FAQ – häufige Fragen zu Versicherungen und Vorsorge

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Berufliche Rehabilitationsmaßnahmen

Berufliche Rehabilitationsmaßnahmen unterstützen Menschen, deren Möglichkeiten zur beruflichen Teilhabe aufgrund einer Behinderung oder gesundheitlichen Beeinträchtigung eingeschränkt oder gefährdet sind. Ziel ist es, eine bestehende Beschäftigung möglichst zu erhalten, die Rückkehr ins Berufsleben zu ermöglichen oder neue berufliche Perspektiven zu schaffen. Im Sozialrecht werden entsprechende Unterstützungsangebote überwiegend als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) bezeichnet. Sie sollen eine möglichst dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen.

Welche Maßnahmen gehören zur beruflichen Rehabilitation?

Welche Unterstützung infrage kommt, richtet sich nach den individuellen Fähigkeiten, gesundheitlichen Einschränkungen und beruflichen Anforderungen. Zu den möglichen Leistungen gehören beispielsweise berufliche Orientierung und Eignungsabklärung, Weiterbildungen oder Umschulungen, technische Arbeitshilfen sowie die behinderungsgerechte Anpassung eines Arbeitsplatzes. Auch Hilfen zur Aufnahme oder zum Erhalt einer Beschäftigung und bestimmte Unterstützungsleistungen für Arbeitgeber können Bestandteil der beruflichen Rehabilitation sein.

Die berufliche Rehabilitation ist von der medizinischen Rehabilitation zu unterscheiden. Während medizinische Maßnahmen vor allem auf die gesundheitliche Wiederherstellung oder Stabilisierung ausgerichtet sind, stehen bei beruflichen Rehabilitationsleistungen die Beschäftigungsmöglichkeiten und die Teilhabe am Arbeitsleben im Mittelpunkt. Beide Bereiche können aufeinander abgestimmt werden.

Wer kann berufliche Rehabilitationsmaßnahmen erhalten?

Berufliche Rehabilitationsleistungen kommen insbesondere für Menschen infrage, deren Teilhabe am Arbeitsleben aufgrund einer Behinderung beeinträchtigt oder von einer solchen Beeinträchtigung bedroht ist. Das kann beispielsweise nach einer schweren Erkrankung, einem Unfall oder bei längerfristigen gesundheitlichen Einschränkungen der Fall sein. Eine vollständige Arbeitsunfähigkeit ist dafür nicht zwingend erforderlich.

Ob ein Anspruch besteht, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen des zuständigen Rehabilitationsträgers ab. Eine ärztliche Verordnung ist nicht für jede berufliche Rehabilitationsmaßnahme erforderlich. Häufig werden jedoch medizinische Unterlagen oder weitere Feststellungen benötigt, um den individuellen Unterstützungsbedarf beurteilen zu können.

Wer ist für berufliche Rehabilitationsmaßnahmen zuständig?

Je nach Ursache der gesundheitlichen Einschränkung und den persönlichen Versicherungsverhältnissen kommen unterschiedliche Rehabilitationsträger infrage. Dazu gehören insbesondere die gesetzliche Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch andere gesetzliche Rehabilitationsträger zuständig sein.

Die Zuständigkeit richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Wird ein Antrag bei einem nicht zuständigen Rehabilitationsträger gestellt, gelten besondere Vorschriften zur Zuständigkeitsklärung und gegebenenfalls zur Weiterleitung des Antrags. Versicherte müssen deshalb nicht bereits vor der Antragstellung sämtliche Zuständigkeitsfragen abschließend klären.

Wie werden berufliche Rehabilitationsmaßnahmen finanziert?

Werden berufliche Rehabilitationsleistungen vom zuständigen gesetzlichen Rehabilitationsträger bewilligt, übernimmt dieser die Kosten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Je nach Maßnahme und persönlicher Situation können zusätzlich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, etwa Übergangsgeld, oder weitere ergänzende Leistungen in Betracht kommen.

Ob und welche Leistungen bewilligt werden, hängt vom individuellen Bedarf und den jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen ab. Eine berufliche Rehabilitation bedeutet daher nicht automatisch eine Umschulung. Vorrangig ist eine geeignete Unterstützung, mit der die berufliche Teilhabe möglichst dauerhaft gesichert werden kann.

Synonyme - berufliche Rehabilitation, berufliche Reha, berufliche Rehabilitationsmaßnahme, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, LTA
Berufsgenossenschaft

Eine Berufsgenossenschaft ist ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Berufsgenossenschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und insbesondere für die Absicherung von Beschäftigten bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten zuständig. Ihre Aufgaben umfassen nicht nur die Entschädigung nach einem Versicherungsfall, sondern auch die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich insbesondere im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII).

Welche Aufgaben hat eine Berufsgenossenschaft?

