Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
freiwillige Versicherung

Eine freiwillige Versicherung ist eine Versicherungsoption, die Personen die Möglichkeit gibt, sich auf eigene Initiative hin zu versichern. Dies ist besonders für diejenigen von Bedeutung, die nicht durch die gesetzliche Pflichtversicherung abgedeckt sind.

  1. Freiwillige Krankenversicherung
    Die freiwillige Krankenversicherung ist eine Option innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie richtet sich an Personen, die nicht pflichtversichert sind, aber dennoch den Schutz der GKV genießen möchten. Dazu zählen beispielsweise Selbstständige oder Beamte, die sich für eine Mitgliedschaft in der GKV entscheiden können.

  2. Freiwillige Rentenversicherung
    Die freiwillige Rentenversicherung ist eine Option innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Sie ermöglicht es Personen, die nicht pflichtversichert sind, Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen und sich somit Ansprüche auf Rentenleistungen zu erwerben oder bestehende Ansprüche zu erhöhen.

Unterschiede zwischen freiwilliger Kranken- und Rentenversicherung

Obwohl beide Versicherungsarten unter dem Dach der gesetzlichen Sozialversicherungssysteme angesiedelt sind, gibt es wesentliche Unterschiede:

  • Zielsetzung
    Die freiwillige Krankenversicherung zielt darauf ab, den Versicherten im Krankheitsfall finanziell abzusichern.
    Die freiwillige Rentenversicherung hingegen soll finanzielle Sicherheit im Alter oder bei Erwerbsminderung bieten.
  • Beitragsgestaltung
    Während sich die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung nach dem Einkommen richten, können die Beiträge zur freiwilligen Rentenversicherung flexibel gewählt werden, solange sie zwischen dem Mindest- und Höchstbeitrag liegen.
  • Leistungsspektrum
    Die Leistungen der freiwilligen Krankenversicherung umfassen medizinische Behandlungen und Prävention.
    Die freiwillige Rentenversicherung bietet hingegen Rentenleistungen im Alter oder bei Erwerbsminderung.

Die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung bietet individuelle Vorsorgeoptionen für Personen, die nicht durch die Pflichtversicherung abgedeckt sind. Sie ermöglicht es, sich flexibel gegen Risiken wie Krankheit oder finanzielle Unsicherheit im Alter abzusichern. Wer die Voraussetzungen erfüllt und Wert auf soziale Sicherheit legt, sollte diese Optionen genauer in Betracht ziehen.

Synonyme - freiwillige Versicherungen
Freibetrag

Bei einem Freibetrag handelt es sich um einen steuerrechtlich relevanten Begriff. Wird ein Freibetrag gewährt, wird dieser Betrag von der Besteuerung freigestellt. Nur der Betrag, der den Freibetrag übersteigt, unterliegt dann der normalen Besteuerung. Häufig wird synonym auch der Begriff der Freigrenze verwendet, was jedoch nicht richtig ist. Wird eine bestimmte Freigrenze überschritten, muss der gesamte Betrag versteuert werden.

Die Gewährung von Freibeträgen erfolgt u.a. zur Abmilderung der steuerlichen Progression. Aber auch bei Umständen, die für Steuerpflichtige mit besonders hohen Ausgaben verbunden sind, können Freibeträge gewährt werden.

Freibeträge werden in der Regel bei der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Erbschaftsteuer gewährt. In der Lohn- und Einkommensteuer trägt der Grundfreibetrag dazu bei, dass ein Existenzminimum für Steuerpflichtige gewährleistet bleibt. Darüber hinaus werden auch bei der steuerlichen Einkünfteermittlung Freibeträge für Veräußerungsgewinne, Versorgungsausgaben, Altersentlastungsbeträge, Entlastungsbeträge für Alleinerziehende oder Sparer-Pauschalen gewährt. Zu den bekannten Freibeträgen gehört der Kinderfreibetrag, Betreuungsfreibetrag oder Ausbildungsfreibetrag.

Wird ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen, darf der Arbeitgeber das von ihm ausgezahlte Arbeitsentgelt um den Freibetrag vermindern und die Lohnsteuer nur auf den verbleibenden Betrag einbehalten. Durch die Eintragung von Freibeträgen auf der Steuerkarte erreichen Arbeitnehmer, dass die Steuerbelastung sich von vornherein am steuerpflichtigen Nettoeinkommen und nicht am Bruttoeinkommen orientiert. Es können u.a. Freibeträge für Sonderausgaben, Werbungskosten oder Pauschalen für Hinterbliebene und Behinderte auf der Steuerkarte eingetragen werden.

Franchise

Häufig wird von Franchise als Partnerschaft zwischen Franchisegebern und Franchisenehmern als ein Vertriebssystem oder eine Kooperationsform gesprochen. Im Versicherungswesen bezeichnet Franchise jedoch die Selbstbeteiligung, den Eigenanteil oder den Selbstbehalt in einem Versicherungsfall. Es handelt sich in der Regel um den Anteil an einem Versicherungsfall, den ein Versicherungsnehmer selbst zu tragen hat.

Die Franchise ist ein vertraglich vereinbarter Anteil oder Betrag, den Versicherungsnehmer bei versicherten Schäden selbst übernehmen. Eine Franchise kann pro Schadenfall oder pro Jahr mit einem prozentualen Schadenanteil, einem festen Betrag, oder einem prozentualen Anteil der Versicherungssumme vereinbart werden. Aus wirtschaftlicher Sicht stellt die Franchise eine bewusste Unterversicherung dar.

Durch eine Franchise und die damit verbundene Beteiligung von Versicherungsnehmern reduziert sich das von der Versicherungsgesellschaft zu übernehmende Risiko, was sich vergünstigend auf die Prämien auswirkt. Je nach Franchise reduziert sich auch die Anzahl der abzuwickelnden Schäden insbesondere beim Aufwand von Kleinschäden und Bagatellschäden, was sich auf Betriebskostenzuschläge in den Prämien auswirkt. Des Weiteren sinken durch eine Franchise bei Kumulschäden die Schadenvergütungen für Versicherungsgesellschaften. Letztendlich werden Versicherungsnehmer durch eine Franchise stärker in die Eigenverantwortung genommen, was der Schadensverhütung dient.

Bei Vereinbarung einer Franchise kommen mehrere Methoden in Betracht:

  • absolutes Abzugsfranchise
    Bei der absoluten Abzugsfranchise übernimmt ein Versicherungsnehmer von jedem einzelnen Schaden oder aber vom Gesamtschaden des Jahres einen bestimmten Betrag selbst. Die Versicherungsgesellschaft trägt nur den die Franchise übersteigenden Anteil des Schadens. Die absolute Abzugsfranchise ist in Vollkaskoversicherungen, Teilkaskoversicherungen, privaten Krankenversicherungen und Rückversicherungen üblich.

  • relatives Abzugsfranchise
    Die relative Abzugsfranchise beschreibt eine prozentuale Selbstbeteiligung. Versicherungsnehmer übernehmen von jedem Schaden einen prozentualen Anteil. Die Versicherungsgesellschaft kommt nur für den Rest auf. Oft werden zusätzlich aus Kosten- und Administrationsgründen Mindestbeträge und zumutbare Höchstbeträge für die Franchise vereinbart. Die relative Abzugsfranchise wird u.a. in Sturmversicherungen, Rückversicherungen und Krankheitskostenversicherungen verwendet.

  • Integralfranchise
    Von einer Integralfranchise wird gesprochen, wenn Versicherungsnehmer zunächst jeden einzelnen Schaden oder aber Gesamtschaden eines Jahres bis zum Franchise Betrag selbst tragen. Wird die Franchise überschritten, erstattet die Versicherungsgesellschaft ohne Abzüge den vollen Schadenbetrag. Integralfranchise wird beispielsweise in der Seeversicherung genutzt.

  • Zeitfranchise
    Die Zeitfranchise kann mit der versicherungstechnischen Wartezeit verglichen werden. Bei dieser Franchise tragen Versicherungsnehmer alle Schäden, die ab Beginn der Versicherung in einem vertraglich oder gesetzlich definierten Zeitraum eintreten, selbst. Zeitfranchise wird in der privaten Krankenversicherung, bei Lebensversicherungen und bei Rechtsschutzversicherungen verwendet.

In der privaten Krankenversicherung können durch eine Franchise Beiträge reduziert werden. Bei den Selbstbehaltstarifen wird die Franchise vor Vertragsbeginn vereinbart. Möglich sind Tarife mit prozentualen, absoluten oder fallbezogenen Franchise Höhen. Je höher die jährliche Franchise ausfällt, desto niedriger ist auch die Versicherungsprämie. In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Sachleistungsprinzip, was die Vereinbarung einer Franchise weitestgehend ausschließt. Durch das Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde jedoch den Krankenkassen gestattet, Wahltarife anzubieten, die ebenfalls Selbstbehalte ermöglichen.

In Rückversicherungen werden Franchisen als Selbstbehaltsquoten oder Prioritäten bezeichnet.

Fondssparplan

Bei einem Fondssparplan handelt es sich um einen Sparvertrag, bei dem regelmäßig in Investmentfonds eingezahlt wird. Fondssparpläne werden als vertragliche oder freie Sparmöglichkeiten angeboten. Häufig werben Filialbanken und Direktbanken mit Fondssparplänen, bei denen die Fonds frei gewählt werden können. Verträge mit regelmäßigen Einzahlungen bieten in der Regel Kostenvorteile gegenüber Sparplänen ohne Bindung. Sparer können bei Fondsgesellschaften, an der Börse durch den Erwerb von Anteilsscheinen oder durch Vermittlung eines Vermögensberaters oder einer Bank Anlagen vornehmen.

Beim Fondssparplan werden die erworbenen Anteilsscheine in einem Wertpapierdepot verwahrt. Bei Fondssparplänen mit Vertrag werden die Einzahlungen monatlich, vierteljährlich oder jährlich vorgenommen, was u.a. von der jeweiligen Fondsgesellschaft abhängt. Durch die Auswahl der jeweiligen Fonds können Fondssparpläne in Bezug auf Sicherheit, Rendite, Anlageschwerpunkte und Verfügbarkeit variieren. Gleiches gilt für die mit einem Fondssparplan verbundenen Kosten. Bei jeder Sparrate muss mit einem Ausgabeaufschlag für die Fonds gerechnet werden. Einkalkuliert werden müssen des Weiteren Verwaltungs-, Management-, Depot- und Bankgebühren, die individuell ausfallen können.

Durch die Geldanlage in Fonds können Sparer an der Wertentwicklung der jeweiligen Fonds teilhaben. Sie profitieren von Ausschüttungen und Dividenden bei Aktienfonds. Fondssparpläne werden neben Aktienfonds auch in Rentenfonds, Dachfonds, Indexfonds, Garantiefonds und Mischfonds angeboten. Je nach Fonds kann ein Fondssparplan auch mit einem Risiko einhergehen, der den allgemeinen Kursentwicklungen entspricht. Sparer können selbst entscheiden, in welche Fonds investiert werden soll. Fondssparpläne haben den Vorteil, dass sie ohne Kostenrisiko zu jedem Zeitpunkt pausiert oder beendet werden können. Bei Kursverlusten können Sparer den Fondssparplan demnach auch vorzeitig auflösen, wobei dann jedoch mit Verlusten gerechnet werden muss.

Mit Ausnahme von Riester-Fondssparplänen können Sparer am Ende der Sparphase frei über das angesparte Geld verfügen. Sie können zwischen einer Auszahlung als Einmalsumme oder monatlichen Rentenzahlungen im Rahmen eines Auszahlungsplanes wählen.

Fondsgebundene Lebensversicherung

Fondsgebundene Lebensversicherungen gehören zu den Kapitallebensversicherungen. Sie bieten Zahlungen und Altersrenten an Versicherungsnehmer oder Angehörige, falls Versicherungsnehmer vor Ablauf des Vertrages versterben. Ein Unterschied zur klassischen Lebensversicherung besteht bei der fondsgebundenen Variante im Wegfall der Garantieverzinsung. Durch die Anlage der Beiträge in Fonds sind jedoch hohe Renditen möglich.

Die Beiträge für die fondsgebundene Lebensversicherung werden in Investmentfonds angelegt. Versicherungsnehmer können so von den Wertsteigerungen der Kapitalmärkte profitieren. Bei den Fonds kann es sich um Aktienfonds, Rentenfonds oder Mischfonds handeln. Fondsgebundene Lebensversicherungen mit Investments in Rentenfonds sind auf Sicherheit ausgelegt. Sie sind mit einem geringen Risiko verbunden; bieten aber auch vergleichsweise wenig Rendite. Bei Aktienfonds haben Versicherungsnehmer Chancen auf höhere Renditen, wobei sie aber durch ungünstige Marktbedingungen auch Geld verlieren könnten. Um das Risiko zu streuen, greifen viele Anbieter von fondsgebundenen Lebensversicherungen daher auf Mischfonds zurück.

Sofern Versicherungsnehmer eine fondsgebundene Lebensversicherung mit einer Vertragslaufzeit von mindestens zwölf Jahren abgeschlossen haben, die frühestens ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt wird, gelten für die Auszahlungsphase Steuervorteile. In diesen Fällen müssen Versicherungsnehmer nur den halben Gewinn aus Auszahlungssumme abzüglich Beiträgen versteuern. Alle anderen entrichten 25 % Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer vom Gewinn an das Finanzamt. Eine Angabe der fondsgebundenen Lebensversicherung als Sonderausgabe ist in der Einkommenssteuererklärung nicht möglich.

Folgeprämienverzug

Zu einem Folgeprämienverzug kann es kommen, wenn ein Versicherungsnehmer eine Folgeprämie für einen Versicherungsvertrag nicht oder nicht fristgerecht ausgleicht. Zu Folgeprämien zählen die Prämien, die aus zeitlicher Sicht nach der Erstprämie entrichtet werden müssen. Geregelt wird der Folgeprämienverzug und seine Folgen in § 38 Versicherungsvertragsgesetz. Denn im schlechtesten Fall deckt die Versicherung einen nach dem Folgeprämienverzug entstandenen Schaden nicht ab und hat das Recht, den Versicherungsvertrag zu kündigen.

