabungen, Talente und Intelligenz vererbt werden. Auf der anderen Seite betrifft Heredität jedoch auch die Vererbung von Krankheiten. Bestimmte Krankheiten können danach auch in Folgegenerationen wieder auftreten. Aus diesem Grund hat die Heredität auch einen Einfluss auf das Versicherungswesen.In Personenversicherungen können anomale Risiken nur unter erschwerten Bedingungen versichert werden. Ursachen von anomalen Risiken können Gesundheitszustände sein, die von der Norm abweichen oder aber körperliche und geistige Erkrankungen. Bei einigen Versicherungen wird auch eine Vorbelastung durch Heredität oder ein Beruf mit einer hohen Unfallwahrscheinlichkeit problematisch. Eine Folge dieser erschwerten Bedingungen könnte ein höherer Beitrag sein. Auch eine staffelweise Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme kommt in Betracht, sofern der Versicherungsfall in den ersten Jahren nach Vertragsschluss eintritt. Grundlage für die von der Versicherung zu treffende Entscheidung über anomale Risiken ist eine Risikoprüfung. Der medizinische Begriff der Heredität beschreibt in diesem Zusammenhang die Überprüfung der gesundheitlichen Erbanlagen im Hinblick auf die eigene und die familiäre Krankengeschichte. Diese Prüfung erfolgt durch die Versicherungsgesellschaft bei Personenversicherungen wie etwa Lebensversicherungen im Rahmen einer möglichen Risikoübernahme. |
Heilbehandlung | Nach der Definition handelt es sich bei einer Heilbehandlung um eine ärztliche Tätigkeit, die durch eine Krankheit verursacht worden ist, sofern die ärztliche Leistung in Art und Umfang in den Bereich der medizinisch notwendigen Krankenpflege fällt und auf eine Heilung, Verbesserung oder Linderung der Erkrankung abzielt. Eine Heilbehandlung setzt also eine Heilung nicht zwingend voraus, sondern kann auch in den Bereich der Diagnose, Therapie, Prävention oder Rehabilitation fallen. Ausgeschlossen von den Heilbehandlungen werden je nach Anwendungsbereich kosmetische Verbesserungen, verschiedene Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen. Wichtig ist der Begriff der Heilbehandlung im Versicherungswesen. Eine Heilbehandlung kann ambulant oder stationär erfolgen. Zu den ambulanten Heilbehandlungen gehören zum Beispiel ärztliche Untersuchungen und Beratungen (auch zahnmedizinisch), Therapien, Operationen, Medikamente, Verbandsmittel, Zahnersatz, Hilfsmittel und Heilmittel. Bei den stationären Heilbehandlungen handelt es sich um die Behandlung, Krankenpflege, Unterbringung und Verpflegung in einer dafür zugelassenen medizinischen Einrichtung. In der GKV (gesetzlichen Krankenversicherung) haben Versicherte einen Anspruch auf Krankenbehandlungen und Heilbehandlungen, wenn sie erforderlich sind, um Krankheiten zu diagnostizieren, zu heilen, einer Verschlimmerung entgegenzuwirken oder damit verbundene Beschwerden zu lindern. Zu den Heilbehandlungen gehören hier auch die ärztlichen, zahnärztlichen und kieferorthopädischen Behandlungen sowie künstliche Befruchtungen. Die PKV (private Krankenversicherung) ersetzt im Versicherungsfall je nach Vertrag und Tarif die Aufwendungen für Heilbehandlungen. Bei der Krankenhaustagegeldversicherung wird für stationäre Heilbehandlungen Krankenhaustagegeld ausgezahlt. In allen Fällen müssen die Heilbehandlungen medizinisch notwendig sein, die versicherte Person betreffen und eine Krankheit oder einen Unfall als Ursache haben. Versicherungsfälle beginnen mit der Heilbehandlung und enden nach einem medizinischen Befund, der aussagt, dass keine weitere Behandlungsbedürftigkeit mehr besteht. |