Berufsgenossenschaften beraten Unternehmen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, erlassen Unfallverhütungsvorschriften und überwachen deren Einhaltung. Darüber hinaus bieten sie Schulungen und Informationsangebote an, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten möglichst zu vermeiden.

Tritt ein Versicherungsfall ein, kümmern sie sich im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben um die medizinische Rehabilitation, die berufliche und soziale Teilhabe sowie um erforderliche Geldleistungen. Ziel ist es, die Gesundheit und Erwerbsfähigkeit der betroffenen Personen möglichst wiederherzustellen und die Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit auszugleichen.

Wer ist bei einer Berufsgenossenschaft versichert?

Bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften sind insbesondere die Beschäftigten der ihnen zugeordneten Unternehmen gesetzlich unfallversichert. Dazu gehören grundsätzlich auch Auszubildende sowie geringfügig Beschäftigte. Bei Praktika hängt die Zuständigkeit von den jeweiligen Umständen ab. Der Versicherungsschutz entsteht bei einer versicherten Beschäftigung kraft Gesetzes und muss von Arbeitnehmern nicht selbst beantragt werden.

Selbstständige sind dagegen nicht generell automatisch versichert. Für bestimmte Berufsgruppen besteht eine gesetzliche oder satzungsmäßige Versicherungspflicht. Andere Unternehmer können sich unter den gesetzlichen Voraussetzungen freiwillig versichern. Nicht alle gesetzlich Unfallversicherten gehören einer Berufsgenossenschaft an: Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst sowie beispielsweise für viele Schülerinnen, Schüler und Studierende sind andere Unfallversicherungsträger zuständig.

Welche Berufsgenossenschaft ist zuständig?

In Deutschland gibt es neun gewerbliche Berufsgenossenschaften, die nach Wirtschaftszweigen organisiert sind. Welche Berufsgenossenschaft für ein Unternehmen zuständig ist, richtet sich grundsätzlich nach dessen Unternehmensschwerpunkt. Eine freie Wahl zwischen den Berufsgenossenschaften besteht nicht.

Für die Landwirtschaft, Forstwirtschaft und den Gartenbau besteht eine gesonderte landwirtschaftliche Unfallversicherung innerhalb der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand bilden einen weiteren Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung.

Wie werden Berufsgenossenschaften finanziert?

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften werden durch Beiträge der Mitgliedsunternehmen finanziert. Arbeitnehmer zahlen für ihren gesetzlichen Unfallversicherungsschutz keine eigenen Beiträge. Die Beitragshöhe richtet sich insbesondere nach dem Finanzbedarf der jeweiligen Berufsgenossenschaft, den beitragspflichtigen Arbeitsentgelten und den Gefahrklassen der Unternehmen.

Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich über ein Umlageverfahren. Dabei wird der Finanzbedarf nach Ablauf des Geschäftsjahres auf die Mitgliedsunternehmen verteilt. Für freiwillig versicherte Unternehmer gelten besondere Beitragsregelungen.

Welche Leistungen erbringt eine Berufsgenossenschaft?

Nach einem anerkannten Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit können insbesondere Heilbehandlung, medizinische Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht kommen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen sind außerdem Geldleistungen wie Verletztengeld oder eine Verletztenrente möglich. Bei tödlichen Versicherungsfällen können Hinterbliebene Anspruch auf entsprechende Leistungen haben.

Welche Leistungen im Einzelfall zustehen, richtet sich nach dem Versicherungsfall und den gesetzlichen Voraussetzungen. Ausführliche Informationen zum Versicherungsschutz und zu den Leistungen finden Sie auf unserer Fachseite zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Synonyme - Berufsgenossenschaften, gewerbliche Berufsgenossenschaft, gewerbliche Berufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaften

In Deutschland gibt es neun gewerbliche Berufsgenossenschaften, die als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für unterschiedliche Wirtschaftszweige zuständig sind. Sie unterstützen Unternehmen bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und erbringen nach einem Versicherungsfall die gesetzlich vorgesehenen Leistungen. Welche Berufsgenossenschaft für ein Unternehmen zuständig ist, richtet sich grundsätzlich nach dessen wirtschaftlicher Tätigkeit.

Welche neun gewerblichen Berufsgenossenschaften gibt es?