Wird eine Folgeprämie nicht fristgerecht ausgeglichen, übermittelt die Versicherungsgesellschaft dem säumigen Versicherungsnehmer eine schriftliche Mahnung. In der Regel enthält diese eine Zahlungsfrist von zwei Wochen oder – je nach Versicherungssparte – einen längeren Zeitraum. Des Weiteren weist die Versicherungsgesellschaft darauf hin, welche Konsequenzen folgen, sofern die Folgeprämie innerhalb der Zahlungsfrist nicht gezahlt wird. Hierzu gehört die Leistungsfreistellung der Versicherungsgesellschaft im Schadensfall oder die Auflösung des Versicherungsverhältnisses. Voraussetzung für die Kündigung des Versicherungsvertrages ist die schriftliche Mitteilung der Versicherungsgesellschaft über die Konsequenzen des Folgeprämienverzugs. Wird die Folgeprämie innerhalb der gesetzten Frist nicht bezahlt, kann die Versicherung eine fristlose Kündigung aussprechen.

Wird die noch ausstehende Prämie nach dem Mahnschreiben ausgeglichen, kann die Versicherungsgesellschaft die Kündigung zurücknehmen und das Versicherungsverhältnis wieder aktivieren. Die wegen dem Folgeprämienverzug bei der Versicherungsgesellschaft entstandenen Kosten und Zinsen hat der Versicherungsnehmer auszugleichen.

Synonyme - Prämienzahlungsverzug
Folgeprämie

Bei der Folgeprämie oder dem Folgebeitrag handelt es sich um die Prämien, die aus zeitlicher Sicht nach der Erstprämie fällig werden. Von Folgeprämien wird gesprochen, wenn für eine Versicherung mehr als ein Abrechnungszeitraum vereinbart wird oder jährlich mehrmalige Prämienzahlungen Grundlage des Versicherungsverhältnisses sind. Durch den Ausgleich der Folgeprämie leistet ein Versicherungsnehmer seinen Beitrag zur unveränderten Weiterführung des Versicherungsverhältnisses.

Steigen Versicherungsprämien um nicht unwesentliche Beträge an, könnten Versicherungsnehmer unter Umständen von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Neukalkulationen von Folgeprämien werden in Versicherungsbereichen durchgeführt, in denen sich die Risiken und Einflussfaktoren regelmäßig ändern. Dies gilt beispielweise für Gebäudeversicherungen oder Kfz-Haftpflichtversicherungen.

Wird eine Folgeprämie nicht fristgerecht ausgeglichen, kann die Versicherungsgesellschaft dem Versicherungsnehmer auf seine Kosten eine Frist setzen und die Rechtsfolgen für den Fall der Nichtzahlung bestimmen. Diese Zahlungsfrist muss je nach Versicherungssparte mindestens zwei Wochen betragen.

Wurde die Folgeprämie innerhalb der von der Versicherungsgesellschaft gesetzten Frist nicht bezahlt, ist die Versicherungsgesellschaft wegen des Prämienverzugs von der Leistung im Schadensfall freigestellt. Des Weiteren kann die Versicherung den Versicherungsvertrag bei Prämienverzug der Folgeprämie fristlos kündigen. Der Versicherungsgesellschaft steht bei vorzeitiger Beendigung eine Teilprämie für die Dauer des Versicherungsschutzes zu.

Synonyme - Folgebeitrag
Festverzinsliche Wertpapiere

Festverzinsliche Wertpapiere (Anleihen, Obligationen, Schuldverschreibungen,Rentenpapiere) werden von Anlegern als Spekulationsmöglichkeit betrachtet, die auf eine höhere Sicherheit Wert legen. Festverzinsliche Wertpapiere werden in verschiedenen Formen – in der Regel als Anleihen -  und aus unterschiedlichen Gründen ausgegeben. Gemeinsam haben sie, dass sie Investoren und Anlegern eine kalkulierbare und feste Rendite bringen.

Kapitalanleger sind immer an einer möglichst hohen Rendite interessiert, die jedoch bei langfristigen Anleihen nicht immer berechenbar ist. Um langfristig mit Anleihen planen zu können, greifen viele auf festverzinsliche Wertpapiere zurück. Grundsätzlich handelt es sich bei festverzinslichen Wertpapieren um Anleihen, durch die ein Unternehmen einen Kredit bei seinen Anlegern aufnimmt und diesen später inklusive Zinsen zurückzahlt. Zu den bekannten festverzinslichen Wertpapieren gehören Unternehmensanleihen, die von Unternehmen an Investoren ausgegeben werden. Über die langfristige Anleiheform der Genussscheine erhalten Kapitalanleger hingegen ein Recht auf regelmäßige Zinsausschüttungen. Zu den festverzinslichen Wertpapieren gehören auch Pfandbriefe, bei denen zusätzlich Grundstücke und Immobilien als Sicherheiten angegeben werden. Die bekannteste Form der festverzinslichen Wertpapiere sind jedoch Staatsanleihen. Staatsanleihen werden vom Staat ausgegeben, der dadurch seinen Haushalt finanziert. Zu ähnlichen Konditionen und Bedingungen werden übrigens auch Kommunalanleihen oder Länderanleihen ausgegeben.

Es gibt noch viele weitere Anleihen, die als festverzinsliche Wertpapiere aufgeführt werden. Der Begriff „Wertpapier“ ist dabei irreführend, da der Investor trotz Annahme der Anleihe kein Mitspracherecht erhält. Dies ist einer der größten Unterschiede von festverzinslichen Wertpapieren zu Aktien, was jedoch gleichzeitig auch die Risiken der freien Aktienmärkte ausschließt. Investoren erhalten bei festverzinslichen Wertpapieren Sicherheiten, auf die sie im Insolvenzfall zurückgreifen können. Auch aus diesem Grund gelten festverzinsliche Wertpapiere als sicher. Die Sicherheit kann durch Investments in Fonds gesteigert werden, in denen mehrere Arten von festverzinslichen Wertpapieren gebündelt sind und sich die Risiken dementsprechend verteilen.

Synonyme - Anleihen, Obligationen, Schuldverschreibungen, Rentenpapiere,Pfandbriefe,Staatsanleihen
Festgeld

Mit Festgeld wird eine Möglichkeit der Geldanlage bezeichnet, bei der Geld für einen vorab vereinbarten Zeitraum zu einem bestimmten Zinssatz fest angelegt wird. Am Ende der Laufzeit bekommen die Kapitalanleger ihr angelegtes Geld nebst erwirtschafteter Zinsen zurück. Vor dem Laufzeitende können sie aber in der Regel nicht über das Geld verfügen. Festgeld kann zu variablen Konditionen angelegt werden, was Laufzeiten und Zinssätze betrifft.

Ein wesentlicher Unterschied zum Tagesgeld ist die Mindestanlagezeit bei Festgeld von mindestens 30 Tagen. Tagesgeldkonten werden errichtet, um täglich über fälliges Geld verfügen zu können. Bei dieser Anlageform wird das Geld demnach kurzfristig „geparkt“. Bei Festgeldanlagen beträgt die Mindestlaufzeit jedoch 30 Tage und es werden Laufzeiten bis zu sechs Jahre angeboten, wobei auch noch längere Vertragsdauern möglich sind. Für alle Laufzeitmodelle werden Konditionstableaus zur Darstellung der Zinssätze präsentiert. Die Vereinbarung individueller Konditionen ist jedoch auch möglich.

Festgeldanlagen werden zu Zinssätzen angeboten, die sich am aktuellen Geld- und Kapitalmarkt orientieren. Vorgegeben werden die Zinssätze vom Leitzins der Europäischen Zentralbank. Darüber hinaus hat auch die vereinbarte Laufzeit einen Einfluss auf den Zinssatz. Der Zinssatz für Festgeld steigt mit der Laufzeit. Dies ist darin begründet, dass die Banken bei längeren Laufzeiten auch länger mit dem festgelegten Geld arbeiten können. Letztendlich steigen die Festgeldzinsen des Weiteren mit der Höhe des Anlagebetrages. Umso mehr Geld fest angelegt wird, desto höher fallen demnach auch die Zinsen aus.

Festgeld gilt als eine sichere Kapitalanlage, da sie von Banken angeboten wird und keinen Kursrisiken unterliegt. Bis zu Beträgen von 100.000,00 € werden Festgeldanlagen darüber hinaus durch die Einlagensicherung abgesichert. Im Gegensatz zum Sparbuch profitieren Anleger beim Festgeld von einer höheren Verzinsung. Ein Nachteil von Festgeldanlagen könnte sein, dass während der Laufzeit nicht über das Geld verfügt werden kann. Eine vorzeitige Beendigung der Festgeldanlage ist häufig nur mit Zustimmung der Bank und Zinsverlusten möglich.

Synonyme - Festgeldanlage,Termingeld, Termineinlagen, Termindepositen
Familienversicherung

Die Familienversicherung ist eine Form der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, die es ermöglicht, dass Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder eines Versicherten ohne eigene Beitragszahlung mitversichert werden können. Ziel ist es, den Familienangehörigen einen umfassenden Versicherungsschutz zu bieten, ohne dass für diese zusätzliche Beiträge anfallen.

Die Vorteile der Familienversicherung
Ein wesentlicher Vorteil der Familienversicherung liegt darin, dass sie es Familien ermöglicht, finanzielle Entlastung zu erfahren, da nicht für jedes Familienmitglied eigene Beiträge gezahlt werden müssen. Dies führt dazu, dass der Versicherungsschutz für die ganze Familie erschwinglicher wird. Zudem bietet die Familienversicherung die gleichen Leistungen wie die individuelle gesetzliche Krankenversicherung, sodass die mitversicherten Familienmitglieder einen umfassenden Schutz genießen.

Unter welchen Bedingungen funktioniert die Familienversicherung?
Die Familienversicherung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Zunächst muss das Hauptmitglied gesetzlich krankenversichert sein. Darüber hinaus gelten folgende Voraussetzungen für die Mitversicherung:

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner
    Sie können über die Familienversicherung mitversichert werden, sofern sie kein eigenes Einkommen haben oder ihr regelmäßiges Gesamteinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet.
  • Kinder
    Kinder können bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mitversichert werden. Unter bestimmten Bedingungen, wie beispielsweise Schulbesuch, Studium oder Berufsausbildung, verlängert sich dieser Zeitraum bis zum 25. Lebensjahr. Kinder mit Behinderungen, die nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen, können unter Umständen auch über das 25. Lebensjahr hinaus familienversichert bleiben.
  • Einkommensgrenzen
    Die Mitversicherung von Ehe- oder Lebenspartnern ist nur möglich, wenn deren regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Diese Grenze wird regelmäßig angepasst und sollte bei der jeweiligen Krankenkasse erfragt werden.

Was ist zu beachten?

Bei der Inanspruchnahme der Familienversicherung sind einige wichtige Punkte zu beachten:

  • Anmeldung
    Die Familienangehörigen müssen bei der Krankenkasse angemeldet werden. Dazu sind entsprechende Nachweise (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder) vorzulegen.
  • Einkommensverhältnisse
    Die Einkommensverhältnisse der mitversicherten Familienangehörigen müssen regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen für die Familienversicherung weiterhin erfüllt sind.
  • Änderungen melden
    Änderungen in den Lebensumständen, wie beispielsweise eine Scheidung oder die Aufnahme einer Beschäftigung durch ein mitversichertes Familienmitglied, müssen unverzüglich der Krankenkasse gemeldet werden.
Fahrlässigkeit

Nach § 276 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) handelt jemand fahrlässig, wenn er „die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt“, also nicht die Vorsicht und Sorgfalt aufbringt, die in einer bestimmten Situation objektiv notwendig ist. Für die Einstufung eines Verhaltens als fahrlässig müssen aus rechtlicher Sicht die Folgen eines derart sorglosen Verhaltens sowohl absehbar als auch vermeidbar sein. Betroffene müssen also generell die Möglichkeit haben, sich in einer Weise zu verhalten, dass keinerlei negative Folgen zu erwarten sind.

Versicherungsrechtlich geht es bei der Fahrlässigkeit um einen Schaden, den jemand zwar nicht beabsichtigt, jedoch durch sein Verhalten fördert oder begünstigt und dadurch verursacht hat. Hätte die jeweilige Person diesen Schaden durch ein anderweitiges Verhalten verhindern können, wird von einer Fahrlässigkeit ausgegangen. Im Falle von Fahrlässigkeit kommt es je nach Versicherungssparte, Tarif und Vertrag darauf an, ob die Gesellschaft nur teilweise oder gar nicht für diesen Schaden aufkommen muss.

Häufig ist der Versicherungsschutz von einer Einstufung eines fahrlässigen Verhaltens oder grob fahrlässigen Verhaltens abhängig. Unterschieden wird zwischen einfacher Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Wie im BGB definiert, handelt fahrlässig, wer die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet, unvorsichtig handelt und dadurch ein gewisses Risiko eingeht. Wurde bei einem Schaden die Sorgfalt deutlich vernachlässigt, liegt grobe Fahrlässigkeit vor. Typische Situationen, bei denen von einer groben Fahrlässigkeit ausgegangen wird, sind beispielsweise das Überfahren von einer roten Ampel oder das Tippen von Nachrichten während der Fahrt.

Beim direkten Vorsatz wird davon ausgegangen, dass ein Schaden mit Absicht herbeigeführt wurde. Vom bedingten Vorsatz wird gesprochen, wenn jemand den Eintritt eines Schadens für möglich hält und dies in Kauf nimmt.

Ob ein Versicherungsschutz im Bereich der Kfz-Versicherung oder Hausratversicherung besteht, hängt von der fahrlässigen, grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Schadensentstehung ab. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherungsschutz eingeschränkt oder verweigert werden. Auskunft darüber geben die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Vorsätzlich verursachte Schäden werden von Versicherungsgesellschaften generell nicht übernommen.

In der Regel übernehmen private Haftpflichtversicherungen fahrlässig und grob fahrlässig verursachte Schäden, wobei auch hier Vorsatz ausgeschlossen wird. Auch in der Kfz-Haftpflichtversicherung spielt die Unterscheidung zwischen Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit keine Rolle, da die Versicherungsgesellschaft in beiden Fällen eintritt. Unterschieden wird jedoch in der Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung, sodass hier die Versicherungsbedingungen genau überprüft werden sollten. Oft wird das Ermöglichen eines Diebstahls oder Drogen- und Alkoholkonsum als schadensverursachende Fahrlässigkeit vom Versicherungsschutz ausgenommen. Auch bei der Hausratversicherung wird zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit unterschieden. Hier könnte beispielsweise das unbeaufsichtigte Abbrennen von Kerzen oder laufende Haushaltsgeräte trotz Abwesenheit als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. Ähnlich gelagert ist die Auffassung in der Gebäudeversicherung.