Haustiere | Nach der offiziellen Definition handelt es sich bei Haustieren um Tiere, die durch Domestikation aus ursprünglichen Wildtieren hervorgegangen sind. Haustiere werden sowohl als Nutztiere wie auch als Heimtiere gezüchtet und gehalten. Zu den beliebtesten Haustieren in Deutschland gehören Katzen, Hunde, Kleintiere, Ziervögel sowie diverse Aquarien- und Terrarien-Bewohner. Auch für Haustiere werden zahlreiche Versicherungen angeboten. Hierzu gehören TierkrankenversicherungenDiese sollen die Gesundheit von Haustieren unterstützen und schützen. Bei einer Tierkrankenversicherung bezieht sich der Schutz auf die Erstattung von Kosten für veterinärmedizinische Behandlungen. Je nach Vertrag und Tarif können auch Impfungen oder Vorsorgeuntersuchungen unter den Versicherungsschutz gestellt werden. Separate OP-Kostenversicherungen für Haustiere übernehmen hingegen nur die Kosten für operative Eingriffe einschließlich der Nachbehandlung. Tierkrankenversicherungen leisten bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Versichert werden häufig nur gesunde Haustiere. TierhalterhaftpflichtversicherungenBesonders wichtig kann jedoch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sein, was insbesondere für Hundehalter oder Pferdehalter gilt. Halter von Haustieren haften in unbegrenzter Höhe für Schäden, die ihr Haustier verursacht hat. Selbst bei „gut erzogenen“ Haustieren können Personen-, Sach- und Vermögensschäden niemals ausgeschlossen werden. Tierhalterhaftpflichtversicherung schützen Halter von Haustieren vor diesem finanziellen Risiko und übernehmen berechtigte Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Unberechtigte Forderungen wehrt die Tierhalterhaftpflichtversicherung auch im Namen des Versicherungsnehmers ab. |
Hausratversicherung | Eine Hausratversicherung sichert den Hausrat gegen Schäden ab, die durch Feuer, Sturm, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus oder ausgetretenes Leitungswasser entstehen können. Zum Hausrat gehören alle Einrichtungsgegenstände, Gebrauchsgegenstände, Verbrauchsgüter und Wertsachen, die sich in der Wohnung oder dem Haus befinden und zur Lebensführung sowie Hauswirtschaft benötigt und verwendet werden. Der Abschluss einer Hausratversicherung wird immer dann als sinnvoll erachtet, wenn ein Versicherungsnehmer nicht in der Lage wäre, den kompletten Verlust seines Hausrates selbst wieder auszugleichen. Dies gilt insbesondere bei einer wertvollen Einrichtung und dem Vorhandensein von zahlreichen Wertsachen. Welche Schäden von der Hausratversicherung in welchem Umfang übernommen werden, wird in den Versicherungsbedingungen geregelt. Zwar unterscheiden sich die Tarife von Gesellschaft zu Gesellschaft, aber grundsätzlich gelten folgende Regelungen:
Nicht zum Versicherungsort gehören jedoch Räume mit einem separaten Eingang, die ausnahmslos beruflich oder gewerblich genutzt werden. Eine beruflich genutzte Garage oder Werkstatt fällt nicht unter den Schutz der Hausratversicherung. Ein in Haus oder Wohnung befindliches Arbeitszimmer kann hingegen abgesichert werden. Der versicherte Hausrat muss sich auch nicht immer im eigenen zu Hause befinden. Wird beispielsweise im Urlaub ein versicherter Wertgegenstand gestohlen, kann die Hausratversicherung auch diesen Schaden ersetzen. Häufig werden die Regelungen für Reisen auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt. Für den Fall, dass die Kinder der Familie eine eigene Wohnung haben und sich im Moment in einer Ausbildung oder in einem freiwilligen Jahr befinden, kann auch in diesen Fällen und für deren Hausrat die eigene Hausratversicherung im Rahmen der Außenversicherung greifen.