  1. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)
    Sie ist insbesondere für Unternehmen des Hoch- und Tiefbaus sowie für zahlreiche Bau- und baunahe Handwerksbetriebe zuständig.
  2. Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
    Zu ihren Zuständigkeitsbereichen gehören unter anderem die Energieversorgung, Elektrotechnik, Textilwirtschaft sowie Druck- und Medienerzeugnisse.
  3. Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)
    Sie betreut insbesondere Unternehmen der Holz- und Metallbearbeitung sowie zahlreiche Betriebe des Maschinenbaus und der Metallindustrie.
  4. Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW)
    Ihr Zuständigkeitsbereich umfasst unter anderem den Groß- und Einzelhandel, die Warenlagerung, Speditionen und bestimmte Logistikunternehmen.
  5. Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
    Sie ist insbesondere für Unternehmen der Lebensmittel- und Getränkeherstellung sowie für Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe zuständig.
  6. Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
    Sie betreut unter anderem Unternehmen der chemischen Industrie, der Rohstoffgewinnung sowie der Kunststoff- und Kautschukverarbeitung.
  7. Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)
    Zu ihren Bereichen gehören insbesondere Unternehmen der Verkehrswirtschaft sowie bestimmte Betriebe aus Post, Logistik und Telekommunikation.
  8. Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
    Sie ist unter anderem für Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Pflege und der Wohlfahrtspflege zuständig.
  9. Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
    Sie betreut zahlreiche Unternehmen und Einrichtungen aus Verwaltung, Dienstleistungen, Finanzwirtschaft, Bildung, Kultur und Sport.

Wie wird die zuständige Berufsgenossenschaft bestimmt?

Die Zuordnung richtet sich grundsätzlich nach Art und Gegenstand des Unternehmens. Dabei kann insbesondere der wirtschaftliche Schwerpunkt maßgeblich sein. Unternehmen können ihre Berufsgenossenschaft deshalb nicht frei auswählen. Bei Betrieben mit mehreren Tätigkeitsbereichen oder besonderen Organisationsformen können zusätzliche Abgrenzungsregeln gelten.

Ist die Zuständigkeit unklar, kann sie bei den Unfallversicherungsträgern oder über die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) geklärt werden. Die Berufsgenossenschaften sind im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben für Prävention, Rehabilitation und Entschädigung zuständig.

Gehören Unfallkassen und die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft zu den neun gewerblichen Berufsgenossenschaften?

Nein. Die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, zu denen auch die Unfallversicherung Bund und Bahn gehört, sind von den neun gewerblichen Berufsgenossenschaften zu unterscheiden. Sie sind insbesondere für bestimmte Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und weitere gesetzlich versicherte Personengruppen zuständig.

Auch die landwirtschaftliche Unfallversicherung ist gesondert organisiert. Ihr Träger ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), die in diesem Bereich als Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft tätig wird. Sie gehört nicht zu den neun gewerblichen Berufsgenossenschaften.

Wo finden Versicherte weitere Informationen?

Welche Aufgaben Berufsgenossenschaften übernehmen und welche Leistungen nach Arbeitsunfällen, Wegeunfällen oder Berufskrankheiten möglich sind, erläutert unsere Fachseite zur gesetzlichen Unfallversicherung. Eine Übersicht mit den Kontaktdaten der einzelnen Berufsgenossenschaften bietet außerdem die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.

Synonyme - gewerbliche Berufsgenossenschaften, Berufsgenossenschaften in Deutschland
Berufsgruppe

Als Berufsgruppe bezeichnet man im Versicherungswesen die Einordnung eines Berufs oder einer beruflichen Tätigkeit in eine bestimmte Kategorie. Versicherungsunternehmen nutzen solche Einteilungen insbesondere bei Versicherungen, deren Risiko von der ausgeübten Tätigkeit abhängt. Die Berufsgruppe kann Einfluss auf den Versicherungsbeitrag, die Annahme eines Antrags und die angebotenen Vertragsbedingungen haben. Welche Kriterien dabei gelten, unterscheidet sich je nach Versicherungsart und Versicherer.

Warum unterscheiden Versicherungen zwischen Berufsgruppen?

Nicht jede berufliche Tätigkeit ist mit denselben gesundheitlichen oder körperlichen Risiken verbunden. Deshalb berücksichtigen manche Versicherer bei ihrer Risikobewertung, welche Aufgaben eine Person tatsächlich ausübt, wie hoch der körperliche Arbeitsanteil ist und welchen Belastungen sie im Berufsalltag ausgesetzt ist. Auch andere Merkmale können je nach Tarif eine Rolle spielen.

Die Berufsgruppeneinteilung soll dabei helfen, Risiken innerhalb eines Versicherungstarifs zu unterscheiden. Es gibt jedoch keine einheitliche, für alle Versicherungsunternehmen verbindliche Berufsgruppentabelle. Derselbe Beruf kann deshalb bei verschiedenen Anbietern unterschiedlich eingestuft werden.

Welche Bedeutung hat die Berufsgruppe bei der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die berufliche Tätigkeit ein wichtiger Bestandteil der Risikoprüfung. Versicherer berücksichtigen unter anderem, welche körperlichen und sonstigen beruflichen Anforderungen bestehen und wie sie das Risiko einer späteren Berufsunfähigkeit bewerten.