Synonyme - Fahrlässigkeit, einfache Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz
Expertise

Eine Expertise ist ein von einem Experten in einem Fachgebiet verfasstes Gutachten über einen bestimmten Sachverhalt. Häufig wird mit Expertise aber auch die Kompetenz des jeweiligen Experten umschrieben. Wenn jemand „über Expertise verfügt“ ist damit gemeint, dass gutachterliche Fähigkeiten, Erfahrungen und Fachkenntnisse vorhanden sind. Börsenmakler bieten beispielsweise ihre Expertise an, um Interessenten bei der Auswahl von Anlagen und Investments zu unterstützen. Derartige Finanzexpertisen befassen sich mit Details aus Wirtschaft und Finanzwesen. Ein Beispiel für eine Finanzexpertise ist die Aktienanalyse.

Expertisen basieren häufig auf akademischen, beruflichen, künstlerischen, motorischen oder spielerischen Fachgebieten. Expertisen können sowohl vergangene Sachverhalte als auch Prognosen für die Zukunft beinhalten.

Europäische Zentralbank

Bei der mit „EZB“ abgekürzten Europäischen Zentralbank mit Sitz in Frankfurt am Main handelt es sich um eine Zentralbank der 19 EU-Mitgliedsstaaten, die an der Einführung des Euros beteiligt waren. Wichtigste Aufgabe der Europäischen Zentralbank ist der Erhalt der Kaufkraft des Euros als gemeinsame Währung, um innerhalb des Euroraums eine konstante Preisstabilität zu gewährleisten. Des Weiteren führt die EZB Devisengeschäfte durch und verwaltet Währungsreserven der Mitgliedsstaaten.

Die Europäische Zentralbank ist ein offizielles Organ der Europäischen Union und gilt als zentrale Institution in allen Bereichen des Eurosystems. Die EZB ist u.a. für die Bankenaufsicht zuständig und mit der Festlegung sowie Durchführung der Geldpolitik betraut. Die Aufgaben der Europäischen Zentralbank sind im AEU-Vertrag (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) festgelegt. Hierzu gehört auch die Förderung von Zahlungssystemen, um reibungslose Abläufe zu gewährleisten.

Ausschließlich der Europäischen Zentralbank obliegt das Genehmigungsrecht, ob Banknoten innerhalb des Euroraums ausgegeben werden dürfen. Für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erhebt die EZB statistische Daten.

Da die Europäische Zentralbank dem Wohl der Einwohner Europas unterstellt ist, legt sie vor dem Europäischen Parlament formell Rechenschaft ab. Zu dieser Rechenschaftspflicht gehört die Veröffentlichung eines Jahresberichtes. Zusätzlich werden regelmäßig Wirtschaftsberichte veröffentlicht, Pressekonferenzen abgehalten und weitere Informationen bereitgestellt.

Synonyme - EZB
Erziehungsrente

Die Erziehungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland, die dazu dient, die finanzielle Absicherung von Eltern zu gewährleisten, die aufgrund der Erziehung ihrer Kinder keine oder nur geringe Rentenansprüche erworben haben. Sie ist somit eine Form der sozialen Absicherung für Eltern, die sich entschieden haben, ihre Erwerbstätigkeit zugunsten der Erziehung ihrer Kinder zurückzustellen.

Die Erziehungsrente wird in der Regel an Mütter oder Väter ausgezahlt, die ihre Kinder erzogen haben und dadurch keine oder nur geringe Rentenansprüche erworben haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kinder leiblich oder adoptiert sind. Auch Pflegeeltern können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die Erziehungsrente haben.

Die Höhe der Erziehungsrente richtet sich in erster Linie nach der Anzahl der erzogenen Kinder und der Dauer der Erziehung. Grundsätzlich gilt, dass für jedes Kind, das vor dem 1. Januar 1992 geboren wurde, ein Jahr der Erziehung mit 0,5 Entgeltpunkten bewertet wird. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 1992 geboren wurden, erhöht sich der Wert auf 0,75 Entgeltpunkte pro Jahr. Dabei können maximal 30 Entgeltpunkte für die Erziehung von Kindern vor dem 1. Januar 1992 und 45 Entgeltpunkte für die Erziehung von Kindern ab dem 1. Januar 1992 angerechnet werden.

Die Erziehungsrente wird in der Regel ab dem 65. Lebensjahr des Elternteils ausgezahlt, der die Erziehung der Kinder übernommen hat. Bei einer vorzeitigen Altersrente oder einer Erwerbsminderungsrente kann sie auch schon früher beantragt werden. Die Erziehungsrente wird als monatliche Zahlung geleistet und ist steuerpflichtig.

Neben der Erziehungsrente gibt es auch die Möglichkeit, eine Berücksichtigungszeit für die Erziehung von Kindern in der Rentenversicherung geltend zu machen. Diese kann dazu führen, dass die Rente des betroffenen Elternteils höher ausfällt, da die Erziehungszeiten als Beitragszeiten angerechnet werden und somit die Rentenhöhe erhöhen.

Um die Erziehungsrente zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Der Antragsteller muss mindestens fünf Jahre lang ein Kind erzogen haben und dabei keine oder nur geringe Rentenansprüche erworben haben.
  2. Zudem darf der Antragsteller nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein.
  3. Auch ein bestimmtes Einkommen darf nicht überschritten werden, um Anspruch auf die Erziehungsrente zu haben.

In manchen Fällen kann es auch zu einer Kürzung oder Streichung der Erziehungsrente kommen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Antragsteller wieder erwerbstätig wird oder eine andere Rente bezieht, die höher ausfällt als die Erziehungsrente.

Wichtig zu wissen:
Die Erziehungsrente wird nicht automatisch ausgezahlt!. Sie muss beantragt werden!
Dazu müssen die entsprechenden Antragsformulare bei der zuständigen Rentenversicherung eingereicht werden. Die Erziehungsrente kann auch rückwirkend für bis zu vier Jahre beantragt werden, falls die Antragsstellung nicht innerhalb der regulären Frist erfolgt ist.

 

Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente ist eine staatliche Leistung, die dazu dient, Menschen finanziell abzusichern, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Krankheit nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf auszuüben. Sie soll somit den Lebensunterhalt der Betroffenen sichern und ihnen eine gewisse finanzielle Unabhängigkeit ermöglichen.

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel der Dauer der Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung, dem durchschnittlichen Einkommen während des Erwerbslebens und dem Grad der Erwerbsminderung.

Es gibt zwei Arten der Erwerbsminderungsrente:

  1. Die volle Erwerbsminderungsrente
    Die Voraussetzungen für den Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente sind streng geregelt. Grundsätzlich muss die betroffene Person mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, wobei in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Beiträge gezahlt worden sein müssen. Zudem muss eine dauerhafte Erwerbsminderung von mindestens 50 Prozent vorliegen. Diese wird durch den medizinischen Dienst der Rentenversicherung geprüft.
    Personen, die aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erwerbsgemindert sind, erhalten bereits nach einer Wartezeit von einem Jahr eine volle Erwerbsminderungsrente. Auch für Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, gelten Sonderregelungen.
    Im Jahr 2023 lag der durchschnittliche Rentenanspruch bei voller Erwerbsminderung bei rund 37 Prozent des fiktiven Einkommens. Dieser Durchschnittswert orientiert sich an den aktuellen Entwicklungen und kann sich in den kommenden Jahren noch verändern.

  2. Die teilweise Erwerbsminderungsrente
    Um Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente zu haben, muss der Versicherte mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein und innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Zudem muss eine Erwerbsminderung ärztlich festgestellt werden, die dazu führt, dass der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Versicherte nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten kann, aber noch in der Lage ist, leichte Tätigkeiten auszuüben, die ihm auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Die teilweise Erwerbsminderungsrente wird in der Regel ab dem Monat gezahlt, in dem die Erwerbsminderung eingetreten ist. Eine rückwirkende Zahlung ist jedoch möglich, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Erwerbsminderung gestellt wird. Bei späteren Anträgen erfolgt die Zahlung ab dem Antragsmonat.
    Die Höhe der teilweisen Erwerbsminderungsrente beträgt aktuell (Stand 2023) 33,05 Prozent des fiktiven Einkommens. Die genaue Rentenhöhe hängt also von der individuellen Situation ab und kann nicht pauschal angegeben werden.

Für beide Rentenarten gilt:

  • Die genaue Berechnung der vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrente ist komplex und kann nicht pauschal angegeben werden. Grundsätzlich werden jedoch die Beitragszeiten, das bisherige Einkommen sowie der Grad der Erwerbsminderung berücksichtigt. Die Beitragszeiten umfassen alle Zeiten, in denen die betroffene Person in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, zum Beispiel durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Auch Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen können angerechnet werden.
    Allerdings gibt es eine Mindesthöhe, die sich aus der sogenannten Regelaltersrente ergibt. Diese liegt aktuell bei 33,05 Euro pro Monat für jeden Beitragsmonat.
  • Keine der Erwerbsminderungsrenten wird automatisch ausgezahlt. Sie müssen bei der zuständigen Rentenversicherung beantragt werdenn. Dafür werden die erforderlichen Unterlagen, wie zum Beispiel ärztliche Gutachten, benötigt.
Erwerbsminderung

Bei der mit „EM“ abgekürzten Erwerbsminderung handelt es sich in Bezug auf die gesetzliche Rentenversicherung um den Begriff für eine verminderte Erwerbsfähigkeit bzw. die im Bergbau relevante verminderte Berufsfähigkeit.

Nach dem Gesetz sind Versicherte voll erwerbsgemindert, wenn sie für einen nicht absehbaren Zeitraum wegen einer Krankheit oder einer Behinderung nicht in der Lage sind, zu den üblichen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt mindestens drei Stunden pro Tag erwerbstätig zu sein. Eine Erwerbsminderung besteht aber dann nicht, wenn Versicherte zu den üblichen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt mindestens sechs Stunden pro Tag erwerbstätig sein können. In diesen Fällen wird in Einzelfällen von einer teilweisen Erwerbsminderung gesprochen.

Anders als der Grad der Behinderung (GdB), der sich an der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben orientiert, bezieht sich eine Erwerbsminderung nur auf die Leistungsfähigkeit im Arbeitsleben. Tritt die Leistungsminderung infolge einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls ein, wird von der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) gesprochen, die durch die gesetzliche Unfallversicherung abgefangen wird. Liegt aber gleichzeitig eine Erwerbsminderung vor, könnten Ansprüche gegen mehrere Versicherungsträger bestehen. So können Opfer von Straftaten zum Beispiel als Ausgleich der wirtschaftlichen und gesundheitlichen Folgen wie der Beeinträchtigung ihrer Arbeitskraft in Anlehnung an den Grad der Schädigungsfolgen nach dem Opferentschädigungsgesetz eine Beschädigtenrente erhalten.

Die Rente wegen Erwerbsminderung hat mit Wirkung vom 01.01.2001 die frühere Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente ersetzt. Eine Rente wegen Erwerbsminderung wird aus der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt. Die Rente ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die sich aus § 43 SGB VI ergeben.

Rente wegen Erwerbsminderung wird Versicherten mit krankheits- oder behinderungsbedingten Leistungseinbußen bis zum 65. Lebensjahr gezahlt. Unterschieden wird zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung. Geprüft wird, ob ein Teilzeitarbeitsplatz infrage kommt. Kann dies nicht innerhalb eines Jahres erfolgen, gilt der volle Rentenanspruch als begründet.

Grundvoraussetzungen für die Rente wegen Erwerbsminderung sind drei Jahre Pflichtbeiträge innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung und die allgemeine Wartezeit. Gezahlt wird die Erwerbsminderungsrente nur auf Antrag und mit einigen Ausnahmen als befristet gewährte Zeitrente. Eine unbefristet gewährte Rente wegen Erwerbsminderung wird bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres geleistet.

 

Synonyme - EM
Erweiterte Einlösungsklausel

Im Regelfall beginnt der Versicherungsschutz mit dem Zeitpunkt, an dem die Versicherungsgesellschaft den Zahlungseingang der ersten Prämie feststellen konnte. Je nach Versicherungssparte und Versicherungsvertrag kann der Versicherungsschutz auch durch die erweiterte Einlösungsklausel sofort oder ab einem vereinbarten Zeitpunkt beginnen. Auch in diesen Fall muss die erste Prämie unverzüglich nach Erhalt der Rechnung bzw. der Versicherungsdokumente – häufig innerhalb von 14 Tagen – ausgeglichen werden. Durch die erweiterte Einlösungsklausel werden Lücken im Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Die erweiterte Einlösungsklausel ist in vielen Versicherungsbedingungen bereits enthalten. Ist dies nicht der Fall, sollten Vermittler oder Kunden auf die Klausel oder die Vereinbarung einer vorläufigen Deckung hinweisen. Durch die erweiterte Einlösungsklausel wird aus rechtlicher Sicht der materielle mit dem technischen Versicherungsbeginn zusammengefasst. Durch die erweiterte Einlösungsklausel lässt sich der Versicherungsbeginn individuell festlegen, damit unabhängig von der Prämienzahlung Versicherungsschutz besteht.

Im Gegensatz zur erweiterten Einlösungsklausel wird bei der einfachen oder strengen Einlösungsklausel keine besondere Regelung getroffen. In diesen Fällen beginnt der Versicherungsschutz dann, wenn die Prämie gezahlt worden ist. Da der Versicherungsschein erst mit dem Ausgleich des Beitrages eingelöst wird, heißt diese Regelung umgangssprachlich auch Einlösungsprinzip.

Erstrisikoversicherung

Eine Erstrisikoversicherung wird auch Versicherung auf erstes Risiko oder erste Gefahr genannt. Bei der Erstrisikoversicherung wird die Versicherungsleistung durch die Versicherungssumme begrenzt. Die Versicherungsgesellschaft trägt in diesem Fall das bis zu diesem Limit als Obergrenze dienende Risiko im Falle eines Schadens, das dann als Erstrisiko bezeichnet wird. Tritt ein Schaden ein, der über die Versicherungssumme hinausgeht, trägt dafür der Versicherungsnehmer das Risiko. Das die Versicherungssumme übersteigende Risiko wird daher auch Zweitrisiko genannt. Je nach Versicherungssparte ist es möglich, das Zweitrisiko anderweitig zu versichern. Die Erstrisikoversicherung hat den Charakter einer Interessenversicherung, bei der ein Versicherungswert nicht angegeben wird und dadurch eine Unterversicherung ausgeschlossen werden kann.

Erstrisikoversicherungen werden in die Schadens- und Summenversicherungen eingeordnet. Sie sind dann sinnvoll, wenn ein genauer Versicherungswert nicht kalkuliert oder bestimmt werden kann. In vielen Fällen werden Erstrisikoversicherungen im Bereich der Haftpflichtversicherungen, Kfz-Haftpflichtversicherungen oder Rechtsschutzversicherungen abgeschlossen. In diesen Versicherungssparten können Schäden theoretisch in unbegrenzten Höhen eintreten. Bei Sachversicherungen werden Erstrisikoversicherungen nur dann abgeschlossen, wenn genaue Versicherungswerte nicht beziffert werden können. Dies gilt beispielsweise für Kostenpositionen wie Sachverständigengebühren, Ausstattungsersatz oder Aufräumkosten in der Feuerversicherung oder Hausratversicherung. In diesen Fällen dient eine Erstrisikoversicherung der Erleichterung bei der Regulierung.