Über die Erstattung zum Neuwert hinaus trägt die Hausratversicherung auch Folgekosten, die durch den Schadensfall entstanden sind. Hierzu zählen je nach Tarif Reparaturkosten, Bewachungskosten, Aufräumkosten oder Kosten für die Unterbringung, wenn die versicherten Räumlichkeiten aufgrund des Schadensereignisses nicht sofort wieder genutzt werden können. Hierfür gilt oft eine zeitliche Begrenzung. Ausgezahlt werden die Beträge abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung.
Weitere zusätzliche Bausteine einer Hausratversicherung decken Schmor- und Sengschäden durch Hitze und Feuer sowie Wasserschäden durch Aquarien oder Reinigungsarbeiten ab. Erweitert werden kann eine Hausratversicherung auch durch die Absicherung von Elementarschäden. Elementarschäden entstehen durch Erdbeben, Hochwasser oder Überschwemmungen. Zusätzliche Bausteine erhöhen die jeweilige Prämie. Empfohlen wird, beim Abschluss einer Hausratversicherung darauf zu achten, dass grobe Fahrlässigkeit mitversichert wird. Falls Türen offen gelassen werden oder Kerzen kurzfristig unbeaufsichtigt brennen, kann dies im Schadensfall als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. Durch den Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit im Versicherungsvertrag werden auch solche Schäden mitversichert. Letztendlich soll eine Hausratversicherung auf die individuellen Lebensumstände zugeschnitten abgeschlossen werden, da diese Versicherung vor einem potenziellen finanziellen Ruin schützen soll.
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Hausrat | Als Hausrat werden alle in einer Wohnung oder in einem Haus befindlichen und zur Lebensführung bzw. zur Hauswirtschaft notwendigen Verbrauchs- und Gebrauchsgegenstände von Privatpersonen bezeichnet. Der Hausrat stellt einen wesentlichen Teil des (Privat-)Vermögens eines Haushaltes dar. Aus diesem Grund müssen sich auch mehrere Rechtsgebiete und Versicherungszweige mit dem Hausrat beschäftigen. Nicht immer ist es einfach, den Hausrat von anderen Gütern abzugrenzen. Unterteilt werden kann Hausrat in vier Bereiche:
Im Versicherungswesen kann eine Hausratversicherung den Hausrat gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus absichern. Je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif können von einer Hausratversicherung auch Markisen, Boote, Arbeitsgeräte für die Ausübung des Berufs, Rasenmäher und von Mietern eingebrachte Gegenstände oder Sachen mitversichert werden. Wenn zum Hausrat besonders viele Wertsachen gehören, wird die Hausratversicherung eine Haftungsgrenze festlegen und empfehlen, den Vertrag mit einer Selbstbeteiligung abzuschließen. |
Haushaltsglasversicherung | Eine Haushaltsglasversicherung ist ein ergänzender Baustein zur Hausratversicherung. Über die Haushaltsglasversicherung können Schäden an der Mobiliarverglasung, an den Fenstern bis hin zu Schäden an Ceranfeldern und anderen Glaskeramik-Kochfeldern abgesichert werden. Gegen Aufpreis können zusätzlich auch größere Terrarien oder Aquarien mitversichert werden. Einige Gesellschaften bieten sogar eine Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit an. Die Gebäudeverglasungen an Fenstern und Türen fallen nicht unter den Versicherungsschutz einer Hausratversicherung. Ausgenommen hiervon sind Beschädigungen, die bei einem Einbruchdiebstahl entstanden sind. Eine Haushaltsglasversicherung erweitert den Schutz einer Hausratversicherung. Zu den Leistungen gehören je nach Versicherungsgesellschaft und TarifGlasbruch an:
Übernahme von Kosten für