Eine überwiegend sitzende Bürotätigkeit kann deshalb anders eingestuft werden als eine körperlich belastende Tätigkeit im Handwerk. Die konkrete Einstufung hängt jedoch nicht allein von der Berufsbezeichnung ab. Auch die tatsächlich ausgeübten Aufgaben können entscheidend sein. Je nach Versicherer können sich daraus unterschiedliche Beiträge oder Annahmebedingungen ergeben.

Welche Rolle spielt die Berufsgruppe in der privaten Unfallversicherung?

Auch in der privaten Unfallversicherung kann die berufliche Tätigkeit die Beitragshöhe beeinflussen. Viele Versicherer unterscheiden zwischen Tätigkeiten mit überwiegend geringerer körperlicher Gefährdung und solchen, bei denen ein erhöhtes Unfallrisiko angenommen wird.

Die Einteilung erfolgt nach den jeweiligen Tarifbedingungen. Berufsgruppen in der Unfallversicherung sind daher nicht mit den Risikoklassen der Berufsunfähigkeitsversicherung gleichzusetzen. Auch die Bezeichnungen und die Anzahl der Gruppen können unterschiedlich sein.

Warum ist die richtige Angabe der beruflichen Tätigkeit wichtig?

Bei der Antragstellung sollten Versicherungsnehmer ihren Beruf und die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten entsprechend den gestellten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß angeben. Eine unzutreffende Berufsangabe kann dazu führen, dass der Versicherer das Risiko auf einer falschen Grundlage beurteilt. Welche rechtlichen Folgen daraus entstehen können, hängt unter anderem von den gestellten Antragsfragen, den Umständen der Falschangabe und den gesetzlichen Vorschriften ab.

Ändert sich die berufliche Tätigkeit während der Vertragslaufzeit, sollten Versicherungsnehmer prüfen, ob nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen eine Mitteilung erforderlich ist. Besonders in der privaten Unfallversicherung können Berufswechsel Auswirkungen auf die tarifliche Einstufung haben. Bei einer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung führt ein späterer Berufswechsel dagegen nicht automatisch zu einer neuen Risikoeinstufung oder höheren Beiträgen.

Synonyme - Berufsgruppen
Berufshaftpflicht

Die Berufshaftpflicht bezeichnet die rechtliche Verantwortung für Schäden, die im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit entstehen. Wer durch einen beruflichen Fehler einen anderen Menschen oder dessen Vermögen schädigt, kann unter bestimmten Voraussetzungen zum Schadensersatz verpflichtet sein. Eine Berufshaftpflichtversicherung dient dazu, solche Haftungsrisiken im vereinbarten Umfang abzusichern. Sie prüft geltend gemachte Ansprüche, wehrt unberechtigte Forderungen ab und übernimmt berechtigte Schadensersatzleistungen im Rahmen des Versicherungsvertrags.

Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für die Berufshaftpflicht?

Die berufliche Haftung kann sich insbesondere aus vertraglichen Pflichtverletzungen nach §§ 280 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) oder aus unerlaubten Handlungen nach §§ 823 ff. BGB ergeben. Welche Vorschriften im Einzelfall gelten, hängt von der beruflichen Tätigkeit, dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis und der Art des Schadens ab.

Für bestimmte Berufe bestehen zusätzliche gesetzliche Regelungen zur Haftung und zur Pflicht, eine Berufshaftpflichtversicherung beziehungsweise eine Berufshaftpflichtdeckung für Vermögensschäden nachzuweisen. Solche Vorschriften finden sich beispielsweise für Rechtsanwälte in der Bundesrechtsanwaltsordnung und für Steuerberater im Steuerberatungsgesetz. Die allgemeinen Regeln des Versicherungsvertrags ergeben sich insbesondere aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Für welche Berufe ist eine Berufshaftpflichtversicherung wichtig?

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist insbesondere für Tätigkeiten relevant, bei denen Fehler zu Personen-, Sach- oder Vermögensschäden führen können. Dazu zählen beispielsweise Heilberufe, rechts- und steuerberatende Berufe sowie verschiedene beratende, planende und technische Tätigkeiten.

Ob eine Versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, richtet sich nach dem jeweiligen Beruf und den einschlägigen Vorschriften. Für bestimmte Berufsgruppen, etwa Rechtsanwälte und Steuerberater, bestehen entsprechende Versicherungspflichten. Bei anderen Berufen kann eine Absicherung freiwillig sein oder sich aus berufsrechtlichen, landesrechtlichen oder vertraglichen Anforderungen ergeben.

Was unterscheidet die Berufshaftpflichtversicherung von anderen Haftpflichtversicherungen?

Die Bezeichnungen Berufshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung werden im Alltag teilweise überschneidend verwendet. Sie beschreiben jedoch nicht zwangsläufig denselben Versicherungsschutz. Entscheidend ist, welche beruflichen Tätigkeiten, Schadenarten und Haftungsrisiken im jeweiligen Vertrag versichert sind.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt typischerweise betriebliche Haftpflichtrisiken ab, insbesondere Personen- und Sachschäden sowie daraus folgende Vermögensschäden. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist dagegen auf bestimmte finanzielle Schäden ausgerichtet, die beispielsweise durch Beratungs- oder Planungsfehler entstehen können, ohne dass zuvor ein Personen- oder Sachschaden eingetreten ist.

Die D&O-Versicherung ist hiervon zu unterscheiden. Sie dient insbesondere der Absicherung bestimmter persönlicher Haftungsrisiken von Organmitgliedern und Führungskräften. Sie ersetzt deshalb nicht ohne Weiteres eine erforderliche Berufshaftpflichtversicherung.

Welche Leistungen übernimmt eine Berufshaftpflichtversicherung?

Im Versicherungsfall prüft der Versicherer zunächst, ob und in welcher Höhe eine gesetzliche Haftpflicht des Versicherten besteht und ob der geltend gemachte Anspruch vom Vertrag erfasst wird. Berechtigte Schadensersatzansprüche werden im Rahmen der vereinbarten Deckung erfüllt. Unberechtigte Ansprüche wehrt der Versicherer ab; dazu kann auch die Übernahme erforderlicher Rechtsverteidigungskosten gehören.

Der konkrete Versicherungsschutz hängt von der beruflichen Tätigkeit und den Vertragsbedingungen ab. Wichtig sind insbesondere die versicherten Tätigkeiten, die erfassten Schadenarten, die Versicherungssummen, mögliche Selbstbeteiligungen und vertragliche Ausschlüsse. Eine Berufshaftpflichtversicherung übernimmt daher nicht automatisch jeden Schaden, der während der Berufsausübung entsteht.

Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen bestimmter Schadensersatzansprüche, die aus einer versicherten beruflichen Tätigkeit entstehen. Sie ist insbesondere für Selbstständige, Freiberufler und Angehörige bestimmter Berufsgruppen von Bedeutung. Je nach Beruf und Versicherungsvertrag können Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgesichert sein. Welche Risiken tatsächlich versichert sind, hängt vom jeweiligen Tarif und den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab.

Welche Aufgaben übernimmt eine Berufshaftpflichtversicherung?

Die Berufshaftpflichtversicherung prüft, ob ein geltend gemachter Schadensersatzanspruch rechtlich begründet ist und unter den vereinbarten Versicherungsschutz fällt. Berechtigte Ansprüche werden im Rahmen der Versicherungssumme und der Vertragsbedingungen erfüllt. Unberechtigte Ansprüche wehrt der Versicherer ab. Diese Prüfung und Abwehr wird auch als passiver Rechtsschutz bezeichnet.

Damit schützt die Versicherung nicht nur vor möglichen Schadensersatzleistungen, sondern kann auch die Kosten einer erforderlichen rechtlichen Auseinandersetzung übernehmen. Sie ersetzt allerdings nicht jede finanzielle Belastung, die im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit entsteht.

Welche Schäden können versichert sein?

Der Umfang des Versicherungsschutzes richtet sich nach den Risiken des jeweiligen Berufs. Bei medizinischen oder handwerklichen Tätigkeiten können insbesondere Personen- und Sachschäden relevant sein. Bei beratenden, prüfenden oder planenden Berufen stehen dagegen häufig Vermögensschäden im Vordergrund, die beispielsweise durch eine fehlerhafte Beratung oder einen Planungsfehler entstehen.

So kann ein Fehler bei der Erstellung einer Software zu finanziellen Schäden beim Auftraggeber führen. Ebenso können fehlerhafte Planungsleistungen eines Architekten Schadensersatzansprüche auslösen. Ob eine Berufshaftpflichtversicherung in solchen Fällen leistet, hängt unter anderem davon ab, ob die konkrete Tätigkeit und die jeweilige Schadenart versichert sind.

Für welche Berufe ist eine Berufshaftpflichtversicherung vorgeschrieben?

Für bestimmte Berufe besteht eine gesetzliche oder berufsrechtliche Pflicht zum Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung. Dazu gehören beispielsweise Rechtsanwälte und Steuerberater. Auch für Ärzte und Angehörige weiterer Berufsgruppen bestehen je nach den maßgeblichen Vorschriften besondere Anforderungen an die berufliche Haftpflichtabsicherung.

Bei anderen selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeiten ist eine Berufshaftpflichtversicherung nicht generell gesetzlich vorgeschrieben, kann aber angesichts möglicher Schadensersatzforderungen sinnvoll sein. Teilweise verlangen auch Auftraggeber einen entsprechenden Versicherungsnachweis.

Welche Schäden sind nicht automatisch versichert?