Erstprämienverzug

In den Erstprämienverzug gelangen Versicherungsnehmer dann, wenn sie die erste Prämie nach Abschluss des Versicherungsvertrages nicht oder nicht rechtzeitig entrichten. Ein Erstprämienverzug kann die Kündigung oder den Rücktritt des Versicherungsvertrages seitens der Versicherung begründen. Auch im Schadensfall muss die Versicherungsgesellschaft nicht in die Leistung eintreten, wenn Erstprämienverzug besteht. Je nach Versicherungssparte sind Versicherungsgesellschaften aber verpflichtet, auf die Möglichkeit eines Erstprämienverzuges und dessen Folgen hinzuweisen. Seit dem 01.01.2018 sind Gesellschaften einiger Sparten angehalten, Versicherungsnehmer ausdrücklich und schriftlich auf die Folgen des Erstprämienverzuges hinzuweisen. Wird dies versäumt, so sind sie auch bei Nichtzahlung der Erstprämie leistungspflichtig.

Nach den Versicherungsbedingungen und den Vereinbarungen im Versicherungsvertrag sind Versicherungsnehmer verpflichtet, die Erstprämie innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes – in der Regel innerhalb von zwei Wochen – nach Erhalt der Versicherungsdokumente zu entrichten. Geht die Erstprämie nicht innerhalb dieser Frist bei der Versicherungsgesellschaft ein, besteht Erstprämienverzug. Die Versicherungsgesellschaft hat ab diesem Zeitpunkt das Recht, vom bereits geschlossenen Versicherungsvertrag zurückzutreten. Tritt in dem Zeitraum zwischen Zustellung der Versicherungsdokumente bis zum Ende der Zahlungsfrist ein Schaden beim Versicherungsnehmer ein, so unterliegt die Versicherung auch nicht der Leistungspflicht.

Die Folgen des Erstprämienverzuges treten jedoch nur dann ein, wenn der Versicherungsnehmer den Erstprämienverzug selbst verschuldet hat. Hat er keine Schuld und kann dies auch nachweisen, muss die Versicherungsgesellschaft ihrer Leistungspflicht nachkommen, auch wenn sie die Erstprämie nicht bis zum Stichtag erhalten hat. Zu den plausiblen Gründen für die unverschuldete Nichtzahlung der Erstprämie oder den fehlenden Eingang der Prämie bei der Versicherung gehören schwere Erkrankungen oder Bankirrtümer.

Versicherungsgesellschaften können nach einer vergeblichen Zahlungsaufforderung ihren Anspruch auf die Erstprämie per Klage oder Mahnbescheid geltend machen. In diesem Fall hat die Versicherung über den Betrag der Prämie hinaus auch einen Anspruch auf entstandene Kosten und Zinsen, die durch den Erstprämienverzug entstanden sind.

Erstprämie

Jeder Versicherungsvertrag ist an die Zahlung von Versicherungsprämien gebunden. Die Erstprämie stellt in der Regel die erste Prämie dar, die vom Versicherungsnehmer an die Versicherungsgesellschaft geleistet werden muss. Je nach Versicherungssparte kommt durch die Zahlung der Erstprämie der Versicherungsvertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft erst bindend zustande. Wurde die Erstprämie ausgeglichen, wird dem Versicherungsnehmer die Versicherungspolice ausgehändigt oder übermittelt. Der Versicherungsschutz ist ab dem Zeitpunkt gewährleistet, an dem die Erstprämie bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen ist.

Grundsätzlich kann sich eine Versicherungsgesellschaft ihrer Absicherungs- und Regulierungspflicht entziehen, wenn die Zahlung der Erstprämie nicht erfolgt ist. Versicherungen können vom Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn die Erstprämie entweder gar nicht oder mit Verspätung ausgeglichen wurde. Dies jedoch nur dann, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung der Erstprämie zu vertreten hat. Eine Ausnahme davon ist die Gewährung von vorläufigem Deckungsschutz oder aber eine Rückwärtsversicherung. Aber auch in diesen Fällen muss die Erstprämie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Versicherungspolice entrichtet werden.

Wird eine Erstprämie nicht gezahlt, kann die Versicherungsgesellschaft ihren Anspruch innerhalb von drei Monaten gerichtlich geltend machen. Versicherungen sind im Schadensfall nicht verpflichtet, Schäden auszugleichen, wenn die Erstprämie nicht gezahlt worden ist. Auch Folgebeiträge müssen pünktlich monatlich, im Quartal oder jährlich entrichtet werden.

Synonyme - Erstbeitrag
Erlebensfall

Der Erlebensfall ist ein Begriff aus der Versicherungswirtschaft, der im Zusammenhang mit Lebensversicherungen eine Rolle spielt. Lebensversicherungen sind Personenversicherungen, die Risiken absichern, die in der Person des Versicherungsnehmers gründen. Es handelt sich danach beim Erlebensfall um den Fall, dass ein Versicherungsnehmer ein bestimmtes Alter oder einen zuvor festgelegten Termin „erlebt“; also erreicht. Häufig entspricht dieses Lebensalter oder der vereinbarte Zeitpunkt dann gleichzeitig dem Vertragsende der Lebensversicherung. Je nach Vertrag wird dann die Erlebensfallleistung, also die bisher angesparte Ablaufleistung, fällig.

In der Praxis weisen Versicherungsgesellschaften ihre Kunden kurz vor Ablauf des Vertrages auf den Eintritt des Erlebensfalles hin. Um die Erlebensfallleistung ausgezahlt zu bekommen, bedarf es in der Regel eines Nachweises. In den Versicherungsbedingungen ist festgelegt, ob zu diesem Zweck die letzte Prämienzahlung nachgewiesen werden oder die Versicherungspolice zurück zur Versicherungsgesellschaft geschickt werden muss. Wurde der Nachweis erbracht, zahlt die Versicherungsgesellschaft die Leistung im Erlebensfall aus, die sich aus Garantiesumme und Überschussbeteiligung zusammensetzt.

Während der Erlebensfall voraussetzt, dass der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt am Leben ist, gilt bei der Todesfall-Leistung als Pendant dazu, dass eine Auszahlung wegen des Todes des Versicherungsnehmers erfolgt. Im Todesfall erhalten dann die in der Lebensversicherung verfügten Hinterbliebenen eine entsprechende Auszahlung.

Entschädigungsgrenze

Entschädigungsgrenzen werden im Versicherungsjargon auch „Sublimits“ genannt. Es handelt sich dabei um Höchstbeträge, die eine Versicherung maximal im Schadensfall ausgleicht. Im Bereich der Sachversicherungen sind für alle Leistungsbereiche individuelle Entschädigungsgrenzen vorgesehen.

In Hausratversicherungen werden beispielsweise alle Gegenstände aus dem Hausrat bis zur Entschädigungsgrenze der Versicherungssumme versichert. Ersetzt wird in diesen Fällen der Neuwert. Sollten jedoch Wertgegenstände wie Münzen, Gold, Schmuck oder Wertpapiere zu Schaden gekommen sein, die nicht zusätzlich in einem Tresor o.ä. gesichert waren, zahlt die Versicherungsgesellschaft nur anteilig – häufig etwa 20 % - als Entschädigung aus. Für Aufräumkosten gilt in der Regel eine Entschädigungsgrenze von 5 %.

Durch die Entschädigungsgrenze wird also die Versicherungssumme auf einen bestimmten Betrag beschränkt, die eine Versicherung im Falle des Schadens auszahlt. Die entsprechenden Sublimits können den Versicherungsbedingungen und der Versicherungspolice entnommen werden.

Synonyme - Sublimits
Entgeltpunkte

Entgeltpunkte sind ein Maß für die Beitragsleistung eines Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie werden für jedes Beitragsjahr ermittelt und fließen in die Berechnung der Rentenhöhe ein. Dabei gilt: Je höher die Anzahl der Entgeltpunkte, desto höher die spätere Rente. Um Entgeltpunkte zu erhalten, muss der Versicherte Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Diese werden in der Regel vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte getragen. Auch Zeiten der Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder Arbeitslosigkeit können Entgeltpunkte generieren, sofern sie als rentenrechtliche Zeiten anerkannt werden.

Wie werden Entgeltpunkte berechnet?
Die Berechnung der Entgeltpunkte erfolgt auf Grundlage des Bruttoeinkommens des Versicherten. Dabei wird das Durchschnittseinkommen aller Versicherten in Deutschland als Vergleichswert herangezogen, der sogenannte "Durchschnittsverdienst". Dieser wird jährlich angepasst und liegt derzeit bei rund 40.000 Euro pro Jahr.
Um die Anzahl der Entgeltpunkte für ein bestimmtes Beitragsjahr zu ermitteln, wird das individuelle Bruttoeinkommen des Versicherten durch den Durchschnittsverdienst geteilt und mit dem Faktor 1,0 multipliziert. Liegt das Einkommen also beispielsweise bei 30.000 Euro, ergibt sich ein Entgeltpunkt von 0,75 (30.000 / 40.000 x 1,0). Bei einem Bruttoeinkommen von 40.000 Euro würde ein Entgeltpunkt von 1,0 erzielt werden.
Die maximale Anzahl an Entgeltpunkten, die ein Versicherter pro Jahr erhalten kann, beträgt 2,0. Dies entspricht einem Bruttoeinkommen von 80.000 Euro oder mehr. Bei einem Einkommen über dieser Grenze werden keine weiteren Entgeltpunkte mehr berechnet. Dies dient dazu, eine Begrenzung der Rentenhöhe zu gewährleisten.

Um die Berechnung der Entgeltpunkte besser zu verstehen, hier ein Beispiel
Herr Müller hat in den letzten 30 Jahren stets ein Bruttoeinkommen von 50.000 Euro pro Jahr erzielt. Seine Entgeltpunkte für jedes dieser Beitragsjahre berechnen sich wie folgt: 

50.000 / 40.000 x 1,0 = 1,25 Entgeltpunkte pro Jahr

Insgesamt hat Herr Müller somit 37,5 Entgeltpunkte (30 Jahre x 1,25 Entgeltpunkte pro Jahr) angesammelt. Diese fließen in die Berechnung seiner Rente ein und bestimmen somit maßgeblich deren Höhe.

Emission

Bei einer Emission handelt es sich um den Vorgang der Platzierung von Wertpapieren wie Aktien oder Anleihen am Kapital- und Finanzmarkt. Geben die Notenbanken Geld aus, wird dies ebenfalls als Emission bezeichnet. Unternehmen, die Aktien oder Anleihen platzieren, werden Emittent genannt. Auch das neu platzierte Wertpapier selbst wird im Börsenjargon als Emission bezeichnet. Werden neue Bundesanleihen ausgegeben, handelt es sich um öffentliche Emissionen.

Bei der Erstausgabe sowie Unterbringung von Wertpapieren am Finanzmarkt werden in der Regel Kreditinstitute hinzugezogen, die sich zu einem Konsortium zusammenschließen. Emissionen dienen Unternehmen der Beschaffung von Kapital. Je nach Art der jeweiligen Wertpapiere geht es um die Beschaffung von Eigenkapital oder Fremdkapital. Werden Aktien von einem Unternehmen emittiert, wird Eigenkapital beschafft, da die Aktionäre Miteigentümer des Unternehmens sind. Mit der Emission von Anleihen wird hingegen Fremdkapital beschafft, da es sich um Schuldverschreibungen handelt. Geht ein Unternehmen zum ersten Mal an die Börse, wird von einer Neuemission gesprochen.

Emissionen erfolgen nach § 32 Abs. 2 BörsG unter Zuhilfenahme von Kreditinstituten, die die Emissionsabläufe steuern und diverse Risiken übernehmen. Eine Ausnahme bildet das Private Placement. Bei dieser Selbstemission werden Wertpapiere nur ausgewählten Investoren und Kapitalanlegern zum Kauf angeboten. Bei Daueremittenten handelt es sich um Banken und Kreditinstitute, die kontinuierlich am Kapitalmarkt vertreten sind und für die Finanzierung von Krediten und Darlehen immer wieder frisches Kapital brauchen.

Bei Aktien muss der Emissionskurs über dem Nennwert liegen. Ansonsten gibt es verschiedene Arten, wie der Preis für eine Emission festgelegt wird. Bei Auktionsverfahren wird eine Frist gesetzt, bis zu deren Ablauf Gebote von Interessenten abgegeben werden können. Nach Fristende werden die Wertpapiere vom Höchstbietenden an der Reihe nach zugeteilt, bis alle Wertpapiere vergeben sind. Bei Emissionen zum Festpreis wird ein fixer Ausgabepreis ermittelt. Im Bookbuilding-Verfahren wird hingegen eine Preisspanne und eine Frist vorgegeben. Innerhalb dieser Zeitspanne können Gebote abgegeben werden. Am Ende entscheidet sich, wer zu welchen Konditionen den Zuschlag erhält. Hier kommt es also auf die Nachfrage an, wie hoch der Preis letztendlich ausfällt.

Elementarschadenversicherung

Bei der Elementarschadenversicherung handelt es sich um einen zusätzlichen Baustein in Versicherungsverträgen der Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung, um ein Gebäude gegen Elementarschäden – also Naturgewalten – abzusichern. Da sich der Schutz der Elementarschadenversicherung auf natürliche Risiken bezieht, wird sie auch Naturgefahrenversicherung genannt. Die Versicherung schützt Eigentümer oder auch Mieter vor den finanziellen Folgen aufgrund von elementaren Naturereignissen.

Versichert wird das Gebäude bzw. Eigentum je nach Vertrag und Tarif vor Schäden durch

Die Risiken bei Sturm und Hagel sind in der Regel bereits von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Es ist möglich, bei der Elementarschadenversicherung eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren.

Die Elementarschadenversicherung dient als optionaler Baustein und kann nur in Kombination mit einer Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung abgeschlossen werden. Einige Versicherungsgesellschaften kombinieren auch beide Hauptversicherungen und ermöglichen die Zu- und Abwahl einzelner Zusatzbausteine.

Eine Elementarschadenversicherung im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung übernimmt im Schadensfall die Reparaturkosten im und am Gebäude sowie an Nebengebäuden wie Schuppen oder Garagen. Die Kosten für eine Trockenlegung des Gebäudes oder sogar Sanierungs-, Abriss- und Konstruktionskosten für einen Neubau bei vollständiger Zerstörung werden je nach Tarif ausgeglichen. Sollte das versicherte Gebäude vorübergehend nicht bewohnbar sein, können auch die Kosten für eine alternative Unterkunft sowie Mietausfälle unter den Versicherungsschutz fallen.