Darüber hinaus übernimmt die Haushaltsglasversicherung die Kosten für Glasbruch an der Gebäudeverglasung. Ausgenommen hiervon sind Beleuchtungsgläser in Einfamilienhäusern. Je nach Versicherungsgesellschaft werden auch Schäden übernommen, die fahrlässig vom Versicherungsnehmer selbst oder seiner Familie herbeigeführt worden sind. Bei der Haushaltsglasversicherung handelt es sich um eine Naturalersatz-Versicherung, die unabhängig vom Verschulden einen Ersatz in gleicher Art und Güte leistet. Haushaltsglasversicherungen werden dann empfohlen, wenn beispielsweise viele Kinder für ein erhöhtes Risiko sorgen könnten. Wohnungen im Erdgeschoss oder Häuser mit überdurchschnittlich großen und teuren Glasflächen können ebenfalls von einer Haushaltsglasversicherung profitieren. Bei Vorhandensein einer Photovoltaikanlage wird jedoch wegen dem erhöhten finanziellen Risiko häufig zu einer separaten Photovoltaik-Versicherung geraten. Diese Versicherung nutzt das Prinzip der Allgefahrendeckung. Hiernach werden Schäden nicht nur bei Hagelschaden oder Diebstahl erstattet, sondern auch bei Fahrlässigkeit, Bedienungsfehlern und vielen anderen Risiken. |
Haus- und Wohnungsschutzbrief | Ein Haus- und Wohnungsschutzbrief gilt als zusätzlicher Baustein der Hausratversicherung. Ein separater Versicherungsvertrag sowie die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung sind nicht möglich. Durch einen Haus- und Wohnungsschutzbrief sichert sich der Versicherungsnehmer für Notfälle ab, bei denen beispielsweise Kosten für einen Schlüsseldienst entstehen könnten. Eine Hausratversicherung übernimmt Schäden, die durch Feuer (inklusive Blitzschäden und Überspannungsschäden), Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl sowie Vandalismus entstehen könnten. Kosten für Kammerjäger, Schlüsseldienste und an den Feiertagen eingesetzte Handwerker übernimmt die Hausratversicherung jedoch nicht. Aus diesem Grund bieten einige Versicherungsgesellschaften den Zusatzbaustein Haus- und Wohnungsschutzbrief als Deckungserweiterung an. Mit dem als Vollkaskoschutz deklarierten Angebot richten sich Versicherungsgesellschaften sowohl an Mieter als auch an Eigentümer. Je nach Tarif in der Hausratversicherung und zusätzlicher Deckungserweiterung durch den Haus- und Wohnungsschutzbrief erstreckt sich der Versicherungsschutz auf folgende Risiken und Kosten für:
Die Leistungen aus dem Haus- und Wohnungsschutzbrief können allerdings zwischen den Versicherungsgesellschaften stark variieren. Häufig werden die Leistungen auf einen Betrag in Höhe von 500,00 € pro Schadensfall und die jährlichen Leistungspflichten auf bis zu 1.500,00 € beschränkt. Ein Haus- und Wohnungsschutzbrief kann für Mieter interessant sein, wenn sie gemäß ihrem Mietvertrag an den Kosten für Reparaturen beteiligt werden und dann die Kosten für Sanitär-Reparaturen oder Rohrreinigungen von der Versicherung erstattet bekommen. Für eine Schädlingsbekämpfung muss jedoch grundsätzlich der Vermieter aufkommen. Empfehlenswert ist ein Haus- und Wohnungsschutzbrief insbesondere dann, wenn Versicherungsnehmer über die Leistungen der Hausratversicherung zusätzlich abgesichert werden möchten. Im Vergleich zur Leistungshöhe fällt der zusätzliche Beitrag für den Haus- und Wohnungsschutzbrief nur minimal aus. |