Eine Berufshaftpflichtversicherung bietet keinen unbegrenzten Schutz. Vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführte Schäden sind grundsätzlich nicht versichert. Auch vertraglich übernommene Haftungsverpflichtungen, die über die gesetzliche Haftung hinausgehen, sowie bestimmte Tätigkeiten oder Schadenarten können vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein.

Grobe Fahrlässigkeit ist dagegen nicht pauschal vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Entscheidend sind die gesetzlichen Regelungen und die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Versicherungsnehmer sollten deshalb besonders auf die Beschreibung der versicherten Tätigkeit, die Versicherungssummen, Selbstbeteiligungen und Ausschlüsse achten.

Was unterscheidet die Berufshaftpflichtversicherung von der Diensthaftpflichtversicherung?

Die Berufshaftpflichtversicherung dient der Absicherung beruflicher Haftungsrisiken, insbesondere bei selbstständigen und freiberuflichen Tätigkeiten. Die Dienst- und Amtshaftpflichtversicherung richtet sich dagegen vor allem an Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die wegen einer Pflichtverletzung im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeit persönlich in Anspruch genommen werden können.

Eine Diensthaftpflichtversicherung kann insbesondere bei möglichen Rückgriffsansprüchen des Dienstherrn oder Arbeitgebers relevant sein. Sie ist keine allgemeine Absicherung für Schäden außerhalb der dienstlichen Tätigkeit. Auch wird ihr Beitrag nicht grundsätzlich vom Dienstherrn getragen. Welche Absicherung erforderlich oder sinnvoll ist, hängt von der konkreten Tätigkeit und den bestehenden Haftungsregelungen ab.

Synonyme - Berufshaftpflichtversicherungen
Berufskrankheit

Eine Berufskrankheit ist eine Erkrankung, die durch besondere gesundheitsschädliche Einwirkungen bei einer versicherten beruflichen Tätigkeit verursacht wird und die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Anerkennung erfüllt. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Haut- und Atemwegserkrankungen, Lärmschwerhörigkeit oder Erkrankungen durch gefährliche Arbeitsstoffe. Nicht jede Krankheit, die während des Berufslebens auftritt oder mit der Arbeit zusammenhängt, ist automatisch eine Berufskrankheit. Entscheidend sind die gesetzlichen Anerkennungsvoraussetzungen und der Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit.

 

Wann wird eine Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt?

Die gesetzlichen Grundlagen stehen in § 9 SGB VII. Grundsätzlich muss die Erkrankung in der Berufskrankheitenverordnung aufgeführt sein und durch eine versicherte Tätigkeit verursacht worden sein. Je nach Erkrankung können zusätzliche Voraussetzungen gelten, etwa zur Art oder zum Umfang beruflicher Belastungen. Unter besonderen Bedingungen können auch Erkrankungen, die noch nicht in der Verordnung stehen, nach § 9 Absatz 2 SGB VII wie eine Berufskrankheit anerkannt werden. Voraussetzung sind entsprechende neue medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse.

 

Welche Erkrankungen können Berufskrankheiten sein?

Zu den möglichen Berufskrankheiten zählen beispielsweise Lärmschwerhörigkeit, bestimmte berufsbedingte Hauterkrankungen, Erkrankungen durch Asbest oder andere gefährliche Arbeitsstoffe sowie einzelne Erkrankungen des Bewegungsapparates. Auch bestimmte Infektionskrankheiten können darunterfallen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die anerkennungsfähigen Erkrankungen sind in der Berufskrankheitenverordnung aufgeführt. Stress, Mobbing oder allgemeine berufliche Belastungen können zwar gesundheitliche Folgen haben, führen aber nicht allein deshalb zur Anerkennung einer Berufskrankheit.

 

Wie wird der Verdacht auf eine Berufskrankheit gemeldet?

Wer vermutet, dass eine Erkrankung beruflich verursacht wurde, kann sich an den behandelnden Arzt, den Betriebsarzt oder direkt an die zuständige Berufsgenossenschaft beziehungsweise Unfallkasse wenden. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen müssen Ärzte und Arbeitgeber einen entsprechenden Verdacht anzeigen. Versicherte können eine Meldung auch selbst veranlassen. Anschließend prüft der zuständige Unfallversicherungsträger die medizinischen Befunde, die beruflichen Belastungen und den möglichen Ursachenzusammenhang. Informationen zum Verfahren bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).

 

Welche Leistungen sind bei einer anerkannten Berufskrankheit möglich?

Die gesetzliche Unfallversicherung kann bei einer anerkannten Berufskrankheit unter anderem medizinische Behandlungen, Rehabilitation und Leistungen zur beruflichen Wiedereingliederung übernehmen. Bei Arbeitsunfähigkeit kommt unter bestimmten Voraussetzungen Verletztengeld infrage. Bleiben längerfristige gesundheitliche Einschränkungen bestehen, kann auch ein Anspruch auf Verletztenrente entstehen. Im Todesfall sind unter den gesetzlichen Voraussetzungen Hinterbliebenenleistungen möglich.

Eine Verletztenrente setzt grundsätzlich voraus, dass die Erwerbsfähigkeit infolge des Versicherungsfalls über die 26. Woche hinaus um mindestens 20 Prozent gemindert ist. Maßgeblich ist die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), die nicht mit dem Grad der Behinderung oder einer privaten Berufsunfähigkeit gleichzusetzen ist. Bei mehreren Versicherungsfällen gelten besondere Regeln.

 

Können zusätzlich andere Renten oder private Versicherungsleistungen gezahlt werden?

Neben einer Verletztenrente kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung infrage kommen. Beide Leistungen haben unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen. Werden sie gleichzeitig bezogen, können gesetzliche Anrechnungsregelungen die Höhe der Erwerbsminderungsrente beeinflussen.

Auch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann bei einer berufsbedingten Erkrankung leisten. Entscheidend ist dabei nicht die Anerkennung als Berufskrankheit, sondern ob die vertraglichen Voraussetzungen für Berufsunfähigkeit erfüllt sind. Eine Dread-Disease-Versicherung kann ebenfalls eine vereinbarte Leistung erbringen, wenn eine versicherte schwere Erkrankung vorliegt. Die private Unfallversicherung deckt dagegen grundsätzlich Unfallfolgen und nicht allgemein schleichend entstehende Berufskrankheiten ab.

 

Weitere Einzelheiten zu den gesetzlichen Voraussetzungen, dem Nachweis beruflicher Belastungen und dem Anerkennungsverfahren erläutert unser Blogbeitrag Berufskrankheit: Definition, Nachweis und Anspruch nach deutschem Recht.

Synonyme - Berufsbedingte Erkrankung, beruflich bedingte Krankheit, arbeitsbedingte Erkrankung, arbeitsbedingte Krankheit, anerkannte Berufskrankheit, berufsbedingte Gesundheitsschäden
Berufskrankheiten

Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die durch besondere gesundheitsschädliche Einwirkungen während einer versicherten beruflichen Tätigkeit verursacht werden und die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Anerkennung erfüllen. Nicht jede arbeitsbedingte Erkrankung gilt automatisch als Berufskrankheit. Maßgeblich sind insbesondere § 9 SGB VII und die Berufskrankheitenverordnung (BKV).

Welche Berufskrankheiten gibt es?

Zu den in der Berufskrankheitenverordnung aufgeführten Erkrankungen gehören beispielsweise Lärmschwerhörigkeit, Asbestose, asbestbedingtes Mesotheliom, bestimmte Formen von Lungenkrebs, schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen, allergische Atemwegserkrankungen, Silikose, bestimmte Infektionskrankheiten, Erkrankungen durch Blei, Quecksilber oder Benzol, vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen, bestimmte Bandscheibenerkrankungen der Wirbelsäule, Gonarthrose durch langjährige kniebelastende Tätigkeiten, das Karpaltunnelsyndrom sowie bestimmte durch UV-Strahlung verursachte Hautkrebserkrankungen.

Ob eine Erkrankung im Einzelfall als Berufskrankheit anerkannt wird, hängt von den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und dem Zusammenhang mit der versicherten beruflichen Tätigkeit ab.

Weitere Informationen zur Anerkennung, zu den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung und zur privaten Absicherung finden Sie in unserem ausführlichen Eintrag Berufskrankheit.

Synonyme - Berufskrankheit
Berufsrechtsschutzversicherung

Die Berufsrechtsschutzversicherung übernimmt bei versicherten rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit bestimmte Kosten. Bei Arbeitnehmern betrifft dies insbesondere Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis, etwa wegen einer Kündigung, Abmahnung oder ausstehender Gehaltszahlungen. Welche Leistungen tatsächlich versichert sind, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.

  • Welche Streitigkeiten sind versichert?

    Zum typischen Versicherungsschutz für Arbeitnehmer gehören Auseinandersetzungen über Kündigungen, Abmahnungen, Arbeitszeugnisse, Gehaltszahlungen und Urlaubsansprüche. Für Beamte können je nach Tarif auch dienstrechtliche Streitigkeiten versichert sein.

  • Welche Kosten übernimmt die Versicherung?

    Bei einem versicherten Rechtsschutzfall übernimmt sie im vereinbarten Umfang insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten sowie bestimmte weitere Verfahrenskosten. Die Versicherungssumme, mögliche Leistungsgrenzen und eine vereinbarte Selbstbeteiligung sind zu beachten.

  • Gilt der Berufsrechtsschutz auch für Selbstständige?

    Nicht automatisch. Für Streitigkeiten aus einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit ist grundsätzlich ein entsprechend vereinbarter Versicherungsschutz erforderlich. Der übliche Berufsrechtsschutz für Arbeitnehmer deckt solche betrieblichen Konflikte nicht ab.

  • Gibt es eine Wartezeit?

    Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten gilt häufig eine Wartezeit von drei Monaten. Der maßgebliche Rechtsschutzfall muss grundsätzlich in den versicherten Zeitraum fallen. Bereits eingetretene Konflikte lassen sich normalerweise nicht nachträglich absichern.

  • Ist Berufsrechtsschutz dasselbe wie Arbeitsrechtsschutz?

    Die Begriffe werden häufig ähnlich verwendet. Der Arbeitsrechtsschutz bezieht sich insbesondere auf Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen. Berufsrechtsschutz kann je nach Tarif darüber hinaus bestimmte dienstrechtliche Angelegenheiten umfassen. Entscheidend ist die konkrete Leistungsbeschreibung des Versicherers.

Weiterführende Informationen

Ausführliche Informationen zu Leistungen, Ausschlüssen und wichtigen Vertragsmerkmalen finden Sie in unserem Ratgeber zur Berufsrechtsschutzversicherung. Für gewerbliche und freiberufliche Tätigkeiten erläutern wir die Besonderheiten beim Rechtsschutz für Selbstständige und Freiberufler.

Synonyme - Berufsrechtsschutz, beruflicher Rechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz, Rechtsschutz im Beruf, Rechtsschutzversicherung für Arbeitnehmer
Berufsunfähigkeit

Von Berufsunfähigkeit spricht man, wenn eine Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen voraussichtlich für längere Zeit nicht mehr oder nur noch in erheblich eingeschränktem Umfang ausüben kann. Ursachen können körperliche Erkrankungen, psychische Erkrankungen oder Unfallfolgen sein. Für die Leistung aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es darauf an, ob die im Versicherungsvertrag vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind.

Wann liegt eine Berufsunfähigkeit vor?

Bei vielen privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen gilt eine Person als berufsunfähig, wenn sie ihren zuletzt ausgeübten Beruf infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich für mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Die genaue Definition richtet sich jedoch nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Entscheidend ist nicht allein die Diagnose, sondern wie sich die gesundheitlichen Einschränkungen auf die konkreten beruflichen Tätigkeiten auswirken.

Auch eine teilweise Einschränkung der beruflichen Leistungsfähigkeit kann deshalb ausreichen, um den vertraglich vereinbarten Grad der Berufsunfähigkeit zu erreichen. Eine vollständige Arbeitsunfähigkeit oder dauerhafte Erwerbsunfähigkeit ist dafür nicht grundsätzlich erforderlich.

Welche Ursachen können zur Berufsunfähigkeit führen?

Zu den möglichen Ursachen gehören psychische Erkrankungen wie Depressionen, Erkrankungen des Bewegungsapparates, Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und die Folgen schwerer Unfälle. Auch mehrere gesundheitliche Einschränkungen können zusammen dazu führen, dass die bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr im erforderlichen Umfang ausgeübt werden kann.

Ob eine Erkrankung tatsächlich zur Berufsunfähigkeit führt, hängt wesentlich von den Anforderungen des jeweiligen Berufs ab. Dieselbe gesundheitliche Einschränkung kann sich bei einer körperlich belastenden Tätigkeit anders auswirken als bei einer überwiegend sitzenden Beschäftigung.

Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung?

Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung sind nicht gleichzusetzen. Bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung steht grundsätzlich der zuletzt ausgeübte Beruf im Mittelpunkt. Für eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist dagegen im Regelfall entscheidend, wie viele Stunden eine Person unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch arbeiten kann. Hinzu kommen versicherungsrechtliche Voraussetzungen.

Deshalb kann jemand im bisherigen Beruf berufsunfähig sein, ohne gleichzeitig Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu haben. Für bestimmte ältere Versicherte bestehen in der gesetzlichen Rentenversicherung besondere Regelungen zum Berufsschutz.

Wie lässt sich das finanzielle Risiko einer Berufsunfähigkeit absichern?

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann bei einer vertraglich anerkannten Berufsunfähigkeit eine vereinbarte monatliche Rente zahlen. Sie soll helfen, Einkommensausfälle aufzufangen und laufende finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen. Die Leistung hängt insbesondere von der versicherten Rentenhöhe, der vereinbarten Leistungsdauer und den Versicherungsbedingungen ab.

Berufsunfähigkeit kann auch über eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abgesichert sein, die mit einem anderen Versicherungsvertrag verbunden ist. Je nach Vereinbarung umfasst sie eine Rentenzahlung, eine Beitragsbefreiung oder beides. Eine solche Zusatzversicherung ist daher nicht automatisch mit einer eigenständigen Berufsunfähigkeitsversicherung gleichzusetzen.

Synonyme - BU