Ist die Elementarschadendeckung hingegen Bestandteil einer Hausratversicherung, so fällt in erster Linie nur der Hausrat unter den Schutz. Erstattet werden Reparaturkosten für beschädigtes Inventar und Wiederbeschaffungskosten bei völliger Zerstörung.

Da sich durch die Klimaerwärmung das Wetter auch in Zukunft immer unberechenbarer zeigen wird, sollte über den Abschluss einer Elementarschadenversicherung nachgedacht werden. In den letzten Jahren haben insbesondere Starkregen-Ereignisse zugenommen, die zu Überschwemmungen und Erdrutschen führen können. Derartige Elementarschäden können eine große finanzielle Belastung bis hin zum Ruin darstellen.

Die monatlichen Prämien für eine Elementarschadenversicherung sind abhängig vom zu versichernden Gebäude oder der Wohnung sowie von der Lage der Immobilie. Die Höhe der Versicherungsbeiträge hängt also auch davon ab, wie hoch das Risiko von Hochwasser, Überschwemmungen und ähnlichen Ereignissen in der Region eingeschätzt wird. Die Versicherungsgesellschaften greifen zur Kalkulation der Risiken und Beiträge u.a. auf das von Wasserwirtschaftsämtern entwickelte ZÜRS Zornierungssystem zurück. Hierin sind die jeweiligen Gefährdungs- und Risikozonen vermerkt.

Gezahlt werden die Beiträge für eine Elementarschadenversicherung vom Versicherungsnehmer, also in der Regel vom Eigentümer und/oder Vermieter. Wird die Versicherung als Baustein einer Hausratversicherung abgeschlossen, so kommt der Mieter für die Prämien der Elementarversicherung auf.

 

Synonyme - Elementarschaden,Elementarschäden
Elektronische Versicherungsbestätigung

Bei der mit „eVB“ abgekürzten elektronischen Versicherungsbestätigung handelt es sich um den Nachweis, dass für ein Kraftfahrzeug eine Haftpflichtversicherung besteht. In Deutschland gilt die Pflicht, Kraftfahrzeuge mit einer Haftpflichtversicherung zu versichern.

Die elektronische Versicherungsbestätigung muss der Kfz-Zulassungsstelle sowohl bei der Erstzulassung als auch bei technischen Änderungen oder personenbezogenen Ummeldungen vorgelegt werden. Nur bei Vorlage der eVB kann eine Zulassung, Anmeldung oder Ummeldung erfolgen. Eine elektronische Versicherungsbestätigung wird demnach für Neuzulassungen, Fahrzeugwechsel, neue Kennzeichen, Wiederzulassungen, Ummeldungen, Eintragungen von Fahrzeugänderungen und Kurzzeitkennzeichen benötigt. Durch Vorlage der eVB wird der Zulassungsstelle ein vorhandener Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz bestätigt.

Die elektronische Versicherungsbestätigung setzt sich aus der Versicherungsbestätigungsnummer aus sieben Zeichen mit Ziffern und Großbuchstaben zusammen. Die ersten beiden Zeichen weisen dabei auf die jeweilige Versicherungsgesellschaft hin.

Eingeführt wurde die elektronische Versicherungsbestätigung aus Vereinfachungsgründen im Jahr 2008. Vorher musste bei der Zulassungsbehörde eine Deckungskarte, Doppelkarte oder „grüne Karte“ in Papierform vorgelegt werden, um zulassungsrelevante Meldungen durchführen zu können. Die eVB kann heute online oder telefonisch bei der Versicherungsgesellschaft angefordert und übermittelt werden.

Die Gültigkeit der elektronischen Versicherungsbestätigung ist abhängig von der versichernden Gesellschaft. Jede Versicherung kann die Gültigkeitsdauer der eVB selbst festlegen, wobei die maximal zulässige Gültigkeit 24 Monate beträgt. In der Regel wird die Gültigkeitsdauer auf drei bis neun Monate beschränkt. Wird die elektronische Versicherungsbestätigung nicht innerhalb dieses Zeitraumes verwendet, verfällt sie und kann nach einer Sperrfrist erneut von der Versicherungsgesellschaft genutzt werden. Für Versicherungskunden mit umfangreichem Fuhrpark können aber auch Dauer-eVBs ausgegeben werden, die unbegrenzt gültig sind.

Synonyme - eVB
Elektronikversicherung

Eine Elektronikversicherung dient der Absicherung von Schäden an elektronischen und elektrotechnischen Geräten und Anlagen. Als technische Versicherung soll die Elektronikversicherung in erster Linie für ordnungsgemäße Abläufe in Unternehmen sorgen, die auf die Nutzung moderner Elektronik angewiesen sind. Durch Elektronikversicherungen lassen sich auch Folgeschäden absichern, die beispielsweise durch Elektronikschäden im Bereich der Kommunikationstechnologie entstehen können. Oft wird die Elektronikversicherung dann um eine Betriebsunterbrechungsversicherung ergänzt.

Abgesichert werden können durch eine Elektronikversicherung je nach Gesellschaft und Vertrag Daten- und Kommunikationstechniken, Bürotechniken, Messtechniken, Prüftechniken, Prozessrechner, Server, Kassen, Waagen, Satztechniken, Reprotechniken, Bildtechniken, Tontechniken, Medizintechniken, Netzanlagen und viele weitere Technologien.

Versicherungsinhalte und Versicherungsbedingungen variieren zwischen den Gesellschaften stark. Je nach Variante und Tarif können auch Softwares unter den Schutz der Elektronikversicherung fallen. Durch den Softwareschutz werden die Daten im Fall von Schäden in der EDV abgesichert, sodass Rekonstruktions- und Wiederbeschaffungskosten ersetzt werden.

In der Regel basieren Elektronikversicherungen auf der Allgefahrendeckung, bei der – sofern keine ausdrücklichen Ausschlussgründe vereinbart wurden - alle Gefahren im Falle des Schadens abgedeckt werden. Durch die Allgefahrendeckung werden Schäden abgesichert, die durch eine Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt werden können. Die Elektronikversicherung leistet daher auch bei Schäden durch Sabotage, Diebstahl, Feuer, Vandalismus, Leitungswasser oder höhere Gewalt.

Für Privatanwender kann eine Inhaltsversicherung auch den Schutz von elektrischen und elektronischen Geräten beinhalten. Die Absicherung durch eine Elektronikversicherung enthält jedoch auch Schäden durch fehlerhafte Handhabung und gilt als umfangreicherer Schutz. Erstattet werden in der Elektronikversicherung Neuwerte unabhängig vom jeweiligen Restwert.

Einstandskurs

Bei einem Einstandskurs handelt es sich um den Kurs eines Wertpapiers, der inklusive aller Nebenkosten zu seinem Erwerb aufgewendet werden musste. Der Einstandskurs setzt sich aus dem Kurs, dem Kaufpreis und den Nebenkosten zusammen. Wie auch bei Krediten muss beim Kauf von Wertpapieren mit Kosten und Gebühren verschiedenster Art gerechnet werden. Zu den Nebenkosten gehören Gebühren, die bei der ausgebenden Bank anfallen. Investoren müssen diese Kosten grundsätzlich mit finanzieren, weshalb sich der Einstandskurs deutlich vom Handelskurs unterscheidet.

Einstandskurse sind also Kaufkurse für Geldanlagen inklusive aller Gebühren, die bei einem Kauf anfallen. Erst wenn der aktuelle Wertpapierkurs den Einstandskurs überschreitet, ergibt sich für Investoren eine Wertsteigerung der Geldanlage. Werden zu unterschiedlichen Zeiten die gleichen Wertpapiere erworben, kann ein durchschnittlicher Einstandskurs kalkuliert werden.

Eigenschadenversicherung

Die Eigenschadenversicherung hat den Zweck, eigene Schäden abzusichern und ergänzt beispielsweise den Versicherungsschutz durch die Haftpflichtversicherung. Eine klassische Haftpflichtversicherung gleicht lediglich Schäden von Dritten aus, sodass Versicherungsnehmer auf ihrem eigenen Schaden „sitzen bleiben“. Durch eine ergänzende Eigenschadenversicherung bzw. Vollkaskoversicherung bei Kfz-Haftpflichtversicherungsverträgen lassen sich auch eigene Schäden abdecken.

Eigenschadenversicherungen können jedoch auch Berufshaftpflichtversicherungen oder Betriebshaftpflichtversicherungen ergänzen und im beruflichen Bereich das unternehmerische Risiko reduzieren. Als eigenständige Eigenschadenversicherung gilt die Vertrauensschadenversicherung. Diese zielt auf die Absicherung von Schäden ab, die bei Unterschlagungen und anderen vorsätzlichen Schädigungen sowie bei finanziellen Einbußen durch fehlerhafte Überweisungen oder falsch gestellte Rechnungen entstehen können. Letztendlich gilt auch die Cyberversicherung als Eigenschadenversicherung, die Hacker-Attacken und ähnlich gelagerte Angriffe auf Daten und Anschlüsse absichert.

Effektivzins

Der Effektivzins wird auch effektiver Jahreszins genannt. Bei Geldgeschäften wird mit dem Effektivzins der Zinssatz umschrieben, der beispielsweise für einen Kredit gezahlt werden muss. Mit dem effektiven Jahreszinssatz werden die auf die Höhe des Kredites bezogenen Kreditkosten pro Jahr beziffert. Die Angabe des Effektivzinses erfolgt in Prozent. Können sich bei einem Kreditgeschäft die preisbestimmenden Konditionen während der Laufzeit ändern, wird der Effektivzins auch anfänglicher effektiver Jahreszins genannt.

Bei Kreditangeboten wird jedoch häufig nur mit „mit … % Zinsen“ geworben. Hier muss genau nachgesehen werden, weil es sich dabei auch um Nominalzinsen oder Sollzinsen handeln kann. Diese Zinsen geben den eigentlichen Kreditzins ohne Kosten wieder. Zu beachten ist immer der Effektivzins, der sich auch für den Vergleich von verschiedenen Krediten anbietet. Im Effektivzins sind neben dem jeweiligen Kreditzins auch Kosten enthalten. Durch Angabe des effektiven Jahreszinses wird also die Gesamtbelastung dargestellt. Im Gegensatz zum Sollzins ist der Effektivzins damit aussagekräftiger. Bei den zusätzlichen Gebühren im Effektivzins handelt es sich in der Regel um Bankgebühren, die Kreditnehmer zu tragen haben.

Bei der Überziehung eines Kontos fallen Überziehungszinsen an. Diese Überziehungszinsen variieren je nach Bank oder Kreditinstitut. In der Regel sind sie jedoch höher als Darlehenszinsen, da eine Kontoüberziehung eigentlich einen nur kurzfristig zur Verfügung gestellten Kreditrahmen darstellt. Bei Kontoüberziehungen ist der effektive Jahreszins also wegen der kurzen Finanzierungsdauer nicht ausschlaggebend. Dennoch sollten auch hier auf die Effektivzinsen geachtet werden, die für eine Überziehung ausgeglichen werden müssen.

Der Effektivzins orientiert sich am Leitzins. Der Leitzins wird von der EZB (europäische Zentralbank) festgelegt und gibt an, zu welchen Konditionen sich Banken und Kreditinstitute Geld leihen können. Für die Banken ist der Leitzins automatisch auch Effektivzins. Die Banken müssen einen Zins in Höhe des bestimmten Leitzinses bezahlen. Dadurch beeinflusst der Leitzins auf indirekte Weise auch die Konditionen von Kreditgeschäften mit Privatpersonen. Privatpersonen können sich nicht direkt bei der EZB Geld leihen. Dies ist nur Kreditinstituten vorbehalten.

Synonyme - effektiver Jahreszins,Effektivzinssatz
Dynamik

Im Finanz- und Versicherungsbereich bedeutet die Dynamik die dynamische Erhöhung von Beiträgen und Leistungen eines Vertrages. Die Dynamik wird dabei regelmäßig und häufig jährlich durchgeführt. Mit Dynamik berechnete Verträge haben den Zweck, den Vertragsumfang während der Laufzeit an die wahrscheinliche Änderung des Bedarfs anzupassen. Dynamische Erhöhungen erfolgen je nach Vertragsgrundlage entweder nach einem den erwartenden Änderungen des Bedarfs entsprechenden Index oder aber nach einem festgelegten Faktor. Grund für die Vereinbarung einer Dynamik ist schlicht Vereinfachung: Vertragsanpassungen müssen dadurch nicht mehr bei jeder Änderung der Bedarfssituation neu ausgehandelt und vereinbart werden. Mit einer Dynamik werden häufig Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und Rentenversicherungen abgeschlossen.

Unter Umständen kann die Vereinbarung einer Dynamik bei Lebensversicherungen steuerliche Vorteile haben. Auf der anderen Seite besteht das Risiko, dass sich der dynamisch vereinbarte Lebensversicherungsvertrag nicht nach dem tatsächlichen Bedarf entwickelt oder dass die Erhöhungen mit der Zeit aus wirtschaftlichen Gründen zu hoch ausfallen. Bei einigen Verträgen wird die Dynamik mit der Möglichkeit des Widerrufs vereinbart. Dadurch hat der Versicherungsnehmer die Gelegenheit, der Erhöhung durch die Dynamik zu widersprechen. Je nach Vertragskonstellation sind Widersprüche aber nicht unbegrenzt möglich. Mehrere Widerspruchseinlegungen könnten zum Ausschluss der Dynamik für die Zukunft führen und damit den Versicherungsinhalt in Mitleidenschaft ziehen.

Durchgangsarzt

Im Sozialgesetzbuch (SGB) werden die Grundlagen für alle Bereiche rund um die gesetzliche Unfallversicherung dargelegt. Dort befinden sich auch Regelungen zur Verhütung und zu finanziellen Entschädigungen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Zum Träger der gesetzlichen Unfallversicherung wurden per Gesetz die Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände berufen. Diese müssen bei einem Arbeitsunfall so schnell wie möglich eine sachgemäße unfallmedizinische Heilbehandlung gewährleisten.

Zuständig hierfür ist ein Durchgangsarzt oder D-Arzt, wovon es in Deutschland etwa 3.500 gibt. Durchgangsärzte sind in der Regel Fachärzte für Orthopädie sowie Unfallchirurgie, die zusätzlich eine spezielle unfallmedizinische Qualifikation vorweisen können. Da die gesetzliche Unfallversicherung für die Behandlungskosten aufkommt, besteht nach einem Arbeitsunfall die Pflicht, den zuständigen Durchgangsarzt aufzusuchen. Die freie Arztwahl von Versicherten ist in diesem Bereich eingeschränkt.