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung | Bei einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung handelt es sich um eine Art Haftpflichtversicherung für das Haus, die Schäden abdeckt, die von dem Gebäude oder dem Grundstück selbst ausgehen. Mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung richten sich Versicherungsgesellschaften an Eigentümer von vermieteten sowie an Dritte überlassene Immobilien oder aber unbebaute Grundstücke. Für selbst genutzte Immobilien kommt eine Privathaftpflichtversicherung in Betracht und für die Zeit der Erbauung können Bauherrenhaftpflichtversicherungen vergleichbare Schäden abdecken. Häuser, Wohnungen und Grundstücke können Gefahren bergen. Das klassische Beispiel hierfür ist der vom Dach fallende Dachziegel, der auf ein Auto fällt oder aber der Postbote, der auf dem nicht von Schnee und Eis befreiten Weg zur Haustür ausrutscht, stürzt und sich dabei verletzt. Eigentümer von Immobilien müssen für derartige Schäden einstehen, die vom Gebäude oder Grundstück ausgehen. Eigentümer trifft eine Verkehrssicherungspflicht, die beinhaltet, dass vom Eigentum keinerlei Gefahren für Dritte ausgehen dürfen. Es muss gewährleistet werden, dass sowohl Bewohner als auch Besucher unbeschadet das Haus und das Grundstück betreten und benutzen können. Es dürfen keine Schäden oder Mängel an Gebäude oder Grundstück gebilligt werden, die andere zu Schaden kommen lassen könnten. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung macht demnach insbesondere dann Sinn, wenn das Eigentum vermietet oder auf andere Weise Dritten überlassen wird. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung stellt einen Rundumschutz in Aussicht. Es werden Sach-, Personen- und Vermögensschäden ausgeglichen. Des Weiteren beinhaltet die Versicherung einen passiven Rechtsschutz. Wird ein Schaden geltend gemacht, prüft die Gesellschaft zunächst die jeweilige Rechtsgrundlage, ob die Forderung überhaupt geltend gemacht werden kann und darf. Bei der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gelten die gleichen Regeln wie bei der privaten Haftpflichtversicherung. Schäden sollten möglichst schnell gemeldet und nachvollziehbar dokumentiert werden. Versicherungsnehmer trifft die Pflicht, Gefahrenquellen möglichst umgehend zu beseitigen und Schäden einzugrenzen. Die Sorgfaltspflicht des Eigentümers bleibt jedoch bestehen. Grob fahrlässiges Verhalten wird auch von der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Mitversichert sind in der Regel Hausmeister oder andere Personen, die mit der Pflege, Reinigung und Betreuung der Immobilie beauftragt wurden. Wichtig ist, dass die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung genau auf die jeweilige Immobilie zugeschnitten ist. Hat das Haus beispielsweise eine Photovoltaik- oder Solaranlage, muss auch dies in dem Vertrag aufgenommen werden. Empfohlen werden Versicherungssummen von mindestens drei Millionen Euro, da Schäden in diesem Bereich sehr umfangreich ausfallen können. |
Hauptfälligkeit | Als Hauptfälligkeit wird im Versicherungswesen der Zeitpunkt beschrieben, an dem der Versicherungsvertrag in Kraft tritt. Gleichzeitig bedeutet Hauptfälligkeit aber auch, dass die Versicherungsprämie zur Zahlung fällig wird. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Prämie entrichtet wird, steht die Versicherungsgesellschaft auch unter Leistungspflicht. In der Kfz-Versicherung kann mit der Hauptfälligkeit auch das Datum verstanden werden, an dem der Versicherungsvertrag ausläuft. Bei vielen Kfz-Versicherungen ist dies der 31. Dezember. Erfolgt keine rechtzeitige Kündigung des Versicherungsvertrages, verlängert sich dieser um ein weiteres Jahr. Die Kündigung der Kfz-Versicherung muss mindestens vier Wochen vor der Hauptfälligkeit ausgesprochen werden; also in der Regel zum 30.11.. Auch bei der Kfz-Versicherung muss zur Hauptfälligkeit die Prämie entrichtet werden. Zahlreiche Gesellschaften bieten im Bereich der Hausratversicherungen oder Unfallversicherungen mittlerweile auch sogenannte „unterjährige“ Hauptfälligkeiten an. Wird zum Beispiel ein Vertrag im März abgeschlossen, so läuft dieser auch im März des Folgejahres aus. Bei unterjährigen Hauptfälligkeiten beträgt die Kündigungsfrist in der Regel vier Wochen. Eine unterjährige Hauptfälligkeit kann den Vorteil haben, dass die Beiträge nicht auch noch neben vielen anderen Abbuchungen direkt zu Beginn des Jahres fällig werden und übermäßig belasten. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung wird jedes Jahr der Schadenfreiheitsrabatt neu berechnet. Musste im Vorjahr kein Schaden reguliert werden, erhöht sich der Schadensfreiheitsrabatt und der Versicherungsnehmer erhält einen entsprechenden Nachlass. Stichtag zur Berechnung der Rabatte ist immer der 01. Januar. Von der neuen Schadenfreiheitsklasse profitieren Versicherungsnehmer jedoch erst bei der nächsten Prämienzahlung, die bei unterjähriger Hauptfälligkeit und jährlicher Zahlungsweise auch nach dem 01. Januar fällig sein könnte. |
Härtefallregelung | Aus rechtlicher Sicht handelt es sich bei Härtefällen um Sachverhalte, die in erheblichem Umfang vom Normalfall abweichen. Bei derart atypischen Fällen mit erheblichen Abweichungen gelten Ausnahmeregelungen oder Entscheidungen, die Ausnahmen rechtfertigen. Eine Härtefallregelung ist insbesondere ein Begriff aus der GKV, also der gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherungsnehmer in der GKV sollen nach der Härtefallregelung nicht unzumutbar stark belastet werden. Dies gilt insbesondere für die nach § 61 SGB V zu begleichenden Zuzahlungen für einige Leistungen der Krankenkassen. Durch die Härtefallregelung ist es daher möglich, dass Zuzahlungen lediglich bis zu einer bestimmten Belastungsgrenze bezahlt werden müssen. Die Belastungsgrenze beträgt 2 % vom jährlichen Bruttoeinkommen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Die Belastungsgrenze wird dadurch ermittelt, dass das jährliche Einkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen aufaddiert wird. Hierzu gehören Arbeitsentgelte, Sonderzahlungen, Einkommen aus selbstständigen Tätigkeiten, Arbeitslosengelder, Renten, Unterhalt, Mieteinnahmen, Pensionen, Zinserträge und andere Zuwendungen. Nach der Summenberechnung werden die jährlichen Freibeträge abgezogen. Bei chronisch Kranken greift die Härtefallregelung schon bei einer Belastungsgrenze von 1 % der Jahres-Bruttoeinnahmen, aus denen der Lebensunterhalt bestritten werden muss. Wer als chronisch Kranker von dieser Härtefallregelung profitieren kann, ergibt sich aus den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Chronikerregelung. In Bezug auf die Versorgung mit Zahnersatz gibt es abweichende Vorgaben für die Härtefallregelung. |
Handyversicherung | Bei der Anschaffung eines neuen Handys oder Smartphones wird Kunden häufig gleichzeitig eine Handyversicherung angeboten. Dies vor dem Hintergrund, dass es sich bei mobiler Kommunikationselektronik um Geräte von hohem Wert handelt. Handyversicherungen ersetzen je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif Beschädigungen durch ein Herunterfallen des Smartphones. Zerspringt dabei zum Beispiel das Display des Handys, dann zahlt die Smartphoneversicherung die Reparatur. Dies jedoch nur, wenn die Umstände des Herunterfallens nicht in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen worden sind. Auch Feuchtigkeitsschäden, die die Funktion des Handys beeinträchtigen, können über eine Handyversicherung abgedeckt werden. In diesem Bereich werden jedoch häufig Witterungseinflüsse ausgeschlossen. Die Absicherung von Diebstahl Schäden erfordert bei vielen Versicherungsgesellschaften einen zusätzlichen Tarif. In manchen Handyversicherungen sind jedoch auch Schäden durch Fehler in der Bedienung mitversichert. Welche Bedienungsfehler jedoch unter den Versicherungsschutz fallen, muss genau in den Versicherungsbedingungen nachgelesen werden. Bei Handyversicherungen ist darauf zu achten, ob der Neuwert oder Zeitwert des Smartphones bei einem „Totalschaden“ erstattet wird. Gute Smartphoneversicherungen erstatten ein neuwertiges Ersatzgerät, während andere Gesellschaften ein Austauschgerät zum Zeitwert anbieten. In Anbetracht der Tatsache, dass Smartphones bereits nach ein paar Monaten enorm an Wert verlieren, sollte jeder über die Notwendigkeit einer Handyversicherung nachdenken. Auch die Reparatur eines hochwertigen Displays kostet heute in etwa so viel wie die Versicherungsprämien für ein Jahr. Es gibt auch Vertragsmodalitäten, die nur auf die Erstattung von Reparaturkosten abzielen. Des Weiteren kann auch bei einer Handyversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Ausschlaggebend für den Vergleich von Handyversicherungen ist nicht das Gerät selbst, sondern der Kaufpreis. Im Allgemeinen können Handyversicherungen nur bei außergewöhnlich teuren Smartphones empfohlen werden. Für normale Geräte und bei durchschnittlichem Nutzungsverhalten erscheint eine zusätzliche Absicherung als nicht unbedingt notwendig. |
Handelsbestand | Die Finanzinstrumente von Kreditinstituten, die nicht zur Liquiditätsreserve oder zum Anlagebestand gehören, werden Finanzinstrumente im Handelsbestand genannt. Der Handelsbestand ist demnach eine Kategorie für die Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten. Entweder umfasst ein Handelsbestand Wertpapiere, die mit einer kurzfristigen Absicht der Veräußerung erworben worden sind oder aber als derivative Finanzinstrumente gelten. Im Handelsbestand können sich auch Wertpapiere befinden, die Teil eines gemeinschaftlichen Portfolios sind, durch das kurzfristige Gewinne vor dem Hintergrund von Kursschwankungen erzielt werden sollen. Bei Versicherungsunternehmen kann entsprechend der Aufteilung von Kapitalanlagen gemäß der RechVersV (Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen) der Handelsbestand auf Aktien, Anlageklassen, Investmentanteile, Inhaberschuldverschreibungen sowie andere nicht-festverzinsliche sowie festverzinsliche Wertpapiere und Kapitalanlagen angewendet werden. Banken müssen Finanzinstrumente im Handelsbestand zum Zeitwert abzüglich des Risikoabschlags bewerten. Die Positionen des bankaufsichtsrechtlichen Handelsbuches werden im KWG (Kreditwesengesetz) definiert. Grundsätzlich wird von einer Übereinstimmung von Handelsbestand und Handelsbuch ausgegangen. Der Handelsbestand dient Banken zur Erzielung eigener Handelsgewinne. Kurzfristige Wiederverkäufe von Wertpapieren oder Derivaten können wegen Marktpreisschwankungen oder Margen zwischen Ein- und Verkaufspreisen zu Gewinnen führen, die dem Handelsbestand zuzurechnen sind. In Bezug auf die kurzfristige Realisierung von Gewinnen stimmt der Handelsbestand nach der im HGB (Handelsgesetzbuch) verankerten Definition der Kategorie held for trading nach IFRS (International Financial Reporting Standards) überein. In Bezug auf Derivate gibt es jedoch Unterschiede. |