Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Regulierungsvollmacht

Bei der Regulierungsvollmacht handelt es sich entweder um eine vom Versicherungsnehmer zugunsten seiner Versicherung erteilten Vollmacht oder um eine von der Versicherungsgesellschaft zugunsten eines Versicherungsvermittlers erteilten Vollmacht, die sich auf alle Angelegenheiten in Bezug auf die Regulierung eines Schadens beschränkt.

Eine Regulierungsvollmacht wird insbesondere im Bereich der Kfz-Versicherungen benötigt. Sie beinhaltet die Befugnis der Versicherungsgesellschaft, im Namen ihres Versicherungsnehmers und Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens gegenüber Geschädigten und anderen an der Schadenregulierung beteiligten Dritten wie Gerichten oder Behörden alle ihr zur Beilegung, Erfüllung oder Abwehr von Forderungen von Anspruchstellern als zweckmäßig erscheinende Erklärungen abzugeben und entsprechende Handlungen durchzuführen. Die Versicherungsgesellschaft wird durch die Regulierungsvollmacht ermächtigt, Ansprüche entweder abzuwehren oder vorbehaltlos zu bezahlen. Auch wird die Versicherungsgesellschaft durch die Regulierungsvollmacht ermächtigt, Abfindungsvergleiche zu schließen und auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.

Im Innenverhältnis zum Versicherungsnehmer wird die Versicherungsgesellschaft durch eine Regulierungsvollmacht befugt, alle mit der Regulierung zusammenhängenden Maßnahmen weisungsunabhängig zu treffen. Dies bedeutet gleichzeitig auch, dass die Versicherungsgesellschaften mit der Regulierungsvollmacht Entscheidungen treffen dürfen, die nicht mit den Entscheidungen der Versicherungsnehmer übereinstimmen müssen.

 

Regulierungskosten

Bei den Regulierungskosten handelt es sich um die Kosten einer Versicherungsgesellschaft, die im Zusammenhang mit einer Schadenregulierung entstehen. Zu den typischen Regulierungskosten gehören die Aufwendungen der Versicherungsgesellschaft für Regulierungsbeauftrage im Bereich Spesen und Gehalt. Aber auch die Kosten für freiberuflich tätige Sachverständige, die bei größeren Schäden im Außendienst die erforderlichen Gutachten am Schadenort vornehmen, gehören zu den Regulierungskosten. Die Regulierungskosten können in der Regel einem Schaden exakt zugeordnet werden.

 

 

Regulierungsentscheidung

Bei der Regulierungsentscheidung handelt es sich um die abschließende Entscheidung einer Versicherungsgesellschaft zu ihrer Eintrittspflicht für einen bestimmten Schaden gegenüber ihrem Versicherungsnehmer.

Die Schadenregulierung umfasst bei nahezu allen Versicherungsverträgen den gesamten Prozess der Bearbeitung und Abwicklung von gemeldeten Schäden. Die Regulierungsentscheidung ist die nach allen Prüfungen und Kontrollen ergangene Entscheidung der Versicherung, für den konkreten Schaden gegenüber dem Geschädigten oder dem Versicherungsnehmer einzutreten. Das Ziel der Regulierungsentscheidung ist ein sachgerechter Ausgleich des Schadens.

In Haftpflichtversicherungen haben Versicherungsgesellschaften zunächst die Aufgabe, einen von Versicherungsnehmern oder geschädigten Dritten gemeldeten Schaden zu prüfen. Sie müssen prüfen, ob ein Schaden berechtigt ist oder als unberechtigt abgewehrt werden muss. Danach prüfen Versicherungen, ob der gemeldete Schaden auch versichert ist. Erst dann kann eine Regulierungsentscheidung getroffen werden. Wird keine Regulierungsentscheidung getroffen bzw. verneint, übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Abwehr des Anspruchs.

 

Regress / Regressverzichtsabkommen

Bei einem Regress handelt es sich nach dem deutschen Zivilrecht um einen Rückgriff. Der Regress beschreibt ein Schuldverhältnis zwischen mindestens drei Parteien. Zurückgegriffen wird durch den jeweiligen Gläubiger auf einen zur Leistung gesetzlich oder vertraglich verpflichteten Schuldner gegen einen Dritten, wobei dieser dem Schuldner gegenüber haftet.

Der Anspruch zwischen Schuldner und dem Dritten wird als Regressanspruch bezeichnet. Häufig geht es bei einem Regress um Schadensersatz. Eine Berufsgenossenschaft kann beispielsweise nach Übernahme eines Betriebsunfallschadens in Regress gehen, wenn entweder Arbeitgeber oder aber Arbeitnehmer diesen Unfall mit Vorsatz oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

Umfassende Regressansprüche besitzen Versicherungsunternehmen gegenüber ihren Versicherungsnehmern oder aber Dritten. Bei jedem regulierten Schaden wird durch die Versicherungsgesellschaft geprüft, ob Schadensverursacher oder Versicherungsnehmer in Regress genommen werden dürfen. Damit soll verhindert werden, dass Schäden mehrfach erstattet oder reguliert werden. Der Versicherungsregress beinhaltet häufig eine Rückforderung von geleistetem Schadensersatz. Haben Versicherungsnehmer einem Dritten einen Schaden zugefügt, springen Haftpflichtversicherungen für den Schaden ein und erstatten diesen dem Dritten. Wird bei der Prüfung des Schadens jedoch nachgewiesen, dass den Dritten eine Teilschuld trifft, kann ein Regress folgen.

Regressverzichtsabkommen

Eine Besonderheit im Versicherungsbereich stellt das Regressverzichtsabkommen dar. Früher sind insbesondere Feuerversicherungen dem Regressverzichtsabkommen beigetreten, das mit Wirkung zum 31.12.2017 gegenstandslos geworden ist. Das Regressverzichtsabkommen sollte in den 60er Jahren für eine risikogerechte Haftpflichtversicherung mit ausreichenden Versicherungssummen Sorge tragen. Versicherungsnehmer sollten über das Regressverzichtsabkommen unter Schutz gestellt werden, wenn ein Feuer an der versicherten Sache auf eine auch feuerversicherte Sache eines Dritten übergegangen ist. In diesen Fällen wurden Versicherungsnehmer durch das Regressverzichtsabkommen von Regressansprüchen seitens Dritter und deren Feuerversicherungen geschützt. Das Regressverzichtsabkommen zwischen den Feuerversicherern hat sich auf bestimmte Beträge beschränkt. Da sich die Bedingungen in Haftpflichtversicherungen in den letzten Jahrzehnten jedoch enorm verbessert haben, ist eine risikogerechtere Absicherung möglich, was das Regressverzichtsabkommen entbehrlich macht. Zum Ende des Jahres 2017 wurde es daher abgeschafft.

 

Regionalklasse

Die Regionalklasse ist ein Begriff aus dem Bereich der Kfz-Versicherungen und gehört zu den Kriterien für die Berechnung der Versicherungsprämien. Durch die Regionalklasse wird ausgesagt, wie hoch innerhalb einer Region oder Zulassungsbezirks die Wahrscheinlichkeit besteht, dass ein Unfall geschieht und wie hoch die durchschnittlichen Schadenskosten eingeschätzt werden können. Bei Kfz-Haftpflichtversicherungen dient die Regionalklasse der Einschätzung, wie hoch das Risiko für Unfälle ausfällt und mit welchen Schäden gerechnet werden muss. Bei steigender Unfallwahrscheinlichkeit fällt auch die Regionalklasse höher aus. Und je höher die Regionalklasse, desto höher sind auch die Versicherungsprämien.

Die Beitragshöhe in der Kfz-Haftpflichtversicherung hängt jedoch von vielen weiteren Faktoren wie Tarif, Typklasse oder dem Alter ab. Deshalb kann es auch sein, dass trotz einer hohen Regionalklasse ein verhältnismäßig niedriger Beitrag gezahlt werden muss.
Siehe auch: Schadenfreiheitsklassen, Regional- und Typklassen

Regionalklassen finden jedoch auch in Vollkasko- und Teilkaskoversicherungen Anwendung. Bei der Einstufung in die Regionalklasse berücksichtigen Versicherungsgesellschaften nicht nur die Unfallwahrscheinlichkeit, sondern auch die Häufigkeit von Diebstählen, Sturmschäden, Hagelschäden, Wildunfällen und Hochwasserschäden. In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es aktuell 12 Regionalklassen. Die Teilkaskoversicherungen berücksichtigen 16 Regionalklassen und bei den Vollkaskoversicherungen werden 9 Regionalklassen verwendet.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft veröffentlicht regelmäßig alle aktuellen Regionalklassen und Zulassungsbezirke. Die Einteilung und Festlegung von Regionalklassen erfolgt durch die jährlich zu erstellende Schadenbilanz für alle 415 deutschen Zulassungsbezirke durch den GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Da jährlich eine Neuberechnung erfolgt, können sich auch bei laufenden Versicherungsverträgen die Regionalklassen ändern. Gleiches gilt bei einem Umzug oder aber durch einen Unfallschaden.

 

Regionalitätsprinzip

Das Regionalitätsprinzip ist ein Begriff aus dem öffentlichen Recht. Das Regionalitätsprinzip betrifft die rechtlichen Beziehungen zwischen öffentlichen Trägern und öffentlich-rechtlichen Banken, Sparkassen und Versicherungen, denen das Betreiben von Geschäften außerhalb ihres Geschäftsgebietes verboten wird.

Vom Regionalitätsprinzip durch die Gesetze der Bundesländer gebunden sind insbesondere Volksbanken, Genossenschaftsbanken, Sparkassen, Raiffeisenbanken und Sparda-Banken. Das Regionalitätsprinzip wird auch Territorialprinzip genannt, weil es Geschäftsgebiete von öffentlich-rechtlichen Finanz- und Versicherungsunternehmen beschränkt. Hierdurch sollen gezielt einzelne Regionen oder aber einzelne Bundesländer gefördert werden, da insbesondere Banken und Sparkassen nur innerhalb ihrer Region investieren können. Durch das Regionalitätsprinzip werden jedoch Investitionen an anderen Standorten nicht ganz ausgeschlossen. Ein Großteil aller Kreditvergaben erfolgt dennoch innerhalb der entsprechenden Region.

Auch bei öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen kann das Regionalitätsprinzip greifen und die Geschäfte auf eine bestimmte Region beschränken. Gleichzeitig erfolgt so eine regionale Abgrenzung zwischen Versicherungsunternehmen, die ihre Geschäftsgebiete untereinander aufteilen. Das Regionalitätsprinzip stammt noch aus Monopolzeiten und soll dauerhaft einen umfassenden und preisgünstigen Versicherungsschutz für das regionale Volk sicherstellen. Durch die zunehmende Digitalisierung bei Versicherungsgeschäften mit vielen elektronischen Vertragsabschlüssen könnte das Regionalitätsprinzip in Zukunft überaltert sein und abgeschafft werden.

 

 

Synonyme - Territorialprinzip
Regelbeitrag

Beim Regelbeitrag handelt es sich im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung um den Beitrag, den versicherungspflichtige Selbstständige entrichten müssen. Für den Regelbeitrag ist weder das Alter noch die Höhe des Einkommens ausschlaggebend. Wie hoch die monatlichen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für die versicherungspflichtigen Selbstständigen ausfallen, hängt vom Regelbeitrag ab. Der Regelbeitrag wird jährlich festgelegt, wobei für die Kalkulation die jeweilige Bezugsgröße mit dem entsprechenden Beitragssatz multipliziert wird. Bei der Berechnung des Regelbeitrags wird ein durchschnittliches Monatseinkommen verwendet, wobei hier Unterschiede zwischen alten und neuen Bundesländern zu berücksichtigen sind. Das eigentliche Einkommen des versicherungspflichtigen Selbstständigen beeinflusst die Beitragshöhe nicht. Auch das Alter spielt keine Rolle.

In den ersten drei Jahren ihrer Versicherungspflicht müssen Selbstständige lediglich die Hälfte vom Regelbeitrag selbst tragen. Der Regelbeitrag hat bei der gesetzlichen Rentenversicherung den Zweck, dass die Rentenversicherung ihre Aufgaben erfüllen kann, was letztendlich allen Versicherungsnehmern zugutekommt. Hiervon werden Rehabilitationen, Krankenversicherungen und Pflegeversicherungen finanziert. Möchten sich Selbstständige nicht pflichtversichern, dann kommt eine freiwillige Versicherung in Betracht.

 

Regelaltersrente

Unter der Regelaltersrente versteht man eine Altersrente, die von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wird und die als Regelaltersgrenze das Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters voraussetzt. Das bedeutet, dass die Regelaltersrente in der Regel ab dem 65. Lebensjahr gezahlt wird, wobei es hierbei je nach Geburtsjahr Übergangsregelungen gibt. So liegt das gesetzliche Renteneintrittsalter für diejenigen, die vor 1947 geboren wurden, bei 65 Jahren, während es für die nach 1964 Geborenen schrittweise auf 67 Jahre angehoben wird.

Um die Regelaltersrente zu erhalten, müssen Versicherte grundsätzlich mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Pflichtbeiträge aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder um freiwillige Beiträge handelt. Auch Zeiten der Kindererziehung, der Pflege von Angehörigen oder der Arbeitslosigkeit können angerechnet werden, um die erforderlichen fünf Jahre zu erreichen.

Eine wichtige Voraussetzung für den Bezug der Regelaltersrente ist zudem, dass der Versicherte nicht mehr erwerbstätig ist oder nur noch geringfügig beschäftigt ist. Es besteht jedoch die Möglichkeit, neben der Regelaltersrente noch bis zu einem bestimmten Betrag hinzuverdienen, ohne dass dies Auswirkungen auf die Rentenhöhe hat. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze die Rente gekürzt werden kann.

Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Regelaltersrente ist die Höhe der Rente. Diese richtet sich in erster Linie nach den eingezahlten Beiträgen und den Entgeltpunkten, die im Laufe des Erwerbslebens erworben wurden. Dabei gilt: Je höher die Beiträge und Entgeltpunkte, desto höher fällt auch die Regelaltersrente aus. Zudem spielt auch die Anzahl der Versicherungsjahre eine Rolle. Wer länger in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, erhält in der Regel auch eine höhere Rente.

Ein wichtiger Punkt, der bei der Regelaltersrente zu beachten ist, ist die steuerliche Behandlung. Die Rente wird in der Regel als Einkommen besteuert und unterliegt somit dem individuellen Steuersatz. Allerdings gibt es auch hier Freibeträge und Vergünstigungen, die je nach persönlicher Situation und Rentenhöhe variieren können.

Zu guter Letzt ist es wichtig zu wissen, dass die Regelaltersrente nicht automatisch ausgezahlt wird. Versicherte müssen einen Antrag bei der zuständigen Rentenversicherung stellen, um die Rente zu erhalten. Dies sollte in der Regel spätestens drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn geschehen. Zudem ist es ratsam, sich frühzeitig über die individuelle Rentensituation zu informieren und gegebenenfalls eine Rentenberatung in Anspruch zu nehmen, um die bestmögliche Rentenhöhe zu erzielen.

Regelaltersgrenze

Für die verschiedenen Altersrenten hat der Gesetzgeber in Deutschland mit der Regelaltersgrenze ein Renteneintrittsalter definiert. Es kann jedoch auch Rente beantragt werden, bevor oder nachdem die Regelaltersgrenze eingetreten ist. Wer früher in Rente gehen möchte, muss Abschläge bei der Rentenzahlung in Kauf nehmen. Ausschlaggebend hierfür sind der Zeitpunkt des Rentenantrags, die erworbenen Rentenansprüche, der individuelle Gesundheitszustand sowie die berufliche und private Situation.

Für Versicherte, die vor dem 01.01.1947 geboren wurden, stellt die Vollendung des 65. Lebensjahres die gesetzliche Regelaltersgrenze dar. Versicherte aus den Geburtsjahrgängen 1947 bis 1963 erreichen die Regelaltersgrenze zwischen dem 65. und dem 67. Lebensjahr. Bei Versicherten aus den Geburtsjahrgängen 1964 und jünger wird die Regelaltersgrenze bei Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht (Stand: 2023).

Ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze besteht ein Anspruch auf Regelaltersrente, sofern die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt worden ist. Zu diesem Zeitpunkt wird die Rente ohne Abschlag gezahlt. Wer trotz erfüllter Wartezeit erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze die Altersrente in Anspruch nimmt, bekommt für jeden Monat des Hinausschiebens einen Zuschlag in Höhe von 0,5 % auf seinem Rentenkonto gutgeschrieben.

Generell gilt, dass sich Rentenbeginn und Renteneintrittsalter unterscheiden können. Der Anspruch auf die Regelaltersrente beinhaltet eine Wartezeit von fünf Jahren, die aber auch durch Beitragszeiten und Ersatzzeiten erfüllt werden kann. Wurde vor der Regelaltersgrenze eine Erziehungsrente oder Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezogen, gilt die Wartezeit als erfüllt. Die Regelaltersrente wird bei fristgerechtem Eingang des Rentenantrages von dem Monat an geleistet, in dem die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. In der Regel handelt es sich dabei um den Monat, der dem Monat des Erreichens der Regelaltersgrenze folgt. Renten werden nur auf Antrag gezahlt.

Referenzwert

Bei einem Referenzwert handelt es sich um einen festgelegten Wert, der für Vergleiche herangezogen wird. Wie auch beim Bezugswert dient der Referenzwert in vielen verschiedenen Fachgebieten als Vergleichswert für physikalische Größen oder Zahlen. Im Bankwesen werden Referenzwerte gebildet, um Basiswerte oder Leitzinsen zu vergleichen.

Im Bankenwesen dienen Referenzwerte als wichtige Grundlage für alle komplexen Finanzprodukte. So werden beispielsweise Referenzzinssätze, Benchmark-Zinssätze oder Referenzsätze regelmäßig aktualisiert und veröffentlicht. Die Berechnung dieser Referenzwerte erfolgt durch unabhängige Stellen und soll häufig die Kosten von Kreditaufnahmen in unterschiedlichen Märkten abbilden. Referenzwerte können Aufschluss über die Kosten für Banken geben, wie teuer es für sie ist, wenn sie sich von einem anderen Quellen wie Kreditinstituten, Pensionsfonds, Geldmarktfonds oder Versicherungsgesellschaften Geld leihen.

Reduction in Yield

Reduction in Yield ist im Bereich der kapitalbildenden Lebensversicherungen eine Kennzahl, die die durchschnittliche Verminderung von den jährlichen prozentualen Vertragswerten durch alle bis zur Auszahlung entstehenden Kosten. Reduction in Yield erfasst die Abschluss- und Verwaltungskosten sowie laufende Kosten der Kapitalanlage bei fondsgebundenen Lebensversicherungen. Nach den vorvertraglichen Informationspflichten muss u.a. bei aufgeschobenen Rentenversicherungen die Gesamtkostenquote angegeben werden. Durch die Gesamtquote soll die Kostenbelastung von einem Versicherungsvertrag durch eine Kennzahl zusammengefasst werden.

Durch die Reduction in Yield Kennzahl soll im Versicherungsbereich der Verlust durch fonds- und versicherungsbezogene Kosten aufgezeigt werden. Dafür werden Renditeeinbußen durch Abschlusskosten und laufende Kosten sowie Kapitalanlagekosten zusammengeführt. In Großbritannien ist die Angabe der Reduction in Yield Kennzahl bei Kostenstrukturangaben gesetzliche Pflicht. In Deutschland müssen bislang nach dem Versicherungsvertragsgesetz nur Versicherungskosten, jedoch keine Fonds- oder Anlagekosten ausgewiesen werden.

Die Reduction in Yield Kennzahl dient als Entscheidungsgrundlage für Renditen und Risiken einer Anlage. Denn erst in Kenntnis aller anfallenden Anlagekosten kann abgeschätzt werden, wie attraktiv eine Anlage aktuell wirklich ist.

Synonyme - RIY
Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten, die einem Versicherungsnehmer bei einer rechtlichen Auseinandersetzung in einem versicherten Rechtsbereich entstehen. Zu den häufig versicherten Rechtsgebieten gehören Privatleben, Beruf, Wohnen und Straßenverkehr. Rechtsschutzversicherungen versichern nach dem Baukastenprinzip, bei dem aus einzelnen Bausteinen der passende Schutz zusammengestellt werden kann.

Privatrechtsschutz

Privatrechtsschutzversicherungen umfassen einen Schutz in vielen Bereichen des täglichen Lebens, wozu insbesondere Verträge über Dienstleistungen, Käufe, Versicherungen oder Reisen gehören. Vom Versicherungsschutz umfasst sind auch Schadensersatzforderungen, Streitigkeiten mit dem Finanzamt oder Auseinandersetzungen im Sozialrecht und Verwaltungsrecht. Auch die Bereiche Familie und Erbe sowie ein kleiner Teil aus dem Strafrecht können unter die Privatrechtsschutzversicherung fallen. Dies gilt aber eher für Ordnungswidrigkeiten oder fahrlässige Vergehen, sodass für vorsätzlich begangene Taten der Zusatzbaustein erweiterter Strafrechtsschutz abgeschlossen werden müsste. Ein zusätzlicher Baustein in diesem Bereich ist der erweiterte Rechtsschutz im Internet bzw. Cyber-Rechtsschutz.

Berufsrechtsschutz

Bei der Berufsrechtsschutzversicherung geht es um die Arbeit als Arbeitnehmer und um arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen. Dieser Bereich kann in der Regel nur in Kombination mit dem Privatbaustein abgeschlossen werden. Selbstständige benötigen eine spezielle Rechtsschutzversicherung.

Wohnrechtsschutz

Bei Wohnrechtsschutzversicherungen werden Konflikte um Miete, Nebenkosten, Kündigungen oder Räumungen abgedeckt. Auch Nachbarschaftsstreitigkeiten lassen sich mitversichern. Vermieter müssen auf einen speziellen Vermieterrechtsschutz ausweichen. Auch diese Versicherungsbausteine werden nur in Kombination mit dem Privatrechtsschutz oder anderen Bausteinen angeboten.

Verkehrsrechtsschutz

Verkehrsrechtsschutzversicherungen lassen sich häufig auch einzeln abschließen. Sie schützen Autofahrer, Fahrradfahrer und Fußgänger bei rechtlichen Streitigkeiten im Straßenverkehr. Versichert sind Führerscheinangelegenheiten, Bußgeldsachen oder in Teilen auch Ordnungswidrigkeitenverfahren, weshalb insbesondere Vielfahrer über den Abschluss einer Verkehrsrechtsschutz nachdenken sollten.

 

Bei vielen Rechtsschutzversicherungen ist es möglich, Familienmitglieder mit zu versichern. Zu den Leistungen einer Rechtsschutzversicherung gehören Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten, Zeugengebühren, Sachverständigenkosten sowie die Kosten der Gegenseite im Falle eines Unterliegens. Je nach Vertrag werden auch Kosten im Ausland übernommen oder zinslose Darlehen für eine Strafkaution gewährt. Bußgelder und Geldstrafen werden hingegen nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

Es sollte darauf geachtet werden, ob die Rechtsschutzversicherung auch außergerichtliche Auseinandersetzungen abdeckt, da nicht jeder Konflikt automatisch vor Gericht ausgetragen wird. Zu den außergerichtlichen Konfliktlösungsverfahren gehört insbesondere die Mediation. Auch Kosten für eine Rechtsberatung können je nach Tarif von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.

Die Rechtsschutzversicherung muss vor Beginn der Auseinandersetzung informiert werden. Erst dann, wenn die Versicherung eine Deckungszusage erteilt, kann davon ausgegangen werden, dass die Kosten auch übernommen werden. Wichtig ist dafür, dass der Konflikt in den versicherten Zeitraum aufgetreten ist. Rechtsschutzversicherungen können mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen werden.

Rechtsschutzfall

Im Bereich der Rechtsschutzversicherung wird dann von einem Rechtsschutzfall gesprochen, wenn der Versicherungsnehmer seine Interessen rechtlich vertreten lassen muss. Der Rechtsschutzfall ist also der Schaden- oder Versicherungsfall aus anderen Versicherungssparten und Bereichen.

Sobald ein Rechtsschutzfall eintritt, unterzieht die Rechtsschutzversicherung den Sachverhalt einer genauen Überprüfung. Diese Überprüfung soll feststellen, ob tatsächliche eine Vertretungspflicht besteht. Kommt die Versicherungsgesellschaft dabei zu dem Ergebnis, dass der Rechtsschutzfall in die versicherten Risiken fällt, erteilt sie eine Deckungszusage. Die Deckungszusage besagt, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Rechtsstreit übernimmt. In die Prüfung bezieht die Versicherung jedoch auch ein, ob der Rechtsschutzfall bzw. das Ereignis in einen Zeitraum fällt, in dem Versicherungsschutz bestand. Ein Rechtsschutzfall muss nach Abschluss des Versicherungsvertrages und vor Beendigung der Versicherungsdauer eingetreten sein. Hier kann es auch sein, dass Wartezeiten berücksichtigt werden müssen.

Da die Leistungen in Rechtsschutzversicherungsverträgen häufig eingeschränkt sind, sollten Versicherungsnehmer immer im Vorfeld klären, ob Versicherungsschutz besteht. In einem Rechtsschutzfall mit Deckungszusage können Versicherungsnehmer je nach Vertrag entweder einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen oder sich an den Rechtsanwalt wenden, der von der Versicherungsgesellschaft vorgegeben wird.

Rechtsmittel

Bei einem Rechtsmittel handelt es sich nach deutschem Recht um die Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung. Dadurch grenzt sich der Begriff des Rechtsmittels vom Oberbegriff des Rechtsbehelfs ab, durch den auch staatliche und behördliche Entscheidungen angefochten werden können. Dennoch werden beide Begriffe häufig verwechselt.

Gegen gerichtliche Entscheidungen gibt es insbesondere die Rechtsmittel der Beschwerde, Berufung, Revision und Sprungrevision. Zu den Rechtsbehelfen gegen Amtshandlungen und Verwaltungsakte zählt der Widerspruch, die Erinnerung, die Gegenvorstellung und die Dienstaufsichtsbeschwerde.

Bei einem Rechtsmittel als besondere Form des Rechtsbehelfs bedarf es einer Rechtsbehelfsbelehrung. Diese belehrt darüber, ob und auf welche Weise eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung durch einen Rechtsbehelf angefochten werden kann. Bei Rechtsmitteln wird sie auch Rechtsmittelbelehrung genannt. Die Belehrungen befinden sich in der Regel unmittelbar auf oder an der anfechtbaren Entscheidung. Zu beachten ist bei einem Rechtsmittel die Zulässigkeit, die Frist und die Form.

Nach dem Einlegen eines Rechtsmittels wird entweder ein Suspensiveffekt oder aber ein Devolutiveffekt in Gang gesetzt. Wird eine Entscheidung so lange nicht wirksam, bis abschließend über das jeweilige Rechtsmittel entschieden wurde, wird vom Suspensiveffekt gesprochen. Bei wirksamer Einlegung des Rechtsmittels entfaltet die angefochtene Entscheidung als zunächst keine Rechtskraft. Der Eintritt der Rechts- oder Bestandskraft wird durch das Rechtsmittel gehemmt.

Bei Devolutiveffekt wird hingegen gesprochen, wenn die Angelegenheit nach dem Einlegen des Rechtsmittels zur Entscheidung darüber in eine höhere Instanz gegeben werden muss. Die höhere Instanz entscheidet dann darüber, ob die Entscheidung aus der vorhergehenden Instanz rechtmäßig ist.

Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels gehört die Beschwer. Bei der Beschwer handelt es sich um die besondere Ausprägung des Rechtsschutzbedürfnisses. Eine Entscheidung soll danach nur von einer Partei angefochten werden dürfen, wenn sie davon negativ betroffen – also beschwert – wird. Bei einigen Rechtsmitteln ist die Zulässigkeit aber auch von einer Beschwersumme abhängig, die mindestens erreicht werden muss. Hier bedeutet die Beschwer auch den Wert des Beschwerdegegenstandes. Beide Parteien haben die Möglichkeit, auf Rechtsmittel zu verzichten. Bei einem Rechtsmittelverzicht handelt es sich um eine Prozesshandlung, die nicht mehr angefochten werden kann. Rechtsmittel können ansonsten auch noch nach ihrer Einlegung zurückgenommen werden. Dies beispielsweise dann, wenn ein Sachverhalt noch einmal überprüft wurde und die Erfolgsaussichten für einen positiven Ausgang als zu gering eingeschätzt worden sind.

Für alle Rechtsmittel gilt generell das Verschlechterungsverbot, wonach verboten wird, die angefochtene Entscheidung zum Nachteil der Partei zu verändern, die Rechtsmittel eingelegt hat. Die Position einer Partei, die Rechtsmittel einlegt, darf sich danach nur verbessern oder aber gleich bleiben. Eine Ausnahme gilt, wenn beide Parteien Rechtsmittel einlegen.

 

 

Rechtsform / Rechtsformwechsel

Bei der Rechtsform handelt es sich um den rechtlichen Rahmen einer Gesellschaft. Jede Gesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, eine Rechtsform zu wählen. Mit ihr sind gesetzlich vorgegebene Strukturen verbunden, durch die die Gesellschaft am Wirtschaftsleben teilnehmen kann. Wer also ein Unternehmen gründen will, muss sich für eine Rechtsform entscheiden.

Aus der Auswahl einer Rechtsform können sich betriebswirtschaftliche, mitgliedschaftsrechtliche, gewerberechtliche und steuerrechtliche Konsequenzen ergeben. Insbesondere die Haftung von Gesellschaftern, die Führung der Geschäfte, die Größe des Betriebs, der Kapitalbedarf und die Börsenfähigkeit gehören zu den wichtigen Faktoren bei der Auswahl einer Rechtsform. Während bei Personengesellschaften mindestens ein Gesellschafter mit seinem privaten Vermögen für die Gesellschaft haftet, wird die Haftung bei Kapitalgesellschaften auf Einlagen oder ähnliche Faktoren begrenzt. Unternehmerisch tätige natürliche Personen haften mit ihrem Gesamtvermögen.

Je nach Geschäftstätigkeit wird die Rechtsform gesetzlich vorgegeben. Versicherungsgesellschaften können zum Beispiel nur zwischen den Rechtsformen der AG, VVaG, SE oder aber Anstalten bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts wählen. Die Wahl der Rechtsform reguliert auch den Außenauftritt des Unternehmens durch die Firmierung. Außerdem entscheidet die gewählte Rechtsform über die notwendigen Formalitäten der Gründung und Einschätzung durch Banken und Investoren. Die Vorschriften zu den möglichen Rechtsformen können dem BGB, dem HGB oder dem GmbHG entnommen werden.

Rechtsformwechsel

Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht dauerhaft beibehalten werden. Unterschieden wird zwischen Rechtsformwechsel durch Gesetz und Umwandlung der Rechtsform. Der gesetzliche Rechtsformwechsel tritt beispielsweise bei einer BGB-Gesellschaft ein, wenn sie ein Handelsgewerbe beginnt und damit zur OHG umwandelt. Gibt eine OHG oder KG jedoch ein Handelsgewerbe auf, dann findet ein gesetzlicher Rechtsformwechsel zur BGB-Gesellschaft statt. Für die nachträgliche Umwandlung von Rechtsformen gelten die Vorschriften des Umwandlungsgesetzes.

 

Rechtsberatung

Eine Rechtsberatung beinhaltet die Einholung eines juristischen Rates. In vielen alltäglichen Situationen ergeben sich rechtlich relevante Fragestellungen, die nur mit juristischem Fachwissen beantwortet werden können.

Die klassische Rechtsberatung wird von Rechtsanwälten angeboten. Es gibt jedoch heute noch viele weitere Möglichkeiten, sich rechtlich beraten zu lassen. Die Rechtsberatung ist eine Rechtsdienstleistung, bei der konkrete Sachverhalte juristisch geprüft werden. Eine Rechtsberatung ist telefonisch, persönlich oder über andere Kommunikationskanäle möglich.

In Deutschland wird die Rechtsberatung über das Rechtsdienstleistungsgesetz geregelt. Hierin enthalten sind auch die Regelungen zur kostenlosen Rechtsberatung und Beratungstätigkeiten gegen Entgelt. Zur uneingeschränkten und entgeltlichen Rechtsberatung sind neben Rechtsanwälten auch Steuerberater, Rechtsbeistände oder Patentanwälte befugt. Entsprechend zugelassene Anbieter für eine Rechtsberatung können dem Rechtsdienstleistungsregister entnommen werden.

Rechtsberatungen können auch im Internet angeboten werden. Online-Rechtsberatungen sind jedoch nicht immer kostenlos. Sofern eine Kommunikation zwischen Ratsuchendem und dem jeweiligen Rechtsanwalt stattfindet, werden in der Regel auch Beratungskosten fällig. Unterschieden werden muss hier zwischen der Rechtsberatung, die auf explizite Sachverhalte eingeht, und einer Rechtsauskunft, die eine grobe Einschätzung beinhaltet. Bei umfangreichen und komplexen Rechtsfragen sollte über eine persönliche Rechtsberatung nachgedacht werden.

Telefonische Rechtsberatungen durch einen Rechtsanwalt sind ebenfalls nicht kostenlos. Häufig werden diese Beratungsgespräche über eine entsprechende Hotline sogar sekundenweise abgerechnet. Menschen, die wegen ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, können Beratungshilfe beantragen. Bei der Beratungshilfe handelt es sich um eine staatliche Hilfe für außergerichtliche Angelegenheiten nach dem Beratungshilfegesetz. Erteilt wird juristische Auskunft durch Rechtsanwälte oder Rechtsbeistände. In der Regel erfolgt dies in öffentlichen Beratungshilfeterminen beim örtlichen Amtsgericht.

Letztendlich können auch Verbraucherzentralen und andere durch öffentliche Mittel geförderte Verbände innerhalb ihrer Zuständigkeit Rechtsberatungen anbieten.

 

Rechtsanwaltsgebühren

Mit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes entsteht der Anspruch auf die Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren. Rechtsanwaltsgebühren können jedoch auch dann entstehen, wenn ein Rechtsstreit vor Gericht verloren wurde und das Gericht der unterliegenden Partei die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Die Rechtsanwaltsgebühren haben sich bis zum Jahr 2003 nach der BRAGO Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung gerichtet. Seit 2004 gilt für Rechtsanwaltsgebühren das RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Anderweitige Rechtsanwaltskosten können dann entstehen, wenn zwischen Rechtsanwalt und Mandant eine individuelle Honorarvereinbarung geschlossen wird. Hierbei gilt zu beachten, dass Rechtsschutzversicherungen in der Regel nur die Rechtsanwaltskosten übernehmen, die vom RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgegeben werden.

Rechtsanwaltsgebühren unterscheiden sich zwischen Kosten für außergerichtliche Beratungen, Gebühren für eine außergerichtliche Vertretung und Rechtsanwaltskosten für die gerichtliche Vertretung. Grundsätzlich sind Rechtsanwälte verpflichtet, unnötige Kostenrisiken für ihre Mandanten zu vermeiden. Oft sind die Rechtsanwaltsgebühren abhängig von einem Gegenstandswert oder Streitwert – also dem Wert der Auseinandersetzung. Der Gegenstandswert beinhaltet oft den objektiven Geldwert oder aber das wirtschaftliche Interesse des Mandanten. Bei Forderungsangelegenheit wird als Streitwert die Höhe der geltend zu machenden oder abzuwehrenden Forderung genutzt. Bei nicht vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen kann der Gegenstandswert gesetzlichen Regelungen entnommen werden. Bei gerichtlichen Verfahren wird der Gegenstandswert vom Gericht festgesetzt.

Das RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht aus dem Gesetzestext selbst und einem Vergütungsverzeichnis mit den entsprechenden Gebührentatbeständen. Es werden mehrere Gebührenarten vorgesehen, die sich in festen Gebühren oder Rahmengebühren unterteilen. Für gerichtliche Verfahren in Zivilsachen, Verwaltungsangelegenheiten oder im Arbeitsrecht sind eher feste Gebühren vorgesehen. Rahmengebühren kommen insbesondere für außergerichtliche Tätigkeiten sowie für Bereiche aus dem Strafrecht und Sozialrecht in Betracht. Zusätzlich berechnen Rechtsanwälte noch Auslagen, Fahrtkosten und Umsatzsteuer.

Neben Rechtsanwaltsgebühren nach dem RVG sollten bei gerichtlichen Verfahren auch die Gerichtskosten mit in Kalkulationen einbezogen werden.

 

Synonyme - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz,RVG
Rechnungszins

Beim Rechnungszins handelt es sich um einen Zinssatz aus dem Bereich der Versicherungsmathematik. Der Rechnungszins gehört zu den wichtigen Rechnungsgrundlagen für kapitalbildende Lebensversicherungen. Genutzt wird der Rechnungszins zur Berechnung der künftigen Leistungen, um deren aktuellen Wert feststellen zu können. Dies ist bei vielen Lebensversicherungen notwendig, weil sie über lange Laufzeiten andauern und nur so Beiträge und Deckungsrückstellungen berechnet werden können. Mit dem Rechnungszins wird ein Kapitalanlageerfolg einkalkuliert, der sich auf Sparprämien und Prämienvorauszahlungen bezieht.

Die Höhe des Rechnungszinses wird im Bereich der Lebensversicherung gesetzlich festgelegt. Er berechnet sich auf Basis der durchschnittlichen Rendite von zehnjährigen Staatsanleihen in Euro. Durch diese Renditen wird auch die Höchstgrenze des Rechnungszinses definiert, der maximal 60 % betragen darf. Die Festsetzung erfolgt durch das Bundesministerium der Finanzen, das entsprechende Vorschläge von der BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und von der Deutschen Aktuarvereinigung erhält. Mit dem Höchstrechnungszinssatz wird eine Verzinsung von Deckungsrückstellungen eingegrenzt. Wird ein Rechnungszins einmal vertraglich fixiert, darf er nicht mehr erhöht werden. Eine Senkung des Rechnungszinses kommt in Betracht, wenn Versicherungsgesellschaften diesen Zinssatz nicht mehr erwirtschaften können.

 

Synonyme - Höchstrechnungszins,Höchstbetrag für den Rechnungszins,Höchstzinssatz
Raub / Raubversicherung

Von einem Diebstahl wird gesprochen, wenn jemand einem anderen rechtswidrig bewegliche Sachen entwendet. Nach der Definition wird ein Diebstahl zu einem Raub, wenn der Täter dabei Gewalt androht oder sogar benutzt, um das Opfer dazu zu zwingen, das Diebesgut herauszugeben. Gewalt im Sinne des Raubes liegt jedoch nicht vor, wenn wie beim Trickdiebstahl das Diebesgut ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes gestohlen werden kann.

Versicherungsrechtlich werden Raub und Diebstahl unterschiedlich behandelt. Bei einem Diebstahl wird zwischen einfachem Diebstahl, Trickdiebstahl und Einbruchdiebstahl unterschieden. Bei einem einfachen Diebstahl werden Gegenstände entwendet, ohne dass dies mit Gewalt oder dem Eindringen in fremde Gebäude verbunden ist. Bei einem Einbruchdiebstahl verschafft sich der Dieb gewaltsam und unrechtmäßig Zugang zu privaten Räumen und entwendet dort fremdes Eigentum. Bei einem Trickdiebstahl wird die Tat des Diebstahls durch eine List oder Täuschung verdeckt.

Bei einem Raub wird hingegen Gewalt angedroht oder angewendet, während das Eigentum gestohlen wird. In der Hausratversicherung werden normalerweise nur die Gegenstände entschädigt, die bei einem Raub oder Einbruchdiebstahl entwendet wurden. Einfacher Diebstahl oder Trickdiebstahl sind nicht von der Hausratversicherung umfasst, zumal diese Taten in der Regel nicht im Bereich des versicherten Haushalts stattfinden. Hierfür bedarf es zusätzlicher Versicherungsbausteine. Spezielle Sachversicherungen für Schäden, die durch Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus entstehen, werden insbesondere für gewerbliche und industrielle Versicherungsnehmer angeboten.

 

Rating / Ratingagenturen

Bei Ratingagenturen, Credit Rating Agencies oder Rating Services handelt es sich um private Unternehmen, die die Bonität bzw. Kreditwürdigkeit von Unternehmen, Personen, Staaten oder Finanzinstrumenten bewerten. Das Ergebnis einer solchen Bewertung stellt das Rating oder Scoring dar. Durch ein Rating können Anleger, Unternehmen oder auch Staaten ihr Risiko bei geschäftlichen Angelegenheiten besser einschätzen.

Ratingagenturen bieten Ratings gewerblich an und stellen ihre Ergebnisse gegen Entgelt bereit. Den Auftrag für ein Rating erhält die Ratingagentur häufig von den Bewerteten selbst, die dann auch die Kosten dafür übernehmen. Das Rating bietet Informationen zur Risikoabschätzung als Grundlage einer möglichen Geschäftsbeziehung. Ratingagenturen arbeiten mit verschiedenen inhaltlichen oder auch regionalen Schwerpunkten. Während einige Agenturen Finanzmarktprodukte bewerten, fokussieren sich andere auf die Kreditwürdigkeit von Privatpersonen. Diese Agenturen werden auch Scoringunternehmen genannt.

Ratingagenturen unterstehen einer staatlichen Aufsichtsbehörde wie der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA oder der Secutities an Exchange Comission SEC, von denen sie auch ihre Zulassung erhalten. Bei Sorgfaltsverstößen kann diese Berechtigung auch wieder entzogen werden.

Bei einem Rating definieren Ratingagenturen verschiedene Kriterien für die Untersuchung und Bewertung. Im Ergebnis wird ein Rating oft als Kombination aus Buchstaben und Zahlen bzw. Prozentzahlen definiert. Ermittelte Ratings zeigen keine absoluten Werte, sondern eher eine Momentaufnahme und einen Risikokorridor. Produkte mit einem hohen Rating bieten nach dem Ergebnis eine geringe Wahrscheinlichkeit, auszufallen. Dennoch können Risiken nie ganz ausgeschlossen werden. Ratings sollten daher eher als Wahrscheinlichkeitswert herangezogen werden. Die Folgen eines Ratings können für den Bewerteten sehr weitreichend sein. Bei einem herabgesetzten Rating erhalten Kreditnehmer zum Beispiel schlechtere Konditionen, weil von einem höheren Ausfallrisiko ausgegangen werden muss. Bei sehr schlechten Ratings können Kredite oder Darlehen auch verweigert werden.

Ratingagenturen handeln nach einem Verhaltenskodex, wonach Ratings objektiv, unabhängig und hochwertig ermittelt werden müssen. Als erste deutsche Ratingagentur gilt die Creditreform, die sich auf bestimmte Marktsegmente wie Unternehmensbonitäten beschränkt. Nationale Unternehmen, die Risikobeurteilungen für ihre Kundschaft anbieten, werden auch Wirtschaftsauskunfteien genannt. Die bekannteste Wirtschaftsauskunftei in Deutschland ist die Schufa Holding AG, die Bonitätsdaten übermitteln kann.

 

Ratierliches Berechnungsverfahren

Das ratierliche Berechnungsverfahren ist ein Begriff aus der betrieblichen Altersvorsorge und Pensionskasse. Bei Pensionskassen wurde die versicherungsvertragliche Lösung bei Austritt von Mitarbeitern für die Höhe der unverfallbaren Anwartschaften als Standard festgelegt. Scheiden Arbeitnehmer vor Eintritt des Versorgungsfalls mit gesetzlich unverfallbaren Anwartschaft aus, wird die Höhe der Anwartschaft durch das ratierliche Berechnungsverfahren ermittelt.

Das ratierliche Berechnungsverfahren entspricht dem Prinzip des Quotierungsverfahrens, wonach die verdiente Anwartschaft sich nach dem Verhältnis von tatsächlicher Betriebszugehörigkeit zur Betriebszugehörigkeit, die bis zum Renteneintrittsalter möglich gewesen wäre, orientiert. Es handelt sich also um die zeitratierliche Berechnung von unverfallbaren Ansprüchen für vorzeitig ausgeschiedene Arbeitnehmer bei arbeitgeberfinanzierten Versorgungszusagen.

Beim ratierlichen Berechnungsverfahren wird zunächst die Leistung ermittelt, die der Arbeitnehmer ohne eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Falle des Versorgungsfalles erhalten hätte. Hierbei werden auch ruhende Arbeitsverhältnisse berücksichtigt. Danach wird diese Leistung zur tatsächlichen Betriebszugehörigkeit und zur theoretisch möglichen Betriebszugehörigkeit bis zum Eintritt in das Rentenalter ins Verhältnis gesetzt.

 

Synonyme - m/ntel-Verfahren,Quotierungsverfahren
Ratenzuschlag

Bei vielen Versicherungsverträgen ist eine jährliche Beitragszahlung vorgesehen. Einige Versicherungskunden möchten jedoch nicht eine höhere Summe auf einmal entrichten, sondern eine unterjährige Zahlungsweise vereinbaren. Zahlreiche Verträge bieten eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Zahlungsweise an, um die Beitragshöhe entsprechend aufzuteilen. Entschließen sich Versicherungsnehmer für eine unterjährige Zahlungsweise, werden Ratenzuschläge vereinbart. Der Ratenzahlungszuschlag ist unterschiedlich hoch und orientiert sich daran, ob Beiträge monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich gezahlt werden sollen.

Wie die Zahlungsmodelle in der Versicherungspraxis ausgestaltet werden, entscheidet das jeweilige Versicherungsunternehmen. Generell gilt, dass für Versicherungsnehmer die Zahlung der normalen Jahresbeiträge die günstigste Variante darstellt, da in diesen Fällen Ratenzuschläge entfallen. Bei unterjährigen Beitragszahlungen fallen für Versicherungsgesellschaften höhere Verwaltungskosten an, die an die Versicherungsnehmer weitergeleitet werden. Beiträge müssen öfter als ein Mal im Jahr eingezogen und verbucht werden. Diese Kosten fließen in die Berechnung von Ratenzuschlägen mit ein. Bei kapitalbildenden Versicherungsverträgen rechnet das Versicherungsunternehmen auch den Vorfinanzierungsaufwand in den Ratenzuschlag ein. Dies geschieht, weil die Versicherung dem Versicherungsnehmer die Verzinsung auf den Jahresbeitrag garantiert, obwohl durch die Ratenzahlung über das Jahr erst einmal weniger anlagefähiges und verzinsbares Kapital zur Verfügung gestellt wird.

Bei Verträgen mit unterjähriger Zahlungsweise haben Versicherungsnehmer vom ersten Tag an vollen Versicherungsschutz. Sie zahlen für diesen Schutz jedoch in der Regel erst vollständig im Laufe des Versicherungsjahres. Bei Ratenzuschlägen sollte unbedingt auf die Höhe und den Effektivzins geachtet werden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2009 müssen Versicherungsgesellschaften den effektiven Jahreszins bekanntgeben. Dies gilt jedoch nicht für alle Versicherungsverträge.

 

Rate

Mit einer Rate wird eine Teilzahlung oder Teilleistung auf einen Gesamtanspruch bezeichnet. Im Warenhandel können Verkäufer und Käufer vereinbaren, die Bezahlung eines fälligen Kaufpreises nicht sofort in einer Summe, sondern durch die Leistung von Raten in mindestens zwei Teilzahlungen zu erbringen. Gesetzlich wird jedoch nicht von Raten gesprochen, sondern von Teilzahlungen bzw. von kleineren Teilbeträgen der dadurch aufgeteilten Gesamtsumme.

Bei Kaufverträgen muss die Zahlung durch Raten übereinstimmend vereinbart werden, da es sich aus rechtlicher Sicht um anderweitige Finanzierungen wie Leasing, Mietkauf, Finanzkauf oder Stundungen handelt. Der Kaufpreis wird durch individuelle Vereinbarungen und Zahlungen von Raten zu bestimmten Zeitpunkten finanziert. Ratenkredite stellen ein Teilzahlungssystem dar, bei dem eine Summe bzw. ein Kaufpreis durch wöchentlich oder monatlich zu zahlende Raten ausgeglichen wird. Eine besonders bekannte Form des Ratenkredits stellt die Autofinanzierung dar, durch die der Kaufpreis eines Fahrzeuges durch die regelmäßige Zahlung von Raten ausgeglichen wird. Zwar kann der Käufer des Fahrzeuges dieses ganz normal nutzen, aber das Eigentum am Fahrzeug verbleibt bis zum vollständigen Ausgleich der Ratenkreditsumme beim Verkäufer.

Für die Zahlung von Raten gilt das Darlehensrecht. Voraussetzung ist immer, dass ein Vertrag zwischen dem Ratenempfänger und dem Ratenzahlenden geschlossen wird. Dieser hat den Kauf eines Produkts oder die Erbringung einer Dienstleistung zum Inhalt. Der durch die Ratenzahlung gewährte Zahlungsaufschub muss entgeltlich sein; also einen bestimmten Zuschlag und Zinsen enthalten. Vereinbarungen über Teilzahlungsgeschäfte bedürfen der Schriftform, sofern es nicht den Fernabsatz im Versandhandel betrifft.

Wer seine Raten nicht pünktlich oder nicht in voller Höhe bezahlt, kommt in den Schuldnerverzug. Je nach vorliegendem Geschäft kommt dann ein Rücktritt vom Vertrag in Betracht.

 

RAROC

RAROC ist die Abkürzung von „Risk Adjusted Return on Capital“ und bezeichnet ein in Kreditinstituten angewendetes wertschöpfungsorientiertes Zielsystem. Aus dem RAROC kann aus ökonomischer Sicht die Wertschöpfung auf unterschiedlichen Ebenen vom Einzelgeschäft bis hin zur Gesamtbank abgeleitet werden.

Der RAROC ist eine Variante des RoE – Return on Equity und zählt zu den Kennzahlen des RAPM – Risk Adjusted Performance Measurement. RAROC stellt damit ein Performance-Maß im Bankensektor und bei Assekuranzen dar. Der RAROC soll im unternehmerischen Bereich den Beitrag eines einzelnen Unternehmensbereichs zur Performance bzw. zum Unternehmensgesamtwert in einer bestimmten Zeit messen. Gebildet wird dafür der Quotient aus dem risikoadjustierten Gewinnbeitrag des jeweiligen Unternehmensbereichs oder Gesamtwert und dem zuzuordnenden Risikokapital. Ergibt sich bei der Berechnung des RAROC ein Wert größer als „“, gilt der Unternehmensbereich oder das gesamte Unternehmen als erfolgreich.

Das RAROC Konzept dient der Planung und Kontrolle von Produktkalkulationen, von Investitionen und zur Beurteilung von Aufbau- und Abbauentscheidungen in Unternehmen. Der RAROC wird jedoch auch zur Beurteilung von Wertentwicklungen und als Basis für Managementvergütungen genutzt.

 

Synonyme - Risk Adjusted Return on Capital
Ranking

Durch ein Ranking werden Unternehmen, Personen, Gegenstände, Geschehnisse, Produkte oder Dienstleistungen über eine Reihenfolge, Rangliste oder Rangfolge definiert. Bewertet wird ein Ranking nach Wert, Leistung, Unterhaltung, Nutzung oder anderen Faktoren und Kriterien. Ein höherer Rang im Ranking spricht dabei für eine hohe Einschätzung der jeweils bewerteten Kriterien. In Unternehmen spielen Rankings in der Wertsteigerung, Branchenplatzierung und im Marketing eine wichtige Rolle.

Bei Rankings handelt es sich in der Regel um listenartig geführte Platzierungen. Der erste Rang entspricht immer dem Gewinner der jeweiligen Rangliste. Um die Teilnahme an einem Ranking kann sich der oder das Gerankte regelmäßig nicht bewerben, sondern wird ausgewählt. Dargestellt wird mit dem Rang eine persönliche Meinung oder eine prüfbare Zahl von Bewertenden.

Onlinerankings werden oft zur Unterhaltung als „Hitliste“, „Charts“ oder „TOP-Liste“ erstellt. Aber auch in Datenanalysen werden Ränge ausgewertet. Im Onlinebereich beziehen sich viele Rankings auf die Sichtbarkeit von Websites in Suchmaschinen. In diesen Rankings werden dann die Websites hoch platziert, die am meisten den Suchgewohnheiten der Nutzer entsprechen.

Aus wirtschaftlicher Sicht handelt es sich bei einem Ranking um ein Rangreihenverfahren und eine Methode der Datenerfassung durch Befragung, bei der Tester die zu untersuchenden Objekte nach ihren Präferenzen beurteilen und in einer Rangreihe anordnen sollen. Im Gegensatz zum Rating werden den Testern nur die Objekte und nicht deren Eigenschaften vorgegeben, um eine Beeinflussung zu verhindern.

 

Rabattübertragung

Schadenfreiheitsrabatte in Kfz-Versicherungen sind personengebunden und kommen nur für die Kfz-Haftpflicht oder die Vollkaskoversicherung in Betracht. In der Teilkaskoversicherung ist keine Übertragung der Schadenfreiheitsrabatte möglich.

Eine Rabattübertragung kann nur unter bestimmten Voraussetzungen auf einen anderen Versicherungsnehmer durchgeführt werden. Ziel der Rabattübertragung ist die Einstufung eines Versicherungsnehmers in eine höhere Klasse, damit eine Ersparnis bei den Versicherungsprämien erzielt werden kann. Damit ein Missbrauch bei der Rabattübertragung vermieden werden kann, erfolgt diese in der Regel nur unter engen Verwandten. Hierzu zählen neben dem Ehepartner insbesondere Kinder oder Geschwister. Wenn andere Verwandte zweiten Grades einen Rabatt übertragen bzw. übernehmen möchten, muss häufig eine häusliche Lebensgemeinschaft nachgewiesen werden.

Eine Rabattübertragung kann nur in der Höhe erfolgen, die der Empfänger des Schadenfreiheitsrabattes erzielt hätte, wenn er in der Zeit seiner Fahrerlaubnis durchgängig ein Fahrzeug unfallfrei oder ohne Schaden im Straßenverkehr genutzt hätte. Ein Versicherungsnehmer, der beispielsweise seit fünf Jahren eine Fahrerlaubnis besitzt, kann also auch nur den Schadensfreiheitsrabatt für maximal fünf unfallfreie bzw. schadenfreie Jahre erhalten. Bei Fahranfängern macht es also gar keinen Sinn, einen hohen Schadenfreiheitsrabatt übertragen zu wollen, da diese ihren Führerschein noch gar nicht lange haben und damit nicht die erforderlichen Voraussetzungen für eine Rabattübertragung mitbringen. Dies würde nur dann Sinn machen, wenn beispielsweise der Enkel schon einige Jahre einen Führerschein hat und dann im Wege der Rabattübertragung von einer höheren Schadenfreiheitklasse vom Großvater profitiert, der wegen seines Alters das Fahren aufgeben möchte. Aus diesen Gründen melden Elternteile das erste Fahrzeug ihres Kindes zunächst als Zweitwagen auf sich selbst an und übertragen die Schadenfreiheitsrabatte erst nach ein paar Jahren.

Kfz-Versicherungen fragen vor Bewilligung einer Rabattübertragung die Dauer des Führerscheinbesitzes ab und verlangen häufig die Übermittlung einer Kopie der Fahrerlaubnis. Die mit der Rabattübertragung verbundene Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse kann für die Haftpflicht- als auch für die Vollkaskoversicherung erfolgen, wobei beide Versicherungssparten getrennt betrachtet werden. Es ist möglich, dass für einen Versicherungsvertrag zwei verschiedene Schadenfreiheitsklassen gelten und deshalb auch Rückstufungen entsprechend unterschiedlich ausfallen.

Versicherungsgesellschaft legen Fristen fest, in welchem Zeitraum eine Rabattübertragung auf eine nahestehende Person erfolgen kann. Einmal übertragene Rabatte können nicht mehr rückabgewickelt werden. Bei der Rabattübertragung verliert der bisherige Rabattinhaber seinen Rabatt für den jeweiligen Versicherungsvertrag. Hat ein Versicherungsnehmer zum Beispiel zwei Fahrzeuge versichert, so verliert er den Schadenfreiheitsrabatt nur für das Fahrzeug der Rabattübertragung. Der andere Versicherungsvertrag bleibt davon unberührt. Möchten ehemalige Rabattinhaber wieder ein neues Auto anmelden oder ihr Auto ummelden, dann erfolgt die Einstufung ohne die Anerkennung der Vorversicherungszeit. In diesem Falle wäre es dann also so, als ob noch nie ein Fahrzeug versichert war.

 

Rabattschutz

Beim Rabattschutz handelt es sich um einen Zusatzschutz in der Kfz-Versicherung, durch den die Schadensfreiheitsklasse nach einem Unfall beibehalten werden kann. Durch den Rabattschutz werden Versicherungsnehmer also vor einer Rückstufung und damit vor einer Erhöhung der Versicherungsbeiträge geschützt. Der Rabattschutz kann zur Kfz-Haftpflichtversicherung oder zur Kfz-Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden.

In den meisten Verträgen wird ein Rabattschutz so gehandhabt, dass Versicherungsnehmer pro Jahr einen Unfall „frei“ haben, was unabhängig von der Schadenshöhe vereinbart werden kann. Wird die Versicherung gewechselt, entfällt auch der Rabattschutz. Die neue Versicherung wird dann eine Einteilung in die Schadensfreiheitsklasse vornehmen, die Versicherungsnehmer ohne Rabattschutz tatsächlich hätten – also inklusive potenzieller Vorschäden. Ohne Rabattschutz wird in der Rückstufungstabelle der Versicherung festgelegt, um wie viele Schadenfreiheitsklassen Versicherungsnehmer bei einem Unfall zurückgestuft werden. Nach einem Verkehrsunfall sind daher Rückstufungen und deutlich höhere Versicherungsbeiträge möglich. Dies kann durch einen Rabattschutz ausgeschlossen werden.

Da sich ein Rabattschutz durch bis zu 30 % höhere Prämien äußert, empfiehlt sich dieser Rückstufungsschutz eher für Halter von besonders teuren Fahrzeugen, risikofreudige Fahrer oder Versicherungsnehmer, die beruflich viel mit dem Auto unterwegs sind. 

Kfz-Versicherungen bieten einen Rabattschutz ab einer bestimmten Schadensfreiheitsklasse und Schadenfreiheitsdauer an, weshalb beispielsweise Fahranfänger davon ausgeschlossen werden. Der Zusatzbaustein des Rabattschutzes kann nicht nachträglich abgeschlossen werden. Ein Rabattschutz kann nicht als zusätzlicher Baustein einer Teilkaskoversicherung vereinbart werden.

 

Rabatt

Unter einem Rabatt versteht man eine Preissenkung für eine Ware oder aber eine Dienstleistung. Ein Preisrabatt wird häufig durch einen festen Prozentsatz gekennzeichnet. Andere Möglichkeiten für Rabatte sind Preisnachlässe oder Preissenkungen. Im Warenhandel werden Rabatte auffällig durch rote Schilder gekennzeichnet, um Aufmerksamkeit zu erregen.

Rabatte werden als Kaufanreiz oder Abschlussanreiz eingesetzt. Durch Rabatte soll eine besondere Aufmerksamkeit auf Waren und Dienstleistungen gelenkt werden, die Kunden zum Kauf oder Abschluss eines Vertrages motivieren sollen. Unternehmen, die häufig Rabatte gewähren, steigern dadurch ihren Bekanntheitsgrad und ihre Kundenbindung. Im Idealfall versuchen Kunden stets informiert zu bleiben, um keine Rabattaktion zu verpassen.

Rabatte können in herkömmlichen Shops, Läden oder Fachgeschäften sowie im Online-Handel gewährt werden. Über die Höhe des jeweiligen Rabatts entscheidet der Anbieter selbst. Wichtig ist jedoch, dass Originalpreise und Rabatte transparent ausgewiesen werden. Kunden müssen auf den ersten Blick ihren Vorteil entdecken können.

Unterschieden wird bei Rabatten in Skonto, Barzahlungsrabatt, Mengenrabatt, Treuerabatt, Saisonrabatt und Sonderrabatt. Skonto wird innerhalb einer vorgegebenen Zahlungsfrist auf die Bezahlung einer Rechnung gewährt. Ähnlich geschieht dies beim Barzahlungsrabatt, bei dem die Zahlung jedoch in bar erfolgen muss. Ein Mengenrabatt wird angeboten, wenn Waren in einer größeren Stückzahl erworben werden und sich deshalb der Gesamtpreis reduziert. Mit einem Treuerabatt werden Kunden belohnt, die über längere Zeiträume eine Geschäftsbeziehung zu einem Unternehmen pflegen. Dieser Rabatt kann fest für jede Bestellung oder in Form einer monatlichen Vergünstigung gewährt werden. Ein Saisonrabatt gilt nur für Saisonware, die im Wege eines Sales oder Rabattverkaufs am Ende der jeweiligen Saison verkauft wird. Besonders bekannte Saisonrabatte sind der Sommerschlussverkauf und der Winterschlussverkauf. Sonderrabatte können Mitarbeitern oder bestimmten Berufs- und Personengruppen gewährt werden.

Wenn im Versicherungsbereich von Rabatten gesprochen wird, ist fast immer der Schadenfreiheitsrabatt gemeint. Durch einen höheren Schadensfreiheitsrabatt werden Versicherungsnehmer in der Kfz-Versicherung für unfallfreies Fahren belohnt. In einigen Kfz-Versicherungen kann ein Rabattschutz vereinbart werden, nach dem ein Beitrag nicht steigt, obwohl die Versicherung einen Schaden bezahlt hat.

 

Quotierung

Bei einem Verkehrsunfall wird immer geprüft, wer den Unfall verschuldet hat. Es kann jedoch auch vorkommen, dass beiden oder mehreren Unfallbeteiligten ein Schuldanteil am Unfall zugewiesen wird. Vollkaskoversicherungen prüfen anhand des zugewiesenen Schuldanteils, welche Leistungen übernommen werden müssen. Dieser Vorgang wird als Quotierung bezeichnet.

Bis 2008 agierten Kfz-Versicherungen nach dem Alles-oder-Nichts-Prinzip. Es wurde das Verschulden des Versicherungsnehmers geprüft. Hatte diese Prüfung eine grobe Fahrlässigkeit als Ergebnis, durfte die Versicherungsgesellschaft die Regulierung des Schadens nur komplett ablehnen oder gänzlich annehmen. Durch eine im Jahr 2008 durchgeführte Änderung im VVG (Versicherungsvertragsgesetz) wurde die Quotierung eingeführt, nach der Versicherungsgesellschaften nur noch zu anteiligen Kürzungen bei den Leistungen im Schadensfall berechtigt sind. Betroffen sind davon nur Schäden, die durch fahrlässige Gefahrerhöhung, grobe Obliegenheitsverletzungen oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Wird grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen und hat der jeweilige Versicherungsnehmer eine andere Meinung, so muss er einen entsprechenden Beweis dafür antreten.

Von einer groben Fahrlässigkeit wird gesprochen, wenn ein entstandener Schaden durch eine naheliegende Verhaltensweise hätte vermieden oder verhindert werden können; dies jedoch nicht erfolgt ist. In diesem Fall wird von einer Verletzung der Sorgfaltspflicht ausgegangen. Im Bereich der Verkehrsunfälle führen beispielsweise Fahren unter Alkoholeinfluss, Überfahren einer roten Ampel oder leichtsinnige Überholvorgänge zum Vorwurf der groben Fahrlässigkeit. Zu den Obliegenheitsverstößen zählen beispielsweise das Fahren ohne Fahrerlaubnis, die Teilnahme an illegalen Autorennen oder Verschweigen von Versicherungsfällen.

Auch trotz der Einführung der Quotierung dürfen Versicherungsgesellschaften Leistungen komplett ablehnen, wenn eine besondere Schwere des Vergehens festgestellt werden kann. Jeder Versicherungsnehmer mit einer Vollkaskoversicherung kann bei einem Schaden von der Quotierung betroffen sein. Die Quotierung wirkt sich auch in der Regel positiv auf Versicherungsnehmer aus, da nur in sehr seltenen Fällen sämtliche Leistungen der Versicherungsgesellschaft verweigert werden. In welcher Höhe Schäden reguliert werden, hängt von der jeweiligen Quotierung ab. Da genau abgewogen wird, wer welche Schuld an einem Unfallschaden trägt, gilt die Quotierung als besonders fair.

Nach jeder Schadenabwicklung wird die Quote neu berechnet. Die Quotierung kann zwischen den Versicherungsgesellschaften variieren. Generell gilt jedoch, dass mit zunehmender Schuld die Erstattungsquote geringer ausfällt. Wer geringfügig fahrlässig handelt, erhält mehr von der Versicherung als derjenige, der grob fahrlässig handelt. Die Einschätzung der Fahrlässigkeit obliegt dabei der Versicherungsgesellschaft und wird unabhängig von möglichen Bußgeld- und Strafverfahren betrachtet. Versicherungsgesellschaften stützen sich bei ihrer Entscheidung häufig auf einen Gutachter, der das Zustandekommens des Schadens und den Schadensumfang begutachtet.

Die Quotierung kann auch bei Rückversicherungen eine Rolle spielen. In diesem Fall handelt es sich bei der Quotierung um ein Angebot der Erstversicherung oder Rückversicherung, ein Risiko zu vorab vereinbarten Konditionen und Prämien zu übernehmen. Hier besteht das Risiko für den Rückversicherer, dass er nicht absehen kann, wie der Erstversicherer seine Geschäfte führt. Darüber hinaus erhält der Rückversicherer lediglich Daten aus der Vergangenheit, nicht aber Zukunftsprognosen. In diesem Zusammenhang spielen Spätschäden, die nach der eigentlichen Schadensregulierung geltend gemacht werden, eine wichtige Rolle. Wegen dieser Spätschäden kann es sein, dass ein Rückversicherer noch Jahrzehnte nach dem eigentlichen Schadensereignis für Schäden aufkommen muss. Derartige Prozesse sind insbesondere aus den USA bekannt, bei denen zum Beispiel eine Haftung wegen Asbestschäden zugesprochen wurde, obwohl die Gebäude schließlich schon viele Jahre bevor mit der Substanz errichtet wurden. Die Schäden, nämlich gesundheitliche Beeinträchtigungen, sind jedoch erst nach vielen Jahren entstanden und wurden auf das Asbest zurückgeführt.

Durch die Quotierung können auch nach vielen Jahren noch Folgeschäden geltend gemacht werden. Hier sollte immer geprüft werden, ob Ansprüche vielleicht bereits der Verjährung unterliegen.

 

Quotenvorrecht

Das Quotenvorrecht ist ein Begriff aus dem Bereich der versicherungstechnischen Schadensregulierung und stellt eine Regulierung unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens dar. Das Quotenvorrecht kann der Grund dafür sein, dass Versicherungsnehmer nach einem Verkehrsunfall viel Geld verlieren, das ihnen eigentlich zusteht. Im Bereich der Rechtsschutzversicherung fallen unter das Quotenvorrecht Kosten, die nicht über die Versicherungspolice abgedeckt werden.

Das Quotenvorrecht besagt, dass sich die Abtretung von Ansprüchen an die Versicherungsgesellschaft nicht zum Nachteil von Versicherungsnehmern auswirken darf. Eine besondere Bedeutung hat das Quotenvorrecht bei einem Unfall mit Teilschuld. Durch die Regelung des Quotenvorrechts können Versicherungsnehmer, die an einem Unfall oder Schaden eine Mithaftung tragen, ihre Schadensersatzquote auf die eigene Versicherung übertragen.

Beispiel: Nach einem Verkehrsunfall kommt ein Gutachter zu dem Ergebnis, dass beide Unfallbeteiligte eine Teilschuld von jeweils 50 % trifft. Nun würde der Unfallbeteiligte A von der Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten B 50 % seines Schadens erstattet bekommen, müsste aber die restlichen 50 % selbst übernehmen. Nutzt der Unfallbeteiligte A aber sein Quotenvorrecht, macht er seinen Schaden zunächst bei seiner Vollkaskoversicherung und im Anschluss daran bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend. Das Quotenvorrecht setzt also voraus, dass eine Vollkaskoversicherung vorliegt.

Bei Geltendmachung des Quotenvorrechts tritt die Vollkaskoversicherung in Teilen für den Schaden ein, während die gegnerische Haftpflichtversicherung auch in die Schadenregulierung gehen muss. Die Vollkaskoversicherung nimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung ebenfalls in Anspruch und holt sich einen Teil des erstatteten Schadens zurück. Hier kommt es dann zu einer Mischkalkulation, wovon viele Versicherungsnehmer einer Vollkaskoversicherung profitieren können. Wichtig ist hierbei, auf welche Weise die Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.

 

Quotentarif

Beim Quotentarif handelt es sich um einen Tarif in der PKV, also privaten Krankenversicherung, der auf die Bedürfnisse von beihilfeberechtigten Personen wie etwa Beamte und ihre Angehörigen zugeschnitten ist. Die durch den Quotentarif versicherten Kosten werden in diesem Fall nur in Höhe der jeweils vereinbarten Quote erstattet.

Im Gegensatz zur GKV (gesetzliche Krankenversicherung) gibt es bei der PKV mehr Tarife und individuelle Leistungen. Die Beiträge für die PKV richten sich nach Alter und Gesundheit, während in der GKV das Einkommen bis zur Bemessungsgrenze ausschlaggebend ist. Beim Quotentarif für Staatsdiener oder Beamte handelt es sich um einen reduzierten Tarifbeitrag, bei dem Versicherte zwischen 30 % und 50 % der Kosten selbst tragen. Dieser Restanteil wird in der Regel über die Beihilfe oder freie Heilfürsorge vom jeweiligen Dienstherren übernommen. Beamten entstehen also beim Quotentarif keine Kostenlücken.

Bei vielen Beamten werden die Krankenversicherungskosten vollständig vom Dienstherren übernommen wie etwa bei der Bundeswehr. Hierbei wird von der freien Heilfürsorge gesprochen, die es für einige Berufsgruppen gibt. Mit Eintritt in das Rentenalter entfällt die volle Kostenübernahme. In diesem Fall besteht nur noch der Anspruch auf Beihilfe, sodass Restkosten über den Quotentarif günstig abgedeckt werden können. Da für viele Beamte die freie Heilfürsorge schon vor Eintritt in das Rentenalter endet, gilt der Quotentarif auch in jungen Jahren als sinnvoll. Dies, zumal dann auch die Beiträge im Alter gering gehalten werden können. Der Quotentarif in der PKV kann am jeweiligen Beihilfeniveau ansetzen und so die Kosten voll decken, sodass Beamte auch nach ihrem Ausscheiden kostengünstig abgesichert sind.

Die Heilfürsorge für Beamte erstattet nicht die kompletten Kosten, sondern nur 30 % bis 50 %, was in den Bundesländern und bei Berufsgruppen abweichen kann. Die restlichen Kosten müssen selbst übernommen werden. Da wegen der beruflichen Situation auch gar kein Volltarif erforderlich ist, gilt der Quotentarif als effiziente Lösung für Beamte. Bei gesetzlichen Krankenversicherungen sind keine Quotentarife vorgesehen, weshalb sich viele Beamte und Anwärter für diesen Sondertarif entscheiden.

Einige PKV Anbieter haben Quotentarife auch für andere Berufsgruppen eröffnet, um die Monatsbeiträge senken zu können. Versicherungsnehmer erhalten die Möglichkeit, den Selbstbehalt in seiner Höhe selbst zu bestimmen, was sich wiederum auf die Höhe der Prämien auswirkt. Auch Krankenzusatzversicherungen arbeiten mit Quotentarifen.

 

Quotenrückversicherung

Bei der kurz „QRV“ genannten Quotenrückversicherung beteiligt sich der Rückversicherer zu einem festgelegten Prozentsatz, also der Quote, an allen vom Erstversicherer im Gesamtbestand gezeichneten Risiken im rückgedeckten Segment. Die Quotenrückversicherung gehört zu den einfachsten Vertragsformen der Summenrückversicherungen bzw. proportionalen (anteiligen) Rückversicherungen. Schäden und Prämienzahlungen werden bei der Quotenrückversicherung im gleichen Verhältnis wie die Quote aufgeteilt. Bei den Prämien wird eine Rückversicherungsprovision abgezogen. Quotenrückversicherungen werden gerne von jungen Versicherungsgesellschaften genutzt, um sie bei dem noch fehlenden Ausgleich im Bestand bei den Schadenslasten zu unterstützen.

Die Haftungsgrenze der Rückversicherungsgesellschaft ist auf eine Höchstgrenze als absolutes Maß festgelegt. Sind mehrere Rückversicherer beteiligt, so trägt jeder eine festgelegte Quote am Gesamtrisiko oder prozentual an der Zession. Die Quotenrückversicherung geht mit einem geringen Verwaltungsaufwand beim Rückversicherer einher, da Aufgaben wie die Akquise, Vertragsverwaltung, Schadenbearbeitung und Kalkulation dem Erstversicherer obliegt. Als Beteiligung an diesen Verwaltungsaufwendungen legen die Versicherer eine Rückversicherungsprovision fest. Durch eine Quotenrückversicherung können Erstversicherer ihre Solvabilitätslage verbessern.

 

Synonyme - QRV
Quotenexzedenten-Rückversicherung

Quotenexzedentenrückversicherungen sind spezielle Formen der Rückversicherungen. Unterschieden wird hierbei in nicht-proportionalen Rückversicherungen und proportionalen Rückversicherungen, wozu wiederum Quotenexzedenten-Rückversicherungen und Summenexzedenten-Rückversicherungen gehören. Bei beiden Varianten wird immer ein quotaler Anteil rückversichert. Bei einem nicht-proportionalen Schadenexzedenten orientiert sich die Rückversicherung am tatsächlich eingetretenen Schaden. Einfacher gesagt werden beim Schadenexzedenten eine Art Priorität (Schadensgrenze) und die Höhe der im Leistungsfall von der Rückversicherung maximal zu tragenden Haftstrecke (Entschädigung) vereinbart. Für den Rückversicherungsschutz muss eine feste Rückversicherungsprämie gezahlt werden.

Bei Quotenexzedenten-Rückversicherungen werden die Risiken zwischen Erstversicherer und Rückversicherer aufgeteilt. Die Haftungsgrenze der Rückversicherung wird vereinbart. Der Anteil des Rückversicherers und der Selbstbehalt des Erstversicherers werden in Prozent bzw. der Quote festgelegt. Sind mehrere Rückversicherungsgesellschaften beteiligt, wird jeder Anteil prozentual entweder als Anteil am Gesamtrisiko oder als Prozentsatz der Zession festgelegt. Die Aufteilung der Haftung, der Schäden und der Prämien erfolgt nach den jeweiligen Quoten.

 

Synonyme - Summenexzedenten-Rückversicherungen
Quotelung

Der Begriff der Quotelung oder auch Quotierung stammt aus dem versicherungsrechtlichen Bereich. Eine Quotelung sieht vor, dass eine Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen eine Leistung kürzen darf oder sogar von ihrer Leistungspflicht vollständig befreit werden kann. Ursache für eine Quotelung ist in der Regel eine Obliegenheitsverletzung wie eine grobe Fahrlässigkeit durch Versicherungsnehmer. Gegen eine Quotelung können sich Versicherungsnehmer juristisch durch eine Klage zur Wehr setzen.

Bei einer Quotelung kommt es zu einer Kürzung einer Versicherungsleistung. Versicherungsnehmer bleiben entweder ganz oder teilweise im Schadensfall auf ihren Kosten sitzen. Versicherungsgesellschaften dürfen eine Quotelung vornehmen, wenn Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt und damit gegen ihre Obliegenheitspflichten verstoßen haben.

Zu den Obliegenheitsverletzungen zählen zum Beispiel Verletzungen gegen die vorvertragliche Anzeigepflicht. Grob fahrlässiges Handeln kann Versicherungsnehmern hingegen vorgeworfen werden, wenn sie eine Mitschuld an einem entstandenen Schaden tragen, was häufig bei Verkehrsunfällen der Fall ist. Bei einer Obliegenheitsverletzung kontrolliert die Versicherungsgesellschaft den Vertrag auf einen potenziellen Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit und prüft dann die Schwere der Mitschuld, um eine Quotelung  festzusetzen.

Quotelungen werden in der Regel in den drei Stufen 25 % bei einer leichten groben Fahrlässigkeit, 50 % bei einer normalen groben Fahrlässigkeit und 75 % bei einer schweren groben Fahrlässigkeit vorgenommen. Gegen eine Quotelung können Versicherungsnehmer vorgehen. Sie müssen jedoch der Versicherungsgesellschaft gegenüber nachweisen, dass keine oder eine verminderte Obliegenheitsverletzung vorgelegen hat. Hierfür sollten im Idealfall auch Beweise vorgelegt werden können. Werden Leistungen trotzdem nach der Quotierung gekürzt, kann ein Ombudsmann oder ein Gericht weiterhelfen.

 

Synonyme - Quotierung
Quota Share

Quota Share ist die Bezeichnung einer Quotenrückversicherung (QRV) oder einer obligatorischen proportionalen Rückversicherung, bei der von allen Risiken des Bestandes die Rückversicherung die gleichen Anteile übernimmt. Quota Share bedeutet also, dass die Rückversicherung mit einem festgelegten Prozentsatz – der Quote – an allen Risiken aus dem Gesamtbestand der Erstversicherung beteiligt ist. Bei mehreren Rückversicherungen trägt jede Gesellschaft einen festgelegten Anteil des Gesamtrisikos oder aber als Prozentsatz von der Zession.

Bei der Quota Share Versicherung werden auch die Schadens- und Prämienzahlungen nach der vereinbarten Quote aufgeteilt, wobei bei den Prämien die Rückversicherungsprovision abgezogen wird. Die Anteile der Erstversicherung werden Selbstbehalt genannt. Bei der Quotenrückversicherung wird die Haftungsgrenze der Rückversicherung auf ein absolutes Maß festgesetzt. Zu den Vorteilen einer Quota Share Rückversicherung gehört ein geringer Verwaltungsaufwand bei der Rückversicherung, da Akquise, Berechnungen, Verwaltungsarbeiten und die Bearbeitung von Schäden durch die Erstversicherung erfolgt, wofür eine Rückversicherungsprovision festgelegt wird. Erstversicherer können durch QRV ihre Solvabilitätslage verbessern.

Nachteilig könnte sich eine Quotenrückversicherung für die Erstversicherungsgesellschaft auswirken, da diese Art der Rückversicherung verhältnismäßig teuer ist. Anteile an allen Risiken werden an die Rückversicherungsgesellschaft abgegeben, obwohl diese selbst abgedeckt werden könnten.

 

Quittung

Bei einer Quittung handelt es sich um eine Empfangsbestätigung über den Erhalt einer Leistung oder eines Betrages. Die Quittung ermöglicht einem Schuldner den Beweis, eine aus einem gegenseitigen Schuldverhältnis resultierende Forderung erfüllt zu haben. Unternehmer sind nach § 363 BGB zur Ausstellung einer Quittung verpflichtet, sofern sie Produkte an Privatpersonen oder andere Unternehmen verkaufen. In der Praxis werden Quittungen in der Regel für Barzahlungen ausgestellt.

Quittungen gelten als beweiskräftige Urkunden, die beispielsweise auch dem Finanzamt vorgelegt werden können. Quittungen dienen also als Belege oder Nachweise. Wird auf einer Rechnung durch den Vermerk „Betrag erhalten“ nebst Datum und Unterschrift eine Zahlung bestätigt, kann sie auch als Quittung genutzt werden.

Das Schreiben oder Erstellen von Quittungen fällt in die gängige Unternehmenspraxis. Im Gegensatz zur Rechnungsstellung bedeutet das Ausstellen von Quittungen jedoch deutlich weniger Aufwand. Als schriftliche Empfangsbestätigung über den Erhalt eines Betrages oder einer Ware ist eine Quittung jedoch auch an Pflichtangaben gebunden. Vor diesem Hintergrund wird darauf hingewiesen, dass Kassenbons zwar häufig als Quittung bezeichnet werden, aber nicht deren formelle Anforderungen erfüllen.

Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben einer Quittung gehören

  • Der Begriff „Quittung“
  • Fortlaufende Nummer
  • Nettopreis
  • Steuerbetrag und Steuersatz (ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung)
  • Bruttopreis (Angabe in Zahlen und Worten)
  • Aussteller (Name und Anschrift)
  • Empfänger (Name)
  • Verkauftes Produkt/Dienstleistung (Art und Menge)
  • Ort und Datum der Ausstellung
  • Unterschrift des Ausstellers (ggf. Firmenstempel)

Quittungen können per Hand ausgestellt werden. Gängig sind Quittungsblocks oder Quittungsvordrucke, die dann von Hand ausgefüllt werden. Quittungen unterliegen dem Schriftformgebot. Andere Regelungen können für Bewirtungsquittungen oder Spendenquittungen gelten.

 

Synonyme - Beleg, Bon, Kassenbeleg, Kassenbon, Kassenzettel
Quersubventionierung

Die Quersubventionierung wird auch interne Subventionierung genannt und beschreibt in der Kalkulation eine Subventionierung eines unter Verlust arbeitenden Unternehmens, Betriebes, Produktes oder auch einer Dienstleistung. Die Quersubventionierung erfolgt in diesen Fällen durch ein anderes Unternehmen aus dem Konzern oder einen anderen Betriebsteil, das dafür den erzielten Gewinn einsetzt. Eine Quersubventionierung kommt bei Monopolbetrieben und öffentlichen Unternehmen vor.

Öffentliche Unternehmen wie etwa die örtlichen Stadtwerke bieten häufig verschiedene Produktbereiche wie Strom, Gas, Fernwärme etc. an. Diesen Produktbereichen werden die jeweils erzielten Gewinne buchhalterisch auch zugeordnet. Im Rahmen der Quersubventionierung können die Gewinne aus den einzelnen Bereichen jedoch auch genutzt werden, um die Preise in anderen Produktbereichen zu senken. Die Kunden des einen Produktes subventionieren also die Nutzer eines anderen Produktes. Begründet wird die Praxis der Quersubventionierung in öffentlichen Unternehmen durch die Gewährleistung von sozialverträglichen Konditionen.

Aber auch steuerliche Gründe können für eine Quersubventionierung sprechen, was insbesondere bei Holding-Gesellschaften durch die Besteuerung des Nettoergebnisses der Fall sein kann. Quersubventionen erhalten in der Wirtschaftswissenschaft häufig Kritik, weil sie dazu beitragen, nicht mehr effiziente Strukturen aufrecht zu erhalten und dem Anspruch an Transparenz nicht zu genügen.

In privaten Unternehmen handelt es sich bei Quersubventionen nicht um klassische Subventionen, da für diese öffentliche Mittel eingesetzt werden. Hier werden Quersubventionen angewendet, um anfallende Verluste in der Anfangsphase neuer Produkte durch Gewinne aus anderen Bereichen zu finanzieren. Auch werden Produkte eingeführt, die aufgrund des Wettbewerbes gar nicht kostendeckend angeboten werden können. Da diese aber zur Kundenbindung notwendig sind, werden sie durch Erträge aus anderen Produkten subventioniert. Ein klassisches Beispiel hierfür ist das kostenlose Girokonto einer Bank, die dieses Produkt aus den Erträgen damit verbundener Finanzberatungen oder Anlageberatungen quersubventioniert.

 

Synonyme - interne Subventionierung
Quereinsteiger

Als Quereinsteiger oder Seiteneinsteiger werden Arbeitnehmer bezeichnet, die beruflich in ein fremdes Tätigkeitsfeld wechseln, ohne hierfür vorab eine klassische Ausbildung abgeschlossen zu haben. Quereinsteiger entscheiden sich häufig wegen besonderer Talente oder Fähigkeiten zu einem beruflichen Wechsel. Quereinsteiger gibt es in nahezu allen Berufen bei denen die Berufsbezeichnung nicht offiziell unter Schutz steht. Besonders häufig wählen Quereinsteiger ihr neues Tätigkeitsgebiet in Bereichen wie Pflege, IT, Marketing, Finanzen, Unternehmensberatung, Immobilienvermittlung oder Versicherungen.

Als sinnvoll wird ein Quereinstig immer dann erachtet, wenn jemand über besondere Fähigkeiten verfügt, die im neuen Beruf besonders gefragt sind. Aber auch wenn jemand unzufrieden im Job ist oder eine Kündigung erhalten hat, kann dies zum Quereinstieg motivieren. Quereinsteiger haben die Möglichkeit, ihre berufliche Zukunft neu zu sichern und ihre Zufriedenheit zu erhöhen. Manchmal führen auch fehlende Möglichkeiten der Weiterentwicklung im „alten“ Unternehmen zu einem Quereinstieg.

Je nach gewünschtem Beruf oder Tätigkeitsfeld bedarf es einer Weiterbildung oder ergänzenden Ausbildung für Quereinsteiger. Eine entsprechende Ausbildung im neuen Beruf ist sinnvoll, um später auch eine entsprechende Qualifikation nachweisen zu können.  

 

Synonyme - Seiteneinsteiger
Quasi-Hersteller

Der Begriff des Quasi-Herstellers ist nicht gesetzlich definiert. Allerdings findet sich der Quasi-Hersteller im Produkthaftungsgesetz wieder. Im § 4 Produkthaftungsgesetz werden Voraussetzungen benannt, unter denen jemand als Quasi-Hersteller betrachtet werden kann. Das Produkthaftungsgesetz hat die Rolle des Quasi-Herstellers geschaffen, um für Klarheit zu sorgen und Verantwortung zuweisen zu können.

Bei der Produkthaftung für Produktfehler wird in erster Linie der Hersteller des Produkts in die Haftung genommen. Wenn es innerhalb der EU jedoch keinen Hersteller gibt oder niemand ausfindig gemacht werden kann unterstellt das Gesetz, dass es jemand anderen geben muss, der dann als Quasi-Hersteller dient und die entsprechende Verantwortung übernehmen muss.

Zahlreiche Selbstständige und Unternehmen sind selbst nicht Hersteller ihrer Produkte und Waren, sondern betreiben einen Handel mit Artikeln aus der ganzen Welt. Die Frage, wer letztendlich als Hersteller betrachtet werden muss, ist für Geschädigte kaum zu beantworten. Dies, zumal Produzenten nach dem Gesetz nicht automatisch auch Hersteller sein müssen. Deshalb gilt jemand, der Produkte mit Erkennungszeichen wie mit dem eigenem Namen oder der eigenen Marke vertreibt, als Quasi-Hersteller. Auch wenn jemand eine Ware oder ein Produkt nicht selbst produziert hat, kann man gesetzlich als Quasi-Hersteller betrachtet, in Verantwortung genommen und für einen Schaden haftbar gemacht werden.

Quasi-Hersteller können also Personen und Unternehmen sein, die Produkte produzieren oder produzieren lassen und diese unter eigenem Namen oder eigener Marke verkaufen. Sie haften als Hersteller dieser Produkte - wie der eigentliche Produzent - für alle Schäden, die durch das Produkt auftreten können. Quasi-Hersteller können auch Importeure oder Zwischenhändler sein, die sich nach dem Produkthaftungsgesetz nicht darauf berufen können, die Waren lediglich importiert zu haben. Es zählt die Einfuhr und Bereitstellung der Produkte in den Europäischen Wirtschaftsraum, was mit dem Inverkehrbringen gleichgesetzt wird. Als Quasi-Hersteller trifft auch hier Importeure und Zwischenhändler die volle Haftung.

 

Quartal

Mit einem Quartal wird ein Zeitraum von einem Vierteljahr bzw. von drei Monaten bezeichnet. Der Begriff „Quartal“ stammt aus dem Lateinischen und kann mit „Viertel“ übersetzt werden. Ein Jahr hat also vier Quartale, die häufig mit den römischen Ziffern I, II, III und IV oder aber Q1, Q2, Q3 und Q4 bezeichnet werden.

Aus wirtschaftlicher Sicht werden Daten und Informationen eines ganzen Geschäftsjahres oft in Quartalen dargestellt. Die quartalsweise Zusammenfassung betrifft insbesondere Aktiengesellschaften, die Quartalsberichte herausgeben. Aber auch einige Steuern müssen pro Quartal, also vierteljährlich, gezahlt werden.

Versicherungsrechtlich wird ein Jahr auch in vier Quartale aufgeteilt, bei denen jedes Quartal drei Monaten entspricht. Ärzte rechnen jeweils am Ende eines Quartals ihre Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Bei privat Versicherten rechnen Ärzte immer unmittelbar nach dem Arztbesuch oder der Behandlung ab.

Bei Versicherungen ist es möglich, die Zahlung der Versicherungsprämie als Jahresbeitrag, Halbjahresbeitrag, Quartalsbeitrag oder Monatsbeitrag zu leisten. Die Vereinbarung von individuellen Zahlweisen kann mehr finanzielle Flexibilität bedeuten. Auf der anderen Seite werden die Beiträge bei Zahlungsweisen, die von der klassischen jährlichen Zahlungsweise abweichen, auch automatisch teurer. Wer bei Versicherungsbeiträgen sparen möchte, sollte eine jährliche Zahlung vereinbaren. Wer hingegen Wert auf kleinere Zahlbeträge und Flexibilität wählt, ist mit einer unterjährigen Zahlungsweise gut beraten. Hier kommt es auf die jeweiligen Aufschläge an, die verglichen werden sollten. Der Aufschlag bei unterjährigen Beitragszahlungen resultiert mitunter daraus, dass Versicherungsgesellschaft zur Verbuchung und Kontrolle der Zahlungseingänge deutlich mehr Personal- und Verwaltungsaufwand haben, der durch den Aufschlag abgegolten wird.

 

Quarantänekosten

 Die Ende des Jahres 2019 aufgetretene Pandemie mit dem Coronavirus hat verschiedene Maßnahmen zum Infektionsschutz erfordert, die von staatlichen Stellen angeordnet wurden. Hierzu haben neben Hygieneregeln auch Quarantänen gezählt, bei denen infizierte Menschen die eigene Häuslichkeit oder den aktuellen Aufenthaltsort für einen bestimmten Zeitraum (Infektionszeitraum) nicht mehr verlassen durften. Während dieser Quarantäne konnten Menschen zum Beispiel nicht zur Arbeit gehen, Reisen antreten oder wichtige Termine wahrnehmen. Durch eine Quarantäne können also auch Verluste und Kosten entstehen. Diese Quarantänekosten lassen sich durch verschiedene Versicherungen absichern.

So lassen sich Quarantänekosten auch durch eine Reiseversicherung absichern, die für den Fall von Reiserücktritt oder Reiseabbruch abgeschlossen werden kann. Der Versicherungsschutz umfasst eine Reisestorno- und Reiserücktrittsversicherung für einzelne Reisen oder als Jahresversicherung. Da die Quarantänekostenversicherungen oft gezielt aufgrund der Coronavirus-Pandemie konzipiert wurden, werden sie auch unter Corona-Reiseschutzversicherungen angeboten. Kommt es wegen einer angeordneten Quarantäne zur Notwendigkeit eines Reiserücktritts oder während der Reise zu einer Quarantäne, übernimmt die Versicherung die damit verbundenen Reisekosten oder Unterkunftskosten. Die Quarantäneversicherungen gelten demnach auch für Aufenthalte im Ausland, in dem die Corona-Schutzregeln entsprechend anders ausfallen können.

Muss ein Arbeitnehmer in Quarantäne gehen, kann ihm dadurch ebenfalls ein Verdienstausfall entstehen, der zu den Quarantänekosten zählen kann. Grundsätzlich müssen Arbeitgeber Gehälter auch während der Quarantäne zunächst weiter bezahlen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, diese Quarantänekosten bei der zuständigen Behörde geltend zu machen.

Geregelt werden derartige Fälle nach § 56 Infektionsschutzgesetz, wonach Mitarbeiter in Quarantäne einen Anspruch auf Entschädigung des Verdienstausfalls haben, der sich nach dem ausgefallenen Entgelt richtet. Arbeitgeber müssen diese Quarantänekosten für sechs Wochen selbst auszahlen. Auf Antrag bei der zuständigen Behörde erhalten Arbeitgeber die Kosten erstattet. Ab der siebten Quarantäne-Woche erhalten Arbeitnehmer eine in ihrer Höhe dem Krankengeld entsprechende Entschädigung unmittelbar von der Behörde. Diese Regelungen können in den Bundesländern variieren.

 

Quantitätstheorie des Geldes

Bei der Quantitätstheorie des Geldes wird häufig auch von Geldmengentheorie oder einfach nur Quantitätstheorie gesprochen. Bei der Quantitätstheorie des Geldes handelt es sich um eine Wirtschaftstheorie, die davon ausgeht, dass unter bestimmten Voraussetzungen das Preisniveau von der Geldmenge abhängt.

Mit der Quantitätstheorie des Geldes wird die Lehrmeinung dargestellt, dass zwischen dem Preisniveau und der Geldmenge ein direkter Zusammenhang besteht. Dies aufgrund der Annahme, dass sich jede Veränderung in der umlaufenden Geldmenge auf die Preise von Gütern niederschlägt. Nach dieser Quantitätstheorie würde bei einer Ausdehnung der Geldmenge auch das Preisniveau ansteigen. Die Quantitätstheorie bildet die Basis für die geldpolitische Ausrichtung des Monetarismus.

Bei der Quantitätstheorie des Geldes wird von der Grundüberlegung ausgegangen, dass bei jedem Kauf oder Verkauf von Gütern gegen Geld der dafür gezahlte Betrag genau der Menge an Gütern mit dem Einzelpreis multipliziert entsprechen muss. Übertragen auf die Volkswirtschaft bedeutet dies, dass der Geldstrom wertmäßig genau dem Güterstrom entspricht. Mit dieser Quantitätsgleichung werden in der Volkswirtschaft wesentliche Veränderungen und Zusammenhänge dargestellt.

 

Synonyme - Geldmengentheorie
Quantitative Reporting Templates

Die QRT Quantitative Reporting Templates stellen im Rahmen der dritten Säule von Solvency II die Meldeformulare für die Übermittlung der quantitativen Berichtspflichten dar. Die QRT müssen Informationen in Bezug auf die Eigenmittel, die Kapitalanlagen, die Solvabilität und die Geschäftstätigkeit der Versicherungsgesellschaften enthalten. In Kombination mit den Anforderungen der qualitativen Berichtserstattung werden mit den QRT die Publizitätspflichten der dritten Solvency Säule gebildet.

Die Berichtsanforderungen und QRT Quantitative Reporting Templates wurden im Jahr 2009 erstmalig durch das Consultation Paper 58 erörtert. Die QRT sind inhaltlich komplex und mit hohen Anforderungen verbunden, zumal auch quartalsweise berichtet werden muss. Die QRT stellen als quantitativ orientierte Meldeformulare einen wichtigen Bestandteil im Bereich der Solvency II Berichtspflichten dar und sollen den Aufsichtsbehörden Daten sowie Informationen liefern, um Versicherungsgesellschaften analysieren und beurteilen zu können. Die in den QRT geäußerten Informationen sollen auf drohende Risiken für die Versicherungswirtschaft Europas hinweisen und Vergleichsmöglichkeiten eröffnen.

QRT Meldeformulare fokussieren sich auf unterschiedliche Aspekte und Zeiträume.

 

Synonyme - QRT
Quantitative Impact Studies

Bei den mit „QIS“ oder „QIS-Studien“ abgekürzten Quantitative Impact Studies handelt es sich um Auswirkungsstudien im Rahmen von Solvency II und Basel II, die von der BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie der Deutschen Bundesbank durchgeführt werden.

Die QIS Studien sollen aufzeigen, welche Auswirkungen Solvency II und Basel II auf den Versicherungssektor und Bankensektor haben. Durch die Auswirkungsstudien soll die Praxistauglichkeit beider Rahmenwerke verstärkt, optimiert und geprüft werden, ob die Vorgaben von beiden Einrichtungen auch regelkonform umgesetzt wurden.

Im Rahmen von Solvency II werden QIS Studien zu den Solvenzkapitalanforderungen durchgeführt, um Berechnungsmethoden auf Angemessenheit und Praxistauglichkeit zu prüfen. Auf Basis der Ergebnisse der QIS sollen Anpassungen ermöglicht werden. Bislang wurden fünf QIS Studien durchgeführt:

  • Jahr 2005: QIS 1 als Feldstudie mit Fokus auf die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen
  • Jahr 2006: QIS 2 als Feldstudie mit Fokus auf die Berechnung der SCR-Solvency Capital Requirement/MCR-Minimum Capital Requirement Standardformel
  • Jahr 2007: QIS 3 als Feldstudie mit Fokus auf die nationalen Wahlrechte
  • Jahr 2008: QIS 4 als Feldstudie mit Fokus auf die Auswirkungen vom Baseler Regelwerk zum Mindesteigenkapital
  • Jahr 2010: QIS 5 als Feldstudie mit Fokus auf die Überprüfung der Rahmenvereinbarungen auf der internationalen Ebene

 

Synonyme - QIS-Studien
Quantilsprinzip

Quantile sind Lagemaße in der Statistik. Das Quantilsprinzip gehört zu den Prämienberechnungsprinzipien. Prämien sind Zahlungen, die im Versicherungsvertrag vereinbart wurden und die von Versicherungsnehmern als Gegenleistung für ihren Versicherungsschutz zu entrichten haben.

Die Berechnung der Prämien erfolgt unter Berücksichtigung verschiedener Prinzipien und Risiken. In der Versicherungsmathematik gehört die Berechnung einer gerechten Prämie für die Versicherung eines bestimmten Risikos zu den wichtigsten Aufgaben. Risikoprämien werden durch das Nettoprämienprinzip oder Äquivalenzprinzip berechnet. Zu den weiteren bekannten Prämienkalkulationsprinzipien gehören Varianzprinzip, Exponentialprinzip oder Quantilsprinzip. Bevor eine Berechnung nach dem Quantilsprinzip erfolgen kann, muss die Verteilung betrachtet werden, in der das Quantil bestimmt wird. Eine Prämienberechnung nach dem Quantilsprinzip führt zu einer Prämie unter Einbeziehung von Risikomaßen. Die Prämie berücksichtigt das Risiko von einem Schaden oder Verlust, der mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit nicht überschritten wird.

 

Quantilsabstand

Ein Quantil ist ein wichtiges Lagemaß in der Statistik und stellt einen Schwellenwert dar. Das Quantil (q) kann zwischen 0 % und 100 % sein und gibt an, welcher Wert eine Verteilung in zwei Abschnitten teilt. Beim Qantilsabstand handelt es sich demnach um das Maß zwischen zwei Quantilen.

 

Quantil

Quantile sind Lagemaße in der Statistik und definieren einen bestimmten Teil von einer Datenmenge. Ein Quantil legt also fest, wie viele Werte von einer Verteilung überhalb oder unterhalb einer bestimmten Grenze liegen. Zu den klassischen Quantilen gehören das Quartil (Viertel), das Quintil (Fünftel) sowie das Percentil (Hundertstel). Wichtig ist auch das 50%-Quantil, das als der Median bekannt ist, da er die Verteilung in der genauen Mitte beschreibt. Als Lagemaße sind Quantile praktisch, um beispielsweise Aussagen wie „20 % der Schüler haben eine bessere Mathe-Note als 1,8“ zu treffen, wobei hier 1,8 das 20%-Quantil beschreiben würde.

Als statistische Lagemaße teilen Quantile eine bestimmte Datenmenge so ein, dass ein Teil kleiner oder gleich dem Quantil und der andere Teil größer oder gleich ist. Das 0.2-Quantil oder 20%-Quantil sagt also aus, dass genau 20 % der Werte einer Verteilung unterhalb dem Quantil und der Rest der Werte überhalb dem Quantil liegen. Besonders häufig werden aber Quartile verwendet, die die Verteilung in vier gleich große Teile beschreiben.

 

Quality Adjusted Life Years

Beim Begriff der QUALYs bzw. Quality Adjusted Life YEARS handelt es sich um die Bezeichnung für ein Instrument aus der Gesundheitswirtschaft, das mit „qualitätskorrigiertem Lebensjahr“ übersetzt werden kann. QUALYs werden verwendet, um die Ergebnisse von medizinischen Leistungen zu messen und vergleichen zu können. Berücksichtigt werden dabei die Verlängerung der Lebenszeit durch die Therapie sowie die Lebensqualität. Bei der der Lebensqualität erfolgt eine Einteilung in einen Nutzwertfaktor zwischen Null (schlechte Lebensqualität) und Eins (beste Lebensqualität). Aus Multiplikation des Nutzwertfaktors mit der noch verbleibenden Lebenszeit ergibt sich dann der QUALY.

Die Ermittlung des Nutzwertfaktors ist umstritten. Während viele eine Kosten-Nutzen-Bewertung nach diesem Schema ablehnen, werden derartige Bewertungen beispielsweise in Großbritannien bereits durchgeführt, um Arzneien oder Therapien in ihrer Kosteneffizienz einzuschätzen. QUALYs vergleichen die Kosten im Gesundheitswesen mit ihren Ergebnissen. Ein QUALY ist dabei ein Jahr in einem Zustand vollständiger Gesundheit, während mit QUALY „“ dem Tod entspricht. Über QUALYs wird die qualitative und quantitative Wirksamkeit von Arzneien und Therapien gemessen, um Interventionen vergleichen zu können.

QUALYs dienen der Analyse von Kosten zu Nutzwert, wobei der Nutzwert in Lebensdauer und Lebensqualität berücksichtigt wird. Der jeweilige Nutzen von einer Intervention ergibt sich also durch den von ihr erreichten Zugewinn an QUALYs. Das QUALY-Konzept wurde 1968 entwickelt und fortlaufend mit dem Ziel überarbeitet, die Gesundheit in eine messbare Kennzahl zu bringen, um Analysen in Bezug auf Kosten und Nutzwert durchführen zu können. Denkbar sind danach Entscheidungen, wonach medizinische Maßnahmen nur dann bezahlt werden, wenn sie keine näher bezifferte Grenze nach dem QUALY-Konzept überschreiten.

 

Synonyme - Quality Adjusted Life YEARS
Qualitätsführerschaft

Die Qualitätsführerschaft gehört zu den Wettbewerbsstrategien. Bei der Qualitätsführerschaft wird die Produkt- oder Dienstleistungsqualität eines Unternehmens aus Sicht der Nachfrager des jeweiligen Marktes im Vergleich zum Wettbewerb als führend betrachtet. Zu den Wettbewerbs- und Unternehmensstrategien zählen Preis-, Kosten- Technologie- und Qualitätsführerschaft. Gemeinsam haben sie, dass ein Unternehmen auf einem bestimmten Unternehmenssektor größere Vorteile oder Vorsprünge gegenüber dem konkurrierenden Wettbewerb im gleichen Marktsegment aufweist. Bei der Qualitätsführerschaft ist der größte Vorteil die Produktqualität, die das Unternehmen von der Konkurrenz abgrenzt.

Kern der Qualitätsführerschaft ist demnach die Qualität der Produkte oder der Dienstleistungen, wobei sich der Begriff der Qualität aus Funktions- und Zusatznutzen zusammensetzt. Faktoren wie Schnelligkeit, Haltbarkeit, Fehlerfreiheit, universelle Einsetzbarkeit, gesundheitliche Unbedenklichkeit und Umweltfreundlichkeit gehören zu den Funktionsnutzen. Ein Zusatznutzen könnte aus der individuellen Produktgestaltung oder der Produktverknüpfung mit Zusatzdienstleistungen entstehen, die das Produkt selbst ergänzen. Ein Unternehmen in Qualitätsführerschaft hebt sich durch die Qualität von anderen Wettbewerbern ab, die gleiche oder ähnliche Produkte anbieten. Qualitätsführer können also zum Marktführer aufsteigen.

Eine Qualitätsführerschaft gehört zur strategischen Planung und Ausrichtung eines Unternehmens. Bei Umsetzung von Kostenvorteilen oder Kostensenkungen kann ein Qualitätsführer mehr Gewinne erzielen und die Nachfrage erhöhen. Durch den Vorsprung in Bezug auf Dienstleistungs- und Produktqualität setzt die Qualitätsführerschaft die Konkurrenz in die Situation, nachziehen zu müssen.

Grundvoraussetzungen, eine Qualitätsführerschaft erreichen zu können, sind Qualitätsmanagement, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle. Um die Qualität zu erhöhen und auf einem hohen Niveau zu halten, bedarf es fortschrittlicher Produktionstechnologien, innovativer Ideen und Kreativität in der Produktentwicklung. Da sich eine Qualitätsführerschaft wirtschaftlich in höheren Umsatzerlösen auswirken kann, amortisieren sich die verschiedenen Investitionen.

 

Qualitäts-Check

Ein Qualitäts-Check stellt eine möglichst neutral durchgeführte Analyse, Überprüfung und Auswertung ähnlicher Produkte, Dienstleistungen und Services dar, um Verbrauchern eine Kauf-, Bestell- oder Abschlussentscheidung zu erleichtern. Qualitäts-Checks gibt es deshalb auch von der Kindertagesstätte über die Kfz-Werkstatt bis hin zu Lebensmitteln oder Kosmetika in allen nur erdenklichen Bereichen.

Im wirtschaftlichen Sinn sind für Verbraucher aber insbesondere Qualitäts-Checks bei Versicherungen interessant, um sich über die allgemeine Marktlage zu informieren und gegebenenfalls Geld zu sparen. So wird beispielsweise jedes Jahr ein klassischer Qualitäts-Check bei den Kfz-Versicherungen angeboten, um Versicherungskunden bis zum traditionellen Stichtag am 30.11. zur Überprüfung ihrer Versicherungen und gegebenenfalls einen Wechsel zu veranlassen. Hier analysieren und vergleichen Qualitäts-Checks nicht nur die Prämien, sondern auch die enthaltenen Versicherungsleistungen und angebotenen Services. Dem Endverbraucher soll durch den Qualitäts-Check die Möglichkeit geboten werden, einen Anbieter mit der individuell besten Kombination aus Preis, Leistung und Service für sich zu finden.

Noch wichtiger erscheint ein Qualitäts-Check in der doch recht komplexen Welt des Aktienhandels. Hier untersuchen Fachleute die Aktien ausgebenden Unternehmen und vergleichen sie mit der Konkurrenz in Bezug auf Wachstum, Bewertung, Profitabilität und Verschuldensquote. Moderne Scoring-Systeme ermöglichen einen individuell anpassbaren Qualitäts-Check für Aktien, um die optimalen Einzelwerte finden zu können. Im Qualitäts-Check werden jeder Aktie Punkte zugewiesen, die sich auf bekannte Kennzahlen in der Finanzwissenschaft stützen. So soll Anlegern geholfen werden, Risiken bei Investments reduzieren zu können und dafür auf gute Chancen aufmerksam gemacht zu werden. Zu den wichtigsten Kriterien beim Qualitäts-Check für Aktien gehören Wachstum, Stabilität, Profitabilität, Rentabilität, Kursentwicklung, Volatilität, Sicherheit, Bilanz und Risiken (rote Flaggen).