Durchgangsärzte übernehmen die Erstversorgung nach einem Unfall und entscheiden über die weitere Behandlung. Bei Bedarf überweisen Durchgangsärzte an Fachärzte. In ihrem Durchgangsbericht an den Versicherungsträger werden alle Einzelheiten zum Unfall, der Gesundheitsschädigung und der Therapie dokumentiert.

Ein Durchgangsarzt benötigt nicht nur eine besondere Facharztqualifikation, sondern muss auch mindestens ein Jahr Praxiserfahrung im Bereich der Behandlung von unfallbedingt Schwerverletzten vorweisen können. Die Praxis eines Durchgangsarztes muss komplett mit Röntgenraum und zwei OP-Räumen nebst apparativ-technischem Equipment ausgestattet und so organisiert sein, dass bei einem Unfall eine schnelle, ordnungsgemäße und hygienische Behandlung gewährleistet werden kann. Deshalb müssen auch immer mindestens zwei medizinische Assistenzkräfte anwesend sein.

Zu den Ausnahmen von der Pflicht, nach einem Arbeitsunfall den Durchgangsarzt zu konsultieren, gehören kleinere Unfälle, isolierte Augen-, HNO- und Zahnverletzungen oder besonders schwere Unfälle. Schwere Unfälle müssen in das nächste Krankenhaus oder in die Unfallklinik gebracht werden. In der Regel gelten Unfallambulanzen auch als Durchgangsärzte, sofern eine entsprechende Zulassung vorliegt. Die Zuordnung von Unfallopfern erfolgt nach Verletztenartenverfahren oder Schwerstverletztenverfahren durch die zuständigen Rettungsleitstellen oder den in der Notaufnahme tätigen Durchgangsärzten.

Ebenfalls ausgenommen von der Pflicht, beim Durchgangsarzt vorstellig zu werden, sind Beschäftige mit einer Berufskrankheit, die auf die Beschäftigung zurückzuführen ist. Hier kann auch der Haus- oder Facharzt aufgesucht werden.

Dread-Disease-Versicherung

Bei einer Dread-Disease-Versicherung handelt es sich um eine private Personenversicherung, die das Eintreten einer schweren Krankheit absichert und zusätzlich zu einer Todesfallversicherung abgeschlossen wird. Versichert werden Erkrankungen wie Multiple Sklerose, Krebs, Parkinson, Arthritis, Herzinfarkte, Schlaganfälle, schwere Unfallfolgen sowie schwerwiegende Leber- und Lungenerkrankungen. Die Versicherungsbedingungen und Versicherungsinhalte variieren zwischen den Versicherungsgesellschaften stark.

Bei Dread-Disease-Versicherungen werden biometrische Risiken mit einbezogen. Versicherungsnehmer müssen Angaben zu ihrem Alter, Geschlecht und Vorerkrankungen machen sowie Wünsche zur Versicherungssumme und Laufzeit äußern. Bei Bestehen von Vorerkrankungen können sich diese wie auch bei der Krankenversicherung durch Zuschläge bei den Prämien, Ausschlüssen oder sogar durch Ablehnungen auswirken. Wartezeiten, Karenzzeiten und Dynamik bei Dread-Disease-Versicherungen ähneln den Regelungen bei Kranken- und Lebensversicherungen.

Je nach Versicherer und Tarif kann bei einer Dread-Disease-Versicherung nach dem Baustein-Prinzip auch Erwerbsunfähigkeit, Todesfall, Pflegebedürftigkeit oder Berufsunfähigkeit abgesichert werden. Betrieblich werden Dread-Disease-Verträge genutzt, um Führungskräfte des Unternehmens zu versichern. Fällt die Führungskraft wegen einer schweren Erkrankung aus, wird über die Versicherungssumme der finanzielle Verlust des Betriebs ausgeglichen. Bei diesen „Keyman-Policen“ ist das Unternehmen der Versicherungsnehmer und zahlt die Prämien, sodass die Versicherungssumme im Schadensfall dann auch wieder an das Unternehmen ausgezahlt werden kann.

Bei Dread-Disease-Versicherungen wird keine monatliche Rente gezahlt. Die Versicherungssumme wird in der Regel nach der Diagnose vollständig ausgezahlt. Dies auch unabhängig davon, ob Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit sowie Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Steuerlich werden Dread-Disease-Versicherung wie Lebensversicherungen behandelt. Die Erträge sind entsprechend zu versteuern.

Synonyme - Critical Illness-Versicherung,Schwere-Krankheiten-Vorsorge,Critical Illness Insurance
Dow Jones Index

Der umgangssprachlich nur „Dow Jones“ genannte Index heißt vollständig „Dow Jones Industrial Average Index“ und gilt als bekanntester Börsenindex weltweit sowie ältester Index der USA. Der Index wurde zusammengestellt, um die Entwicklungen auf dem amerikanischen Aktienmarkt zu messen. Der Dow Jones Index wird seit 1895 von der gleichnamigen Nachrichtenagentur ermittelt und spiegelt die Kursentwicklung der 30 bedeutendsten Aktien an US-amerikanischen Börsen wider.

Beim Dow Jones Index werden Aktien nicht nach dem Prinzip der Marktkapitalisierung gewichtet. Der Dow Jones ist ein Kursindex ohne Einbeziehung von Dividenden und Bezugsrechten in die Indexentwicklung. Es handelt sich demnach um einen preisgewichteten Index, der rein aus den Aktienkursen ermittelt wird. Dabei wirken sich Aktien mit einem hohen Kurs stärker auf den Dow Jones Indes aus als Aktien mit niedrigem Kurs. Welche Aktien in den Dow Jones Index aufgenommen werden, entscheidet das Komitee des Wall Street Journal und liegt im Ermessen des Herausgebers. In der Regel sind 30 der größten Unternehmen aus den USA im Index vertreten. Berechnet wird der Dow Jones innerhalb der NYSE-Handelszeit, die in MEZ zwischen 15:30 und 22:00 Uhr stattfindet. Die Berechnung erfolgt sekündlich.

Die Aussagekraft des Dow Jones Index wird immer wieder aus verschiedenen Gründen kritisiert. Dennoch wird er für eine langfristige Analyse der Kursentwicklungen herangezogen und gilt als wichtigster Aktienindex, der weltweiten Einfluss auf die Börsen hat.

Synonyme - Dow Jones Industrial Average Index
Dokumentationspflicht

Die Dokumentationspflicht ist ein wichtiger Bestandteil in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Sie findet beispielsweise Anwendung im Gesundheitswesen, wo Ärzte und Pflegepersonal verpflichtet sind, sämtliche Behandlungen und medizinischen Maßnahmen in der Patientenakte zu dokumentieren. Auch in der Wirtschaft und im Handel spielt die Dokumentationspflicht eine große Rolle, um beispielsweise Geschäftsprozesse oder Transaktionen nachvollziehen zu können. Im Bildungsbereich ist die Dokumentation von Lernfortschritten und Prüfungsergebnissen ebenfalls von großer Bedeutung.

Dokumentationspflicht bei Versicherungen
Auch im Bereich der Versicherungen ist die Dokumentationspflicht von großer Bedeutung. Versicherungen sind dazu verpflichtet, alle relevanten Informationen zu ihren Kunden und Verträgen sorgfältig zu dokumentieren. Dies betrifft beispielsweise die Angaben zu Versicherungsverträgen, Schadensfällen oder Vertragsänderungen. Die Dokumentation dient hier vor allem der Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Versicherungsleistungen und -entscheidungen.
Beispiel
Ein Kunde schließt eine Hausratversicherung ab und erhält hierfür eine Police mit den genauen Vertragsbedingungen. Diese werden von der Versicherung sorgfältig dokumentiert und aufbewahrt. Kommt es nun zu einem Schadensfall, muss der Kunde diesen der Versicherung melden und alle relevanten Informationen wie z.B. Schadenshöhe, Schadensursache und Schadenszeitpunkt angeben. Auch diese Informationen werden von der Versicherung dokumentiert und dienen als Grundlage für die Entscheidung über die Leistungszahlung.

Weitere Aspekte der Dokumentationspflicht bei Versicherungen
Neben der Dokumentation von Vertrags- und Schadensinformationen sind Versicherungen auch dazu verpflichtet, sämtliche Kommunikation mit ihren Kunden zu dokumentieren. Dazu gehören beispielsweise Telefonate, E-Mails oder Briefe. Auch interne Entscheidungen und Prozesse müssen dokumentiert werden, um eine lückenlose Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
Die Dokumentationspflicht bei Versicherungen dient nicht nur der Transparenz und Nachvollziehbarkeit, sondern auch der Rechtssicherheit. Im Falle von Streitigkeiten oder Klagen können die dokumentierten Informationen als Beweismittel dienen und somit zur Klärung des Sachverhalts beitragen.

Dividende

Dividenden sind Gewinnanteile von Aktiengesellschaften, die an ihre Aktionäre ausgeschüttet werden. Nach dem Gesetz handelt es sich dabei begrifflich nicht um eine Dividende, sondern nach § 174 II 2 AktG um den auszuschüttenden Betrag. Gewinnausschüttungen als solches werden bei Genossenschaften, GmbHs und anderen Kapitalgesellschaften geleistet. Genau genommen sind auch Ausschüttungen bei Investmentfonds und bei Genussscheinen auch keine Dividenden, da sie teilweise Zinserträge enthalten.

Wie hoch eine Dividende sein wird, entscheidet der Vorschlag des Vorstandes der AG und die Hauptversammlung. Die Zahlung der Dividende erfolgt regelmäßig ein Mal im Jahr und zwar wenige Tage nach der Hauptversammlung, wenn keine spätere Fälligkeit beschlossen worden ist. In anderen Ländern gelten abweichende Regelungen. Angegeben wird eine Dividende in Währungseinheit pro Stück oder in Prozent vom Nennwert. Dividenden werden in der Regel auf ein dazugehöriges Wertpapierdepot-Konto ausgezahlt. Wenn Dividenden in Form von Wirtschaftsgütern ausgeschüttet werden, wird von Naturaldividenden gesprochen. Werden Dividenden nicht mittels Geld, sondern per kostenloser Ausgabe von Aktien ausgeschüttet, heißen sie Stockdividenden.

Private Aktionäre müssen die erhaltenen Dividenden als Kapitaleinkünfte versteuern. Personengesellschaften und Einzelunternehmen werden bei Dividendenzahlungen ebenfalls kapitalertragsteuerrechtlich erfasst. Nur unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Kapitalgesellschaften bezogene Dividenden steuerfrei verbuchen. Für ausländische Aktien gelten bei Dividenden die Vorschriften für die Quellensteuer.

Dividenden werden als Indiz genutzt, um die wirtschaftliche Stärke einer Aktiengesellschaft einzuschätzen. Sie gelten als wirtschaftliches Signal für die Börse. Dies ist jedoch nicht immer zutreffend. Manchmal schüttet ein Unternehmen Dividenden aus, obwohl das abgelaufene Geschäftsjahr keinen Gewinn erzielt hat. Wenn die aktuellen Dividenden mit dem Geschäftserfolg nicht übereinstimmen, gilt diese Vorgehensweise häufig den Aktionären, die weiterhin an das Unternehmen gebunden werden sollen. Viele große Aktiengesellschaften arbeiten aus diesem Grund mit Rückversicherungsgesellschaften, die entsprechende Rücklagen bilden und berücksichtigen.

Synonyme - Gewinnanteil,Reingewinn,Tantieme
Disagio

Der Begriff „Disagio“ stammt aus dem Italienischen und kann mit „Unbequemlichkeit“ oder „Unbehagen“ übersetzt werden. Es handelt sich beim Disagio um den Prozentsatz, um den zum Beispiel ein Kredit reduziert ausgezahlt wird.

Das Disagio wird im Rahmen von Kredit und Darlehen abgezogen. Grundsätzlich handelt es sich beim Disagio um einen Abschlag, der vom Nennwert oder Nominalwert abgezogen wird. Bei der Gewährung einer Kreditsumme erhält der Kreditnehmer also nicht den kompletten Betrag, sondern den Betrag, der nach Abzug des Disagios verbleibt. In den entsprechenden Verträgen wird das Disagio als Prozentsatz angegeben und als Zinsvorauszahlung abgeführt. Dies führt dazu, dass die Nominalverzinsung geringer ausfällt und bei festen Zinsen die monatlichen Raten niedriger sind.

Bei Immobilienfinanzierungen wird häufig wegen der steuerlichen Behandlung von Zinsen auf ein Disagio zurückgegriffen. Das Disagio kann bei vermieteten Immobilien als Zinsen steuerlich geltend gemacht werden.

Aber auch im Aktienhandel gibt es das Disagio. In diesem Zusammenhang bedeutet das Disagio, dass ein Wertpapier entgegen seinem eigentlichen Wert für weniger Geld verkauft wird. Der Kauf erfolgt also zu einem Betrag, der unter dem Nennwert liegt. Disagio ist beim Wertpapierhandel also das Gegenteil vom Agio, das als Aufgeld auf den Nennwert des Wertpapiers aufgeschlagen wird.

Synonyme - Damnum,Abgeld
Direktzusage

Eine Direktzusage im Kontext der Rentenversicherung bezieht sich auf eine vertragliche Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer. Dabei sichert der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung zu, die über die gesetzliche Rentenversicherung hinausgeht.

Im Rahmen einer Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer im Ruhestand eine bestimmte monatliche Rente zu zahlen. Diese Rente wird aus den Beiträgen des Arbeitgebers finanziert und ist somit eine zusätzliche Altersvorsorge für den Arbeitnehmer. Im Gegensatz zu anderen Formen der betrieblichen Altersversorgung, wie beispielsweise der Direktversicherung oder der Pensionskasse, wird bei der Direktzusage keine externe Versicherungsgesellschaft eingeschaltet. Der Arbeitgeber übernimmt somit selbst die Verantwortung für die Erfüllung der zugesagten Leistungen.

Die Höhe der Direktzusage wird in der Regel durch eine betriebliche Versorgungsordnung festgelegt. Diese regelt auch die Voraussetzungen für den Bezug der Rente, beispielsweise das Erreichen eines bestimmten Rentenalters oder die Dauer der Betriebszugehörigkeit. Zudem kann die Versorgungsordnung auch weitere Leistungen, wie beispielsweise eine Hinterbliebenenversorgung, beinhalten.

Für den Arbeitgeber stellt die Direktzusage eine langfristige finanzielle Verpflichtung dar, da er für die Zahlung der zugesagten Leistungen aufkommen muss. Daher ist es wichtig, dass er entsprechende Rücklagen bildet und diese gegebenenfalls auch anpasst, um die zugesagten Renten auch tatsächlich auszahlen zu können. Im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers sind die zugesagten Renten jedoch durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt.

Für den Arbeitnehmer bietet die Direktzusage eine attraktive Möglichkeit, sich zusätzlich zur gesetzlichen Rente abzusichern. Zudem sind die zugesagten Leistungen in der Regel unabhängig von der Entwicklung der Kapitalmärkte, da der Arbeitgeber die Verantwortung für die Finanzierung trägt. Allerdings sollte der Arbeitnehmer sich bewusst sein, dass er im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers ein gewisses Risiko trägt.

In der Regel wird die Direktzusage als Teil des Gesamtpakets der betrieblichen Altersversorgung angeboten, neben anderen Durchführungswegen wie der Direktversicherung oder der Pensionskasse. Der Arbeitnehmer hat jedoch auch die Möglichkeit, sich für eine reine Direktzusage zu entscheiden, wenn er beispielsweise bereits über andere Formen der Altersvorsorge verfügt.

Siehe auch: Die Direktzusage im Fokus: Ein umfassender Leitfaden zu Vor- und Nachteilen

Direktversicherung

Bei einer Direktversicherung handelt es sich um eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung, die ein Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer abschließt. Der Arbeitgeber überweist nach Abschluss einer Direktversicherung monatlich einen Teil des Arbeitsentgelts/Gehalts direkt an die Versicherungsgesellschaft. Begünstigt ist jedoch der jeweilige Arbeitnehmer, der dann im Rentenalter das so angesparte Geld ausgezahlt bekommt. Bei Direktversicherungen werden die eingezahlten Prämien im Laufe der Zeit verzinst.

Direktversicherungen können als Einzelverträge oder Gruppenverträge für mehrere Arbeitnehmer abgeschlossen werden. Gruppenverträge sind in der Regel mit höheren Rabatten verbunden, was sich auf die Höhe der späteren Betriebsrenten auswirken kann. Der Arbeitgeber entscheidet, welches Modell einer Direktversicherung gewählt wird. Seit 2019 sind einige Unternehmen verpflichtet, sich am Aufbau einer Betriebsrente zu beteiligen. In diesen Fällen liegt der Pflicht-Arbeitgeberzuschuss bei 15 %. Für ältere Verträge gelten Übergangsregelungen. Die Beitragszahlung in eine Direktversicherung wird steuerlich berücksichtigt und begünstigt.

Leistungen aus der Direktversicherung werden ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt. Es ist möglich, eine monatliche Altersrente daraus zu beziehen oder eine Einmalzahlung zu erhalten. Einige Verträge ermöglichen auch eine Kombination beider Modelle. Die als Rente ausgezahlte betriebliche Altersvorsorge aus der Direktversicherung wird im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung besteuert.

Bei einem Wechsel des Arbeitgebers gehen die bereits eingezahlten Prämien für die Direktversicherung nicht verloren. Der neue Arbeitgeber erhält die Möglichkeit, den Vertrag fortzuführen. Im Falle einer andauernden Arbeitslosigkeit können Direktversicherungsverträge beitragsfrei gestellt werden.

Siehe auch: Die Direktversicherung - Vorteile, Nachteile und wichtige Hinweise

Direktbank

Bei einer Direktbank handelt es sich um ein Kreditinstitut, das keine Filialen unterhält. Dennoch gelten Direktbanken als zugelassene Kreditinstitute nach § 1 Abs. 1 KWG. Bei Direktbanken haben die Bankangestellten keinen persönlichen Kontakt zu ihren Kunden, wie es bei Filialbanken der Fall ist. Die Kontaktaufnahme mit einer Direktbank findet in der Regel über Telefon, Brief, Fax oder E-Mail und insbesondere im Bereich des Elektronischen Bankings statt. Suchen die Mitarbeiter der Direktbank den Kontakt zu einem Kunden, wird ebenfalls die Fernkommunikation genutzt. Der Vertriebsweg von Direktbanken wird deshalb auch „Direct Banking“ genannt.

Direktbanken bieten ihren Kunden standardisierte und unkompliziert strukturierte Bankgeschäfte an. Hierzu gehören Konten, Geldanlagen, Kreditkarten, Kredite, Wertpapiergeschäfte und der allgemeine Zahlungsverkehr. Damit Kontoeröffnungen auch unabhängig vom Sitz des Kreditinstituts vorgenommen werden können, wurde das Postindentverfahren eingeführt. Ein persönliches Erscheinen des Bankkunden in der Bank ist dadurch nicht mehr erforderlich. Direktbanken führen Kontoeröffnungen auch durch das Videoidentverfahren mit integrierter Identitätsprüfung durch.

Direktbanken weisen im Gegensatz zu vielen Filialbanken Kostenvorteile auf. Dadurch, dass nicht so viel Bankpersonal beschäftigt werden muss, können Direktbanken diesen Kostenvorteil an ihre Kunden weitergeben. Ein Großteil des Personals sitzt in Callcentern, was geringere Personalkosten und Kosten für die Unterhaltung von Filialen mit sich bringt. Die Bankleistungen können also günstiger angeboten werden, sodass Direktbankkunden weniger Gebühren bezahlen müssen oder bessere Zinsen erhalten können.

Direktbanken unterliegen ebenfalls der gesetzlichen Einlagensicherung und sind verpflichtet, Mitglied in einer Entschädigungseinrichtung zu sein. Erst dann erfolgt die Vergabe einer Banklizenz durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).

Synonyme - Online Bank
Direktanspruch

Bei einem Direktanspruch handelt es sich um einen direkten Anspruch auf Schadensersatz, den der Geschädigte gegen den Versicherer geltend machen kann. Der Direktanspruch ist in § 3 Nr. 1 Pflichtversicherungsgesetz geregelt und kann auch dann gelten, wenn der Versicherer gegenüber seinem Kunden von der Leistungspflicht freigestellt wurde. In diesen Fällen können Versicherungsgesellschaften ihre Kunden in Regress nehmen. Der Direktanspruch gilt in erster Linie bei Kfz-Haftpflichtversicherungen und andere Pflicht-Haftpflichtversicherungen.

Ein Direktanspruch bewirkt bei Pflicht-Haftpflichtversicherungen, dass Geschädigte ihre Schäden unmittelbar bei der Versicherungsgesellschaft geltend machen und notfalls einklagen können. Dadurch werden Geschädigte geschützt, wenn Versicherungskunden insolvent sind. Der Direktanspruch ist auch dann nützlich, wenn ein Schaden nicht beim Versicherungsnehmer direkt geltend gemacht werden kann, weil dieser nicht auffindbar ist oder sich im Ausland aufhält. Bevor also ein Schaden geltend gemacht werden soll, ist zu prüfen, ob ein Direktanspruch besteht und ob der Schadensverursacher auch in Haftung genommen werden soll.

Dienstunfähigkeit

Dienstunfähigkeit ist der dauerhafte Zustand der Unfähigkeit eines Beamten, Soldaten oder Richters, seine Dienstpflichten erfüllen zu können.

Regulär treten Beamte wegen des Erreichens von allgemeinen oder aber besonderen Altersgrenzen in den Ruhestand. Die gesetzlichen Vorschriften weichen zwischen den einzelnen Bundesländern ab, was auch den Eintritt in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit oder Schwerbehinderung betrifft. Ein Beamter auf Lebenszeit muss sich in den Ruhestand versetzen lassen, wenn er wegen eines körperlichen Gebrechens oder aber wegen Schwächen in der körperlichen sowie geistigen Kraft dauerhaft dienstunfähig ist. Die Feststellung der Dienstfähigkeit oder Dienstunfähigkeit wird auf Antrag des Beamten oder auf Veranlassung von Dienstvorgesetzten festgestellt.

Von einer Dienstunfähigkeit kann auch ausgegangen werden, wenn Beamte wegen einer Erkrankung innerhalb eines halben Jahres mehr als drei Monate keinen Dienst leisten konnten und auch nicht die Aussicht besteht, dass sich innerhalb des nächsten halben Jahres etwas daran ändert. Die allgemeinen Regelungen zur Dienstunfähigkeit sind mit den Regelungen zur Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung vergleichbar.

Beamte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 können frühestens dann auf Antrag in den Ruhestand gehen, wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet haben. Auch hier können zwischen den Bundesländern Unterschiede bestehen, was Überleitungsregelungen, Abschlagsregelungen und Antragsgrenzen betrifft. Durch die besondere Antragsaltersgrenze bei Schwerbehinderung wird wie auch in allen anderen Konstellationen des vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand die Regel des Versorgungsabschlags ausgelöst. Für jedes Jahr eines vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze wird auf das Ruhegehalt ein Versorgungsabschlag von 3,6 % fällig. Treten schwerbehinderte Beamte vorzeitig in den Ruhestand, wird der Versorgungsabschlag nur von dem frühestmöglichen Beginn des Ruhestandes bei Vollendung des 60. Lebensjahres bis zum Zeitpunkt der Vollendung des 63. Lebensjahres berechnet. Anerkannt schwerbehinderte Beamte können zu unterschiedlichen Übergangsregelungen in den Bundesländern ab dem 63. bis 65. Jahr ohne Abschlag in den Ruhestand gehen.

Bei der Höhe eines Ruhegehalts bei Dienstunfähigkeit werden die bis zum Eintritt erworbenen ruhegehaltfähigen Dienstjahre addiert. Hinzu kommt eine Zurechnungszeit vom Eintritt in den Ruhestand wegen der Dienstunfähigkeit bis zum Zeitpunkt der Vollendung des 60. Lebensjahres, die zu zwei Dritteln Anrechnung findet. Durch die Zurechnungszeit wird die tatsächliche Dienstzeit ergänzt. Nach Addition beider Zeiten wird das Ruhegehalt nach den grundlegenden Regeln und Sätzen berechnet. Wenn dienstunfähige Beamte vor Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand gehen, werden nach der allgemeinen Systematik auch Versorgungsabschläge fällig. Der Satz für Versorgungsabschläge reicht von 3,6 % bis zum Höchstsatz in Höhe von 10,8 % für einen Zeitraum von maximal drei Jahren. Dienstunfähige Beamte müssen Versorgungsabschläge nicht hinnehmen, wenn ihre Dienstunfähigkeit nach Vollendung des 63. Lebensjahres eintritt. Regelungen zur Dienstunfähigkeit von Beamten sind unabhängig von der gesetzlichen Altersgrenze gültig.

Besonderheiten gelten im Beamtenrecht bei einer begrenzten Dienstfähigkeit. Die begrenzte Dienstfähigkeit wurde in das Besoldungsrecht eingeführt und liegt dann vor, wenn Beamte bei Beibehaltung des Amtes noch während mindestens zur Hälfte der gültigen Arbeitszeit ihren Dienstpflichten nachkommen können. Zwischenzeitlich wurde die Regelung in einigen Bundesländern erweitert und gewährt auch Zuschläge, wenn die Dienstfähigkeit um mindestens 20 % herabgesetzt wurde. In diesen Fällen erfolgt keine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, sondern eine weitere Teilnahme im aktiven Dienst, was mit Dienstbezügen in Höhe des Ruhegehaltes verbunden ist. Hierbei handelt es sich dann um das Ruhegehalt, was im Falle der Versetzung in den Ruhestand gewährt worden wäre. Die Besoldung wird dann so berechnet wie bei einer fiktiven Besoldung bei Dienstunfähigkeit. Dienstherren können Zuschläge zur Steigerung der Attraktivität einer begrenzten Dienstfähigkeit gewähren. Die Höhe dieser Zuschläge reicht von 5 % der Dienstbezüge als ruhegehaltfähiger Zuschlag bis hin zu 10 % und zusätzlichen, nach Besoldungsgruppen gestaffelten Festbeträgen.

 

Synonyme - DU
Derivat

Das lateinische Wort „derivare“ kann mit „Ableitung“ übersetzt werden, was das Derivat als komplexes Anlageprodukt schon gut erklärt. Das Derivat kann als Obergriff für verschiedene Anlagen betrachtet werden. Ein Derivat ist ein Finanzprodukt, dessen Konditionen sich von einem Basisprodukt wie einer Aktie, Anleihe oder einem Wertpapier ableiten. Abgeleitet werden können die Preise für ein Derivat aber auch von Zins- und Kursentwicklungen, Kennzahlen, Rohstoffpreisen und Indizes. Der Derivats-Preis hat seinen Ursprung also immer in einem anderen Basisprodukt. Zu den bekanntesten Derivaten zählen Swaps, Aktienanleihen, Optionen und Zertifikate.

Derivate können sowohl außerbörslich als auch an der Börse gehandelt werden. Dabei können sie zur Spekulation oder auch zur Risikoabsicherung dienen. Bei der Spekulation bieten Derivate die Möglichkeit, auf Kursentwicklungen zu setzen, ohne die Basisprodukte kaufen zu müssen. Um Risiken in Bezug auf Kurse, Währungen und Rohstoffe abzusichern, werden Derivate hingegen als Hedgegeschäft genutzt. Hedging bedeutet hierbei, die Preisgestaltung für ein bestimmtes Produkt für die Zukunft festzulegen. Je nach Art und Ausführung eines Derivats muss mit einem hohen Verlustrisiko gerechnet werden.

Synonyme - ableiten,derivatives Finanzinstrument
Depot

Generell handelt es sich bei einem Depot um einen Sammel- und Aufbewahrungsort.

Im Bankwesen ist ein Depot jedoch ein Konto für die Verbuchung von Wertpapieren. Anleger, die Wertpapiergeschäfte vornehmen möchten, müssen ein Depot vorweisen können. Eine Auslieferung von Wertpapieren ohne Depotverbuchung findet heute kaum noch statt. Die Führung eines Depots wird von Banken, Brokern und Fondsgesellschaften angeboten. Ein Depot basiert auf einem Depotvertrag und kann auch online eröffnet und abgeschlossen werden. Die Pflichten des Depotverwahrers und die Details zur Wertpapier-Verbuchung oder Depotüberwachung ergeben sich aus dem Depotvertrag.

Für jedes Depot wird ein Referenzkonto benötigt, über das die relevanten Zahlungen verbucht werden können. Im Depot selbst werden nur die Buchungsvorgänge erfasst, die sich auf die Wertpapiere beziehen. Die damit verbundenen Zahlungen, Gebühren und Erträge werden über das Referenzkonto abgewickelt, bei dem es sich häufig um ein Girokonto handelt. Das Referenzkonto wird beim Depotverwahrer geführt. Die Kosten für die Führung von Depots und weitere Dienstleistungen im Wertpapier-Bereich variieren enorm. Depotkonten dürfen nur von zugelassenen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten geführt werden. Die Depotverwahrung nach dem Depotgesetz sieht die Girosammelverwahrung oder die Streifbandverwahrung vor. Aufbewahrt und gelagert werden können in einem Depot alle Arten von Wertpapieren, also auch Aktien, Derivate, Anleiten, Zertifikate oder Genussscheine.

Wertpapiere, die sich in einem Depot befinden, bleiben stets im Eigentum des Kunden. Geht der Depotverwahrer in Insolvenz, gehören die Depotbestände nicht zur Insolvenzmasse. Ein Depot kann heute bei Direktanbietern, Online-Brokern und Online-Banken auch via Internet eröffnet werden, um sich den Gang zur Bankfiliale zu ersparen. Nach Eingabe aller Daten erfolgt jedoch auch bei der Online-Eröffnung eine Legitimationsprüfung mittels Postident, bevor das Depot eröffnet und der Depot-Vertrag geschlossen wird.

Synonyme - Wertpapierdepot
Delkredereversicherung

Eine Delkredereversicherung ist auch als Kreditversicherung bekannt und soll in erster Linie Handelsbeziehungen absichern. Delkredereversicherungen werden als Ausfuhrkredit-, Exportkredit- oder Warenkreditversicherungen sowie als Forderungsausfallversicherung, Investitionsgüterversicherung, Kautionsversicherung oder Vertrauensschadenversicherung abgeschlossen.

Die Besonderheit bei einer Delkredereversicherung ist die Überwachung der Kunden-Bonität und die sofortige Information, wenn sich gravierend etwas an der Bonität ändert. So lassen sich Präventionsmaßnahmen gegen Forderungsausfälle durchführen. Delkredereversicherungen können mit individuellen Vertragsdetails abgeschlossen werden. Es besteht die Möglichkeit, einen kompletten Kundenkreis über eine Pauschalversicherung abzusichern oder aber zu vereinbaren, ab welchen bonitätsbetreffenden Summen eine Meldung erfolgen soll. Tritt ein Forderungsausfall als Schaden ein, gleicht die Delkredereversicherung diesen aus, wobei eine potenziell vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen wird.

Versicherungsgesellschaften überprüfen laufend die Bonität der jeweiligen Abnehmer und legen bereits bei Vertragsabschluss fest, bis zu welchem Umfang (Summen) Leistungen und Lieferungen abgesichert werden können. Insbesondere Unternehmen profitieren von Delkredereversicherungen, um sich gegen unvorhersehbare Zahlungsausfälle abzusichern. Dies ermöglicht eine bessere Liquiditäts- und Geschäftsplanung zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen. Auch bei Kreditinstituten, Banken und Fremdkapitalgebern wird bei Vorhandensein von Delkredereversicherungen eine bessere finanzielle Bewertung vergeben. Letztendlich hat die Delkredereversicherung dann einen positiven Einfluss auf die eigene Bonität.

Synonyme - Kreditversicherung,Forderungsausfallversicherung
Degressiver Todesfallschutz

Eine Degression bezeichnet eine Verringerung von Kosten, Beiträgen, Erlösen oder Preisen bei gleichzeitiger Steigerung der jeweiligen Bezugsgröße. Bei einem degressiven Todesfallschutz ist in der Regel eine nicht-kapitalbildende Lebensversicherung gemeint. Risikolebensversicherungen werden häufig als degressiver Todesfallschutz abgeschlossen, da im Gegensatz zu den kapitalbildenden Verträgen lediglich der Todesfall abgesichert werden soll.

Zu Beginn des Versicherungsverhältnisses wird der Todesfallschutz bei einer Lebensversicherung hoch kalkuliert und sinkt während der Vertragslaufzeit immer weiter ab. Ein Vorteil des degressiven Todesfallschutzes bietet sich in Bezug auf Baufinanzierungen und Annuitätendarlehen. Der Todesfallschutz sinkt dabei entsprechend der geleisteten Tilgung, wodurch sich gleichzeitig die Prämienhöhe reduziert. Eine degressiv fallende Risikolebensversicherung wird zur Absicherung von Hypotheken, Grundschulden und Krediten mit laufender Tilgung genutzt, weil sich die vereinbarte Todesfallsumme annuitätisch (parallel) zur Restschuldversicherungssumme oder Restdarlehenssumme anpassen lässt.

Durch den degressiven Todesfallschutz werden also nicht mehr Prämien bezahlt als aktuell für die Absicherung des Darlehens nötig ist. Je nach Versicherungstarif und Versicherungsgesellschaft ist es möglich, Risikolebensversicherungen mit degressiv, progressiv oder linear fallenden Versicherungssummen abzuschließen. Die degressiv konzipierten Versicherungen empfehlen sich beispielsweise für Hauseigentümer, die ihre Familienangehörigen im Falle ihres Todes vor der Zwangsversteigerung des Eigenheimes schützen wollen.

Deflation

 Eine Deflation ist in der volkswirtschaftlichen Theorie genau das Gegenteil von einer Inflation. Auch wenn Inflationen und Deflationen mit unterschiedlichen Ursachen und Entwicklungen verbunden sind, können sich beide auf lange Sicht ähnlich auf die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes oder Staates auswirken.

Bei einer Deflation sinkt das allgemeine Preisniveau kontinuierlich, weil immer weniger Geld ausgegeben wird. Die Preise für Waren und Dienstleistungen fallen. Die Senkung des Preisniveaus erfolgt, weil das wirtschaftliche Angebot eines Landes größer ist als die Nachfrage. Eine mögliche Konsequenz einer Deflation ist daher eine Absatzkrise, die in einem Konjunkturtief gründet. Das Wirtschaftswachstum bricht ein und die Wirtschaft schrumpft. Dies geschieht, weil die Nachfrage nach Waren und Gütern sinkt, das Warenangebot aber gleich bleibt und Überproduktionen viel günstiger verkauft werden müssen. Durch eine Deflation erhält Geld eine Aufwertung, da Verbraucher mit ihrem Geld nun mehr Waren kaufen können.

Im Nachteil sind bei einer Deflation allerdings Schuldner. Durch die Zunahme des Geldwertes steigen auch die Schulden. Vorteile bieten sich bei einer Deflation für Kapitalanleger, die vom höheren Kapitalwert und den Zinsen profitieren. Durch eine Deflation kann sich die Rendite einer Anlage positiver entwickeln. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Leitzins stabil bleibt. Senkt die Zentralbank aus Gründen der Konjunktur-Bewegung den Leitzins, werden in der Regel weniger Zinsen für festverzinsliche Wertpapiere ausgezahlt. In diesem Fall ist die Kapitalanlage kurzfristig mehr wert, verliert aber an Rendite.

Gefürchtet sind Deflationen wegen der sogenannten „Deflationsspirale“. Zunächst freuen sich Verbraucher, wenn sie mehr für ihr Geld kaufen können. Doch danach sinkt die Nachfrage, weil wegen der Wirtschaftskrise vorsichtiger investiert wird. Dadurch sinkt wiederum der Absatz, was ein Überangebot zur Folge hat. Die Unternehmen, die nichts mehr verkaufen können, verlieren an Umsatz. Ohne Warenabsatz und Umsatz können sich Unternehmen ihre Mitarbeiter nicht mehr leisten, was zu Kündigungen führt. Die dadurch steigende Arbeitslosigkeit lässt die Wirtschaft weiter einbrechen. Unternehmen sparen weiter ein, die Steuereinnahmen sinken, Banken vergeben seltener Kredite und der Schuldenberg nimmt zu. Die Prozesse aus der Deflationsspirale wiederholen sich, weshalb auch von einer Rezession und später einer Depression gesprochen wird.

Ursachen einer Deflation sind in politischen oder wirtschaftlichen Bereichen zu finden. Die Gefahr einer Deflation besteht dann, wenn die Wirtschaft keinen nennenswerten Wachstum verzeichnen kann und weniger Investitionen oder Konsum-Anschaffungen getätigt werden.

Synonyme - Verringerung der Geldmenge,Preisverfall, Preisrückgang
Deckungszusage

Die Deckungszusage ist die (positive) Antwort auf eine bei einer Versicherung gestellten Deckungsanfrage, ob ein Versicherungsanfall durch die Kostenübernahme gedeckt wird. Je nach Versicherung müssen Schäden gem. § 53 Versicherungsvertragsgesetz mittels Deckungsanfrage angemeldet werden. Wird die Deckungsanfrage in den entsprechend verpflichteten Bereichen unterlassen, ist die Versicherungsgesellschaft nicht zur Leistung verpflichtet.

Relevant sind Deckungszusagen insbesondere im Bereich der Rechtsschutzversicherung. Bei Rechtsschutzversicherungen müssen Deckungsanfragen erfolgen, um die Kostenübernahme für eine rechtliche Auseinandersetzung zu klären. In vielen Fällen übernimmt der Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers die Deckungsanfrage, da er die rechtlichen Zusammenhänge und Erfolgsaussichten eines Verfahrens besser darlegen kann. Auch für das Stellen der Deckungsanfrage können Rechtsanwälte Kosten berechnen, auch wenn dies in vielen Kanzleien als kostenlose Serviceleistung angeboten wird. Jedoch sollte vor Mandatserteilung geklärt werden, ob ein Versicherungsnehmer den Auftrag nur dann erteilen möchte, wenn seine Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage erteilt, um kein Kostenrisiko einzugehen.

Die eigentliche Deckungszusage ist ein Schuldanerkenntnis der Versicherungsgesellschaft. Eine Rechtsschutzversicherung erklärt mit der Deckungszusage, dass sie die Anwalts- und Gerichtskosten für das jeweilige Verfahren oder aber die außergerichtliche Interessenswahrnehmung übernimmt und ein entsprechender Versicherungsschutz besteht. Der Versicherungsnehmer muss mit Ausnahme einer potenziellen Selbstbeteiligung dann keine Kosten tragen. Voraussetzung hierfür ist, dass Versicherungsnehmer oder Rechtsanwälte vollständige und zutreffende Angaben bei der Deckungsanfrage gemacht haben und die Kostendeckungszusage auch darauf beruht. Wird keine Deckungszusage erteilt, müssen die Kosten selbst aufgebracht werden.

Deckungskapital

Der Begriff des Deckungskapitals stammt aus der Versicherungsmathematik und beschreibt einen Wert, der zu einem bestimmten Zeitpunkt einem Versicherungsvertrag zugeordnet wird. Diese Wertzuordnung ist jedoch nicht eindeutig und objektiv bestimmt, sondern variiert je nach Sichtweise, Bewertungszweck und anderen Kriterien. Der Begriff des Deckungskapitals bestimmt also keinen konkreten Wert, sondern beschreibt nur, was dieser Wert bedeuten soll.

In der Versicherungspraxis setzt sich das Deckungskapital aus dem Sparanteil der eingezahlten Versicherungsbeiträge und den im Laufe der Zeit erwirtschafteten Überschussbeteiligungen zusammen. Nach Ablauf des Versicherungsvertrages bildet das Deckungskapital die Ablaufleistung.

Von Relevanz ist das Deckungskapital insbesondere bei Rentenversicherungen und kapitalbildenden Lebensversicherungen. Wird eine Versicherung vor dem Todes- bzw. Erlebensfall gekündigt, werden Deckungskapital und Überschussbeteiligung ausgezahlt. Abgezogen von diesem Auszahlungsbetrag werden Kosten für die vorzeitige Stornierung des Vertrages. Der Rückkaufswert der Versicherung entspricht dann regelmäßig nicht den eingezahlten Versicherungsbeiträgen.

Um im Todesfall das Deckungskapital zu finanzieren, beurteilen Versicherungsgesellschaften bei der Kalkulation von Beiträgen und Tarifen das individuelle Todesfallrisiko. Bei der Beitragskalkulation liegt der Fokus zu Beginn des Versicherungsverhältnisses auf den Risikobeiträgen, die zunächst höher ausfallen als die Deckung des Todesfallrisikos eigentlich benötigt. Dadurch entsteht eine Überzahlung der Risikobeiträge, die in Kombination mit einer Verzinsung später eine Verrechnung ermöglichen. Deshalb bleiben bei gemischten Lebensversicherungen, Risikolebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen die Risikobeiträge über die komplette Vertragslaufzeit gleich.

DAX

Bei „DAX“ handelt es sich um die Abkürzung von „Deutscher Aktien Index“. Der DAX ist ein Börsenverzeichnis, in dem 30 der umsatzstärksten und wichtigsten Aktiengesellschaften bzw. Blue Chips aus Deutschland verzeichnet sind, deren Aktien an der Börse gehandelt werden. Der DAX ist damit der wichtigste Aktienindex in Deutschland. Die vertretenen 30 AGs machen etwa 80 % des Grundkapitals börsennotierter Unternehmen aus und setzen sich aus Weltkonzernen wie Siemens, BMW, Bayer und großen Banken bzw. Kreditinstituten zusammen.  

Der DAX wird auch Leit-Index genannt und als Marktbarometer bezeichnet. Anhand der Kursentwicklungen des DAX kann auf die Entwicklungen der gesamten Wirtschaft geschlossen werden. Ähnlich ausschlaggebend wie der DAX für die Gesamtwirtschaft gilt der TecDAX als Index für die Computerbranche oder der MDAX für kleinere Konzerne.

Wie sich der DAX zusammensetzt, hängt von den Entscheidungen der Deutschen Börse AG ab, die den Index 1988 mit eingeführt hat und Inhaberin der entsprechenden Wort- und Bildmarke ist. Ein Mal im Jahr im Monat September findet ein Anpassungstermin statt, bei dem die DAX-Konzerne überprüft und bewertet werden. Die Aufnahme als Unternehmen in den DAX hängt von verschiedenen Kriterien ab und erfolgt in unterschiedlichen Gewichtungen. Grundvoraussetzung hierfür sind bestimmte Unternehmensgrößen und Umsätze sowie das Vorhandensein eines regionalen bzw. geschäftlichen Bezugs zur Bundesrepublik Deutschland.

Berechnet wird der DAX innerhalb der Handelszeit, also zwischen 8:50 Uhr und 22:00 Uhr (MEZ). Der Index wird ständig neu berechnet, in der Regel sogar jede Sekunde. Die Berechnungen werden von Rechenzentren durchgeführt. Beeinflusst wird der DAX von der wirtschaftlichen Situation Deutschlands und den politischen Entwicklungen in anderen Ländern der Welt. So brach der DAX beispielsweise nach den Anschlägen vom 11. September 2001 auf das New Yorker World Trade Center dramatisch ein.

Synonyme - Deutscher Aktien